Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
In Nordrhein-Westfalen gibt es auf der Ebene der sogenannten Mittelinstanz zwei Einrichtungen der kommunalen Selbstverwaltung:
- für den rheinischen Landesteil den Landschaftsverband Rheinland (LVR) mit Sitz in Köln und
- für den westfälisch-lippischen Landesteil den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) mit Sitz in Münster.
Sie nehmen überwiegend regionale Aufgaben wahr, ihre gesetzliche Grundlage bildet die Landschaftsverbandsverordnung Nordrhein-Westfalen. Oberstes Gremium ist die Landschaftsversammlung, die durch mittelbare Wahl gebildet wird. Die Finanzausstattung erfolgt durch eine Umlage der Kreise und kreisfreien Städte. Weitere Organe sind der Direktor des Landschaftsverbandes, der jedoch weder Mitglied noch Vorsitzender der Landschaftsversammlung ist, und der Landschaftsausschuss.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Aufgaben
Im sozialen Bereich übernehmen die Landschaftsverbände die Trägerschaft für überörtliche Sozial-, Behinderten- und Jugendhilfe (z.B. dem Landesjugendamt) sowie für bedeutende soziale Einrichtungen, wie z.B. Fach- und insbesondere psychiatrische Krankenhäuser, Förderschulen für behinderte Kinder.
Weiterhin sind sie für die Kultur- und Denkmalpflege zuständig. Eine Besonderheit in Deutschland ist dabei die Tatsache, dass es in Nordrhein-Westfalen jeweils zwei Landeskonservatoren und Ämter für Denkmalpflege gibt. Für das Gebiet des LVR ist das Rheinische Amt für Denkmalpflege und für das Gebiet des LWL das Westfälische Amt für Denkmalpflege zuständig.
[Bearbeiten] Landschaftsverbände in der Kritik
Die Diskussion um eine Reform der mittleren Verwaltungsebene findet auch in Nordrhein-Westfalen statt. Die Kritik an den beiden Landschaftsverbänden ging so weit, dass vom damaligen Ministerpräsidenten Wolfgang Clement sogar ihre Auflösung vorgeschlagen wurde (siehe dazu auch Regierungsbezirk). Dieser Vorschlag ist inzwischen vom Tisch, aber es gibt nach wie vor eine heftige Diskussion um den Aufgabenzuschnitt.