Kumulation
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Der Begriff Kumulation (von lat. cumulus „Anhäufung“) bezeichnet
- in der Medizin die Anreicherung eines Stoffes im Organismus
- in der Rechtswissenschaft die in Verbindung stehenden Tatbestände einer Norm, die im Verbund erfüllt sein müssen um die Rechtsfolge eintreten zu lassen (kumulative Tatbestände in Abgrenzung zu alternativen Tatbeständen).
- in der Statistik den additiven Zuwachs einer Verteilung mit jedem weiteren Wert, sprich eine monoton steigende (Summen-) Funktion
- in der Werbeträgerforschung (Mediaforschung) die interne Überschneidung
- einen Modus im Wahlrecht, siehe Kumulieren
- in der EDV kumulierte Updates und Service Packs, die bisherige Patches beinhalten und somit auch über die Grundversion der Software, ohne vorherige Installation der bis dato erschienenen Patches, installiert werden können
- Die Habilitation durch Kumulation oder kumulative Habilitation. Dabei wird nicht eine (eigentliche) Habilitationsschrift verfasst, sondern ein Bündel aus mehreren wissenschaftlichen Arbeiten vorgelegt.
- Im Zoll- und Außenhandelsrecht ein Verfahren zur Feststellung des Präferenzursprungs von Waren mit Vorlieferungen aus verschiedenen Ländern. Siehe auch Präferenzzollsatz
- Kumulierte Doppelbindungen sind Doppelbindungen in einer chemischen Verbindung, die direkt nebeneinander liegen (z. B. Propadien H2C = C = CH2)
- Kumulierter Energieaufwand, eine Maßzahl für den gesamten Aufwand an Energieressourcen
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