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Kreistruppen – Wikipedia

Kreistruppen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Kreistruppen waren die Kontingente der Reichskreise, die diese zur Reichsarmee des Heiligen Römischen Reiches tatsächlich stellten. Nach der Reichsdefensionalordnung waren zwar alle Reichskreise verpflichtet, Kontingente zu stellen, aber nicht alle kamen dieser Verpflichtung nach.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Festgelegte Kontingente der einzelnen Reichskreise

Die Reichsmatrikel legte fest, wie viel Truppen die einzelnen Reichsstände zur Reichsarmee zu stellen hatten.

Die erste Reichsmatrikel von 1422 schrieb folgende Truppen noch für die einzelnen Reichsstände vor [1]:

1.913 gleven (ursprünglich Lanze, hier: die kleinste Einheit der Kavallerie, d. h. ein Ritter mit drei bis vier Mann Gefolge)
24 gewapneter die geriten sind
486 schuczen (Schützen)
20 schuczen gerittner
6 spiss
250 pferd

Die Reichskreise entstanden erst zu Beginn des 16. Jahrhunderts. Die ersten sechs Reichskreise wurden auf dem Reichstag von Augsburg 1500 eingerichtet. Sie wurden lediglich mit Nummern bezeichnet und setzten sich aus Reichsständen aller Gruppen, mit Ausnahme der Kurfürsten, zusammen. Mit der Schaffung vier weiterer Reichskreise im Jahre 1512 wurden nun auch die österreichischen Erblande und die Kurfürstentümer mit in die Kreisverfassung eingebunden.

Die auf dem Wormser Reichstags von 1521 aufgestellte „allzeit neueste Matrikel“ [2] bestimmte das einfache Reichsaufgebot, das „Simplum“, mit 4.202 Reitern und 20.063 Fußknechten, später vereinfacht auf 4.000 bzw. 20.000. Ihre Besoldung, für einen Reiter 10 Gulden, ab 1542 12 Gulden, und für einen Fußknecht 4 Gulden, betrug pro Monat 128.000 Gulden. Diese Summe, ein Römermonat genannt, wurde zum Maßstab für die Beiträge der Kreise zur Kriegskasse. Der Anschlag konnte für einen Krieg verdoppelt oder vervielfacht werden ("Duplum", "Triplum" usw.).

Erst der Immerwährende Reichstag legte in seinem "Reichsgutachten in puncto securitatis vom 13./23. Mai 1681" die Stärke der Reichsarmee auf 40.000 Mann fest. In der „Beylag sub Lit. A zum Reichsgutachten, der Kaiser solle die Kreise zu föderativer Auslastung (Subrepartition) ihrer Beiträge (quanta circulorum) anhalten, Dictatum Regensburg, 1681 August 20/3“, „Repartition (weitere Aufteilung) der 40000. Mann zur Reichs-Verfassung[3] wurden die Kontingente auf die einzelnen Reichskreise aufgeteilt:

Reichskreis zu Pferd zu Fuß
Chur-Rheinischer Creyß 600 2707
Ober-Sächsischer 322 2707
Oesterreichischer 2522 5507
Burgundischer 1321 2708
Fränckischer 980 1902
Bayerischer 800 1494
Schwäbischer 1321 2707
Ober-Rheinischer 491 2853
Westphälischer 321 2708
Nieder-Sächsischer 1322 2707
Gesamt 12 000 28 000

Die weitere Aufteilung innerhalb des Kreises auf die einzelnen Reichsstände nach Maßgabe der Wormser Matrikel war jetzt Sache der Kreise.

[Bearbeiten] Führung der Kreistruppen

Nur in wenigen Kreisen wurde das Amt des Kreishauptmanns / Kreisobristen als militärischer Führer tatsächlich bzw. auf Dauer geschaffen. In einigen Kreisen wurde für die Führung der eigenen Truppen das Amt des Kreisgenerals geschaffen, der vom Kreis bestellt und mit seinem Stab ebenso aus der Kreiskasse bezahlt wurde wie die Kommandeure der Regimenter. Die Bestellung und Bezahlung der übrigen Offiziere erfolgte teilweise durch die Kreise, teilweise durch kontingentstellenden Stände selbst.

[Bearbeiten] Tatsächlich gestellte Kontingente der einzelnen Reichskreise

Die einzelnen Reichskreise setzten sich aus einer unterschiedlichen Zahl von Reichständen zusammen. So bestand der Österreichische Kreis aus den habsburgischen Erblanden und umfasste praktisch nur einen Reichsstand, das andere Extrem war der Schwäbische Kreis mit 81 Reichsständen. Dies machte sich auch bei der Stellung von Truppen zur Reichsarmee bemerkbar.

Die Reichsstände hatten im Westfälischen Frieden das Recht eigene Truppen aufzustellen (lat. jus armorum) erworben. Die mächtigen Fürsten stellten daher zur Verfolgung ihrer Interessen Truppen auf (so genannte armierte Reichsstände). Sie waren folgerichtig auch nicht gewillt, Macht oder Truppen an den Kreis abzutreten. Wenn überhaupt, stellten sie ihre Truppen direkt an den Kaiser im Rahmen eines Subsidienvertrages, also zur kaiserlichen Armee.

Kleinere Reichsstände, die zu einem Kreis der armierten Reichsstände gehörten, stellten entweder gar keine Truppen auf, unterstellten ihre Kontingente ebenfalls direkt der kaiserlichen Armee oder kauften sich von ihrer Verpflichtung frei, indem sie ihr Kontingent in Form von Geldzahlungen ablösten.

Nur die vier „Vorderen“ Kreise, die direkt an Frankreich grenzten, der Niederrheinisch-Westfälische Reichskreis, der Oberrheinische Reichskreis und vor allem der Fränkische Reichskreis und der Schwäbische Reichskreis organisierten ihr Militärwesen dauerhaft, als einziger unterhielt der Schwäbische Reichskreis stehende Truppen (lateinisch miles perpetuus).

[Bearbeiten] Kreistruppen in Reichskriegen / Reichsexecutionen

„Zu keinem Reichskrieg stellten alle Reichsstände oder seit 1681 alle Reichskreise gleichrangig Soldaten“ [4]. Ob und wie viel Truppen sie tatsächlich nach erfolgtem Beschluss des Reichstags stellten, hing von den jeweils bestehenden politischen Verhältnissen innerhalb eines Kreises ab oder von seinen außenpolitischen Bestrebungen. Gegenüber dem Reich waren die Kreisauschreibenden Fürsten im Falle eines erklärten Reichskrieges verantwortlich für die vollständige Gestellung des Kreiskontingents. Sie hatten auch die Kreisgeneralität der Reichsgewalt „anzuweisen, das heißt deren militärischem Kommando zu unterstellen" [5].

Zu der vom Reichstag am 28.Januar 1664 beschlossenen freiwillige Türkenhilfe („eylige Hülf“) stellte der Schwäbische Reichskreis zwei Regimenter zu Fuß und vier Kompanien Reiterei zu Reichsarmee.

Zu den Reichskriegen nach dem Westfälischen Frieden stellten Truppen zur Reichsarmee:

  • Krieg gegen die Türken 1683 – 1699
Gesamtstärke 1686: 40.000 Mann [6]
Verschiedne Reichskreise stellten Truppen zur Verfügung. So stellte der Schwäbische Reichskreis je ein katholische und evangelisches [7] Regiment zu Pferd und Regiment zu Fuß als freiwillige Türkenhilfe nur dem Kaiser für sechs Feldzüge (1683 – 1686]) in Ungarn jeweils auf Anforderung unter gewissen Bedingungen zur Verfügung [8].
Der Schwäbische Reichskreis stellte ab Sommer 1675 zwei katholische und zwei evangelische eigene Regimenter, die zwar dem Reichskommando unterstellt wurden, aber im Lande blieben. Sie wurden 1677 aufgelöst.
Gesamtstärke 1691: 19.000 Mann [9]
Der Schwäbische Reichskreis stellte drei katholische und zwei evangelische eigene Regimenter, ab 1691 ein zusätzliches gemischtes Dragonerregiment, ab 1696 ein weiteres gemischtes Regiment zu Fuß. Von 1693 bis 1698 nahm der Kreis außerdem drei württembergische Hausregimenter als Subsidientruppen in Sold, die er ebenfalls zur Reichsarmee stellte.
Gesamtstärke 1702: 44.000 Mann [10]
Der Schwäbische Reichskreis stellte zwei Regimenter zu Pferd, ein Dragonerregiment und fünf Regimenter zu Fuß. Die fünf Grenadierkompanien wurden meist von ihren Regimentern getrennt in einem besonderen Grenadierbataillon als taktische Einheit eingesetzt.
Der Schwäbische Reichskreis stellte alle seine Truppen (ein Kürassier-Regiment, ein Dragonerregiment und drei Regimenter zu Fuß).
Gesamtstärke 1795: 44.000 Mann [11]
Der Schwäbische Reichskreis stellte 1796 als einziger ein komplettes Corps (Fünffaches der Matrikularstärke ’’Quintuplum’’ = 7.300 Mann; mit einem Kürassier-Regiment, einem Dragoner-Regiment, vier Regimentern zu Fuß, zwei Grenadier-Bataillonen, zwei combinierten Bataillonen und einer Artillerie-Reserve von 20 Geschützen), gegliedert in drei Brigaden.
Herzog Friedrich II. von Württemberg schloss am 17. Juli 1797 mit General Moreau einen Waffenstillstand und berief sein Kontingent vom schwäbischen Korps ab, der badische Markgraf Carl Friedrich folgte diesem Schritt am 25.Juli. Der Kreis verhandelte dann für die restlichen Truppen ebenfalls wegen eines Waffenstillstands. Noch vor Abschluss der Verhandlungen ließ der kaiserliche Generalfeldmarschall Erzherzog Karl am 29. Juli die bei Biberach an der Riß stehenden Reste des schwäbischen Korps (4.000 Mann Infanterie, 850 Reiter und 21 Geschütze) durch 6.000 Mann umstellen und entwaffnen [12].
Der Fränkische Kreis stellte ein Kürassier-Regiment, ein Dragoner-Regiment, vier Regimenter zu Fuß, zwei Grenadier-Kompanien und Artillerie.
Der Bayerische Kreis stellte ein Regiment zu Fuß. Kurpfalz-Bayern stellte seine Truppen direkt zur Reichsarmee.
Der Oberrheinische Kreis stellte drei Regimenter
Der Kurrheinische Kreis stellte vier Regimenter.
Der Westfälische Kreis stellte drei Regimenter zu Fuß.
  • Krieg gegen Frankreich im 2.Koalitionskrieg (1799-1802)
Der Schwäbische Reichskreis stellte kein geschlossenes Korps. Württemberg und Baden stellten ihre Kontingente zusammen mit eigenen Truppen zur Reichsarmee. Das 3. Kreis-Infanterie-Regiment (Königsegg-Aulendorf) und das Kreis-Kürassier-Regiment (Hohenzollern) wurden mit österreichischen Uniformen in das österreichische Heer eingegliedert.

Zur einzigen Reichsexekution 1757 gegen Preußen im Siebenjährigen Krieg stellten der Fränkische, der Schwäbische, der Oberrheinische, der Kurrheinische und der Sächsische Reichskreis Truppen.

[Bearbeiten] Verweise

[Bearbeiten] Quellen

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Winfried Dotzauer: Die deutschen Reichskreise (1383-1806), Franz Steiner Verlag, Stuttgart, 1998, ISBN 3-515-07146-6
  • Pape: Von der Miliz zum Stehenden Heer 1648 - 1789 in Militärgeschichtliches Forschungsamt, Hrsg, Handbuch zur Deutschen Militärgeschichte 1648 – 1939, Band 1, Bernard & Graefe Verlag für Wehrwesen, München, 1975
  • Dr. Peter-Christoph Storm: Der Schwäbische Kreis als Feldherr, Schriften zur Verfassungsgeschichte Band 21, Duncker & Humblot, Berlin, 1974, ISBN 3-428-03033-8
  • Hans-Joachim Harder: Militärgeschichtliches Handbuch Baden-Württemberg, Herausgeber Militärgeschicht-liches Forschungsamt, Kohlhammer Verlag Stuttgart, 1987, ISBN 3-17-009856-X
  • Martin Rink, Harald Potempa: Der Zusammenbruch des Alten Reichs (962-1806) und des alten Preußen im Jahre 1806, in Militärgeschichte, Heft 3/2006, Militärgeschichtliches Forschungsamt, ISSN 0940-4163

[Bearbeiten] Anmerkungen

  1. zitiert nach Heeresmatrikel von 1422
  2. Hofmann, S. 41ff
  3. zitiert nach Hoffman, S. 232ff
  4. zitiert nach Pape, S. 254
  5. nach Storm, S. 172 ff
  6. zit. nach Rink und Potempa, S. 7
  7. Die Bezeichnung katholisch und evangelisch bezog sich auf das Bekenntnis der truppenstellenden Stände, nicht auf das der Soldaten.
  8. nach Storm, S. 88
  9. zit. nach Rink und Potempa, S. 7
  10. zit. nach Rink und Potempa, S. 7
  11. zit. nach Rink und Potempa, S. 7
  12. Harder, S. 36f


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