Konsulat
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Das Wort Konsulat bezeichnet
- im Völkerrecht eine Auslandsvertretung, der ein Konsul vorsteht. Im Gegensatz zu einer Botschaft, welche die Regierung eines Landes vertritt, ist ein Konsulat die Vertretung der Verwaltung eines Landes. Siehe auch: Konsul;
- im alten Rom das seit der Vertreibung der Könige existierende Amt von zwei jährlich gewählten höchsten Staatsbeamten, siehe: Consulat;
- in der französischen Geschichte die Epoche, in der Frankreich von Napoleon als Erstem Konsul regiert wurde, siehe Französisches Konsulat.
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