Diskussion:Konstituante
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Der vorletzte Satz scheint mir nen bischen verquer ...
Es fehlt komplett die Definition für die Konstituante als KOnstitution ohne Grundrechtskatalog (also als bloßer Organisationsstatut und nicht als echte Verfassung), wie sie von modernen Staatsrechtlern postuliert wird.
Nach meinen Informationen (verschiedene Schullehrbücher, Microsoft Encarta u.a.) setzt sich die Nationalversammlung folgendermaßen zusammen: 291 Abgeordnete des Klerus, 270 Adlige und 578 Abgeordnete des dritten Standes = 1139. Folgender Link unterstützt das auch: [1]
[Bearbeiten] „Manegesaal“ nicht im Tuilerienpalast
Es hat sich ein Fehler eingeschlichen. Der enge Manege- oder Reitsaal (Manège des Tuileries) befand sich nicht „im Tuilerienpalast“, sondern war ein eigenes Gebäude. Es befand sich an einer Seite des Tuileriengartens, siehe u.a. hier. Richtig ist aber, dass später − am 10 Mai 1793 − der Nationalkonvent seinen Sitz tatsächlich in den Tuilerienpalast verlegte, wo ein größerer Saal zur Verfügung stand. Die Konstituante (bis 1791) war davon nicht betroffen. --DaQuirin 16:28, 2. Apr. 2008 (CEST)
- Entscheidend ist hier wohl vor allem die Nähe zum König; ich habe das eben geändert. Besten Dank für den Hinweis. --Frank Schulenburg 17:09, 2. Apr. 2008 (CEST)
- Alles klar. Gibt übrigens auch einen französischen wiki-Artikel zu dem betreffenden Gebäude (Le Manège), wie ich erst jetzt sehe. Gruß, --DaQuirin 17:45, 2. Apr. 2008 (CEST)
- Großartig! Vielen herzlichen Dank für Salle du Manège. --Frank Schulenburg 10:10, 3. Apr. 2008 (CEST)
- Alles klar. Gibt übrigens auch einen französischen wiki-Artikel zu dem betreffenden Gebäude (Le Manège), wie ich erst jetzt sehe. Gruß, --DaQuirin 17:45, 2. Apr. 2008 (CEST)