Karzinogen
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Krebserzeugend am Menschen |
Krebserzeugend am Tier |
T Giftig oder Xn Gesundheitsschädlich | N Umweltgefährlich |
Warnung vor Biogefährdung |
Ein Karzinogen [kartsinoˈgeːn] ist eine Krebs fördernde Substanz, ein Krebs fördernder Organismus oder Krebs fördernde Strahlung.
Karzinogen heißt Krebserzeuger und setzt sich aus Karzinom und Genese zusammen. Häufig wird der Begriff auch adjektivisch benutzt (eine Substanz wirkt karzinogen, auch carcinogen, kanzerogen oder cancerogen). Nicht zu verwechseln ist karzinogen mit dem Wort Onkogen, Krebsgen.
Sollte es zum Auslösen einer Krebserkrankung führen spricht man von einer Krebsinduktion (vom lateinischen: inductio, auslösen).
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Grundlagen
Karzinogene kann man in zwei Gruppen unterteilen:
- Initiiernde Karzinogene sind Stoffe, die Krebs erzeugen können.
- Promovierende Karzinogene hingegen fördern die (Weiter-)Entwicklung des Krebses.
Weiterhin spricht man von Co-Karzinogenen, wenn ein Stoff selbst nicht Krebs erzeugend ist, jedoch in bestimmten Kombination mit anderen Stoffen (die ebenfalls nicht Krebs erzeugend sind).
[Bearbeiten] Einteilung der Karzinogene
[Bearbeiten] Chemische Karzinogene
Nach § 1.4.2.3 GefStoffV Anhang 1 werden chemische Karzinogene in drei Gefahrenkategorien eingeteilt. Diese Einstufung entspricht der Richtlinie 67/548/EWG und ist damit eine europäische Festlegung. Die Kategorien bedeuten:
[Bearbeiten] Kategorie 1
Stoffe der Kategorie 1 wirken beim Menschen bekanntermaßen krebserzeugend. Es sind hinreichende Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen der Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff und der Entstehung von Krebs vorhanden. z. B.:
- Asbest
- Benzol
- Arsensäure und deren Salze
- lösliche Nickelsalze
[Bearbeiten] Kategorie 2
Stoffe der Kategorie 2 sollten für den Menschen als krebserzeugend angesehen werden. Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der begründeten Annahme, dass die Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff Krebs erzeugen kann. Diese Annahme beruht im allgemeinen auf Langzeitversuchen und/oder sonstigen relevanten Informationen. z. B.
[Bearbeiten] Kategorie 3
Stoffe der Kategorie 3 geben wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis. Genügend Informationen für eine befriedigende Beurteilung liegen jedoch nicht vor. Aus geeigneten Tierversuchen liegen einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nicht ausreichen, um den Stoff in Kategorie 2 einzustufen. z. B.:
- Bleichromat
- Dieselkraftstoff/HeizölEL
- Nickel (Metall)
- Ozon
- Formaldehyd
Stoffe der Kategorie 1 und 2 werden, sofern sie nicht ein prioritäres Gefahrensymbol haben, als giftig (T) gekennzeichnet, Stoffe der Kategorie 3 als gesundheitsschädlich (Xn)
[Bearbeiten] karzinogene Viren
Tumorviren, z. B.:
- HI-Viren
- Epstein-Barr-Viren
- HP-Viren
[Bearbeiten] karzinogene Strahlung
- Radioaktivität
- UV-Strahlen
- Röntgenstrahlen
[Bearbeiten] Weblinks
- Liste der krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffe des BIA
- The Carcinogenic Potency Database - Einschätzung von 1.451 Chemikalien auf ihre karzinogene Potenz nach Auswertung von über 6.000 Experimenten (engl.)
- National Institute of Environmental Health Sciences: 10th Report on Carcinogens
- IARC Monographs Programme on the Evaluation of Carcinogenic Risks to Humans
- IARC and NTP carcinogen list
- Tamoxifen als Karzinogen