Kapselfrucht
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Als Kapselfrüchte bezeichnet man in der Botanik einen bestimmten Fruchttyp, der sich aus einem Fruchtknoten mit mehreren, verwachsenen Fruchtblättern bildet. Während Balgfrüchte auf einige wenige Pflanzenfamilien beschränkt sind, kommen Kapselfrüchte in fast allen Pflanzenfamilien vor. Sie fehlen dagegen bei den Rosengewächsen, den Schmetterlingsblütlern, den Kreuzblütlern und den Korbblütlern.
Kapselfrüchte trocknen bei der Reifung aus, platzen auf und setzen die Samen frei. Die Kapselfrucht ist neben der Balgfrucht und der Hülse eine sogenannte Öffnungsfrucht. Die Einordnung dient der Botanik wesentlich zur Klassifizierung der unterschiedlichen Früchte. Die Kapsel besteht aus zwei oder mehreren verwachsenen Fruchtblättern (Karpellen), die Öffnung erfolgt infolge der Verholzung oder Eintrocknung des Perikarps. Man unterscheidet Porenkapseln (Mohnpflanzen), bei denen die Samen durch Öffnungen unterhalb der Narbe entlassen werden, Deckelkapseln, bei denen sich der obere Teil des Perikarps als Ganzes ablöst (Bilsenkraut) und Spaltkapseln (wie beispielsweise bei der Baumwolle), die sich entlang der Verwachsungsnähte (septizide Kapsel) oder Mittelrippen (lokulizide Kapsel) öffnen.
Bekannte Kapselfrüchte: Glockenblumenfrucht, Klatschmohn, Rosskastanie, Schwertlilie, Schlüsselblume, Tulpe, Veilchen
Streufrüchte: Balgfrucht | Hülsenfrucht | Kapselfrucht | Schote
Schließfrüchte: Beere | Nussfrucht | Steinfrucht
Zerfallfrüchte: Gliederfrucht | Klausenfrucht | Doppelachäne
Sammelfrüchte: Apfelfrucht | Sammelbalgfrucht | Sammelbeere | Sammelnussfrucht | Sammelsteinfrucht