Johannes Bückler
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Johannes Bückler (frz. Jean Buckler; genannt Schinderhannes; * Herbst 1779 in Miehlen oder Weidenbach bei Nastätten Taunus (so der Stand der aktuellen wissenschaftlichen Forschung, Fleck (2003), Scheibe (2008); † 21. November 1803 in Mainz) war ein deutscher Räuber, dem heute 130 Straftaten, zumeist Diebstähle, Erpressungen und Raubüberfälle nachgewiesen werden können. Die Gesamtzahl seiner Mittäter betrug 93.
Carl Zuckmayer umschrieb den Hunsrückräuber in seinem Schinderhanneslied mit den Worten: „Das ist der Schinderhannes, Der Lumpenhund, der Galgenstrick, Der Schrecken jedes Mannes, Und auch der Weiber Stück …“.
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[Bearbeiten] Herkunft
Der Name „Schinderhannes“ verweist auf die Tätigkeit des jungen Bückler, der bei zwei Wasenmeistern (auch Schinder genannt) als Lehrjunge gearbeitet und dort den Rufnamen erhalten hatte; so seine Aussage im späteren Ermittlungsverfahren 1802/03. Aber auch seine Vorfahren väterlicherseits waren seit Generationen Schinder gewesen. Der Vater Johannes Bückler stammte aus Merzweiler bei Grumbach, seine Vorfahren lebten auf der Wallenbrück in Womrath auf dem Hunsrück. Die Mutter Anna Maria, geborene Schmidt, kam aus Miehlen bei Nastätten im Hintertaunus. Die Eltern Bücklers flüchteten 1783 wegen eines Holzfrevels und eines Wäschediebstahls der Mutter aus Miehlen. 1784 ließ sich der Vater für sechs Jahre vom österreichischen Heer anwerben. Er diente in Mähren, desertierte 1789 und kehrte zunächst in seinen Geburtsort Merzweiler zurück.
[Bearbeiten] Leben
Die kriminelle Karriere des jungen Bücklers beginnt im Alter von 15 Jahren: Er unterschlägt einen Louis d'or, mit dem er im Nachbardorf Branntwein kaufen sollte. Seine erste Lehrzeit bei dem Wasenmeister Nagel in Bärenbach endet mit öffentlichen Rutenschlägen, da ihm vorgeworfen wird, er habe seinem Meister sechs Kalbfelle und eine Kuhhaut gestohlen. Nach Meinung von Bückler haben diese Felle ihm jedoch zugestanden. In der Folgezeit schließt sich Bückler einem älteren Lehrjungen, Niklas Nagel an, mit dem er Viehdiebstähle begeht. Später unterstützt er den berüchtigten Roten Fink bei dessen Diebstählen. Der dauernde Erfolg seiner Taten ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß durch die Kriegswirren ab 1792 der Hunsrück in einen anarchischen Zustand versetzt wurde. Hunger, Arbeitslosigkeit und das Fehlen der alten Ordnungsmacht ließen über zwanzig Prozent der Bevölkerung ihr Heil und Überleben in Diebstahl und Raub suchen.
[Bearbeiten] Ein Räuberhauptmann und Mörder?
Allgemein wird zwar behauptet, Bückler sei Anführer einer Räuberbande gewesen. Durch die aktuelle wissenschaftliche Forschung kann diese Behauptung aber nicht mehr aufrechterhalten werden. Bis zu seiner Inhaftierung in Simmern im Februar 1799 hatte Bückler mehr als 40 Vieh- und Pferdediebstähle begangen. In dieser Zeit fällt auch seine Teilnahme an zwei Tötungsdelikten, dem Plackenklos und dem Juden Seligmann. Eine juristische Aufarbeitung des vollständigen Aktenmaterials hat jedoch gezeigt, daß gegen ihn der Vorwurf des Mordes nicht aufrechterhalten werden kann. Erst nach seiner Flucht aus dem Turm zu Simmern geht Bückler mehrheitlich zu Raubüberfällen und räuberischen Erpressungen über. Diese begeht er mit einer durchschnittlichen Zahl von fünf Mittätern. Ein großer Teil seiner Unternehmungen richtet sich dabei gegen Juden. In der Zeit bis zu seiner endgültigen Inhaftierung kommt es zu mehreren Todesfällen, die möglicherweise Bückler zuzurechnen sind. Aber auch hier reicht das heute bekannte Aktenmaterial nicht aus, Bückler als Mörder zu bezeichnen.
Darüber hinaus fehlt es an einer Bandentätigkeit insofern, als die Mittäter fast täglich wechselten. Zwar zog Bückler manchmal mit bestimmten Personen mehrere Wochen lang umher, und immer wieder schloß er sich anderen Spießgesellen an (bzw. sich diese ihm). Aber von einer Bande im juristischen Sinne, in der sich verschiedene Personen verabredet haben, auf eine bestimmte Dauer Straftaten zu begehen, kann nicht die Rede sein. Insgesamt läßt sich jedoch feststellen, daß insbesondere die zahlreichen Wohnsitzlosen und die fahrenden Krämer (die sogenannten Vaganten) sich durch Diebstähle ein Existenzminimum zu sichern versuchten. Kurzfristige Zusammenschlüsse waren dabei die Regel. Allerdings kam Bückler im Laufe des Jahres 1800 ein immer größerer Ruf zu, so daß sich viele Personen mit zweifelhaften Ruf ihm gerne anschlossen bzw. auch ohne Aufforderung Wache hielten, wenn er sich z.B. in einer Gaststätte aufhielt.
Auch gilt heute als gesichert, dass der Schinderhannes sich weder auf „den Krieg gegen Reiche, Juden und Franzosen“ beschränkte, noch ein Wohltäter der Armen war. Obwohl ihn viele Personen vor Verfolgung schützten, war sein Bild selbst bei der ärmsten Bevölkerung fast ausschließlich negativ geprägt. So ist auch heute noch der Name Schinderhannes bei den Nachfahren der vor fast 200 Jahren ausgewanderten Hunsrücker und Hessen ausschließlich negativ geprägt.[1]
Mit dem neuen Jahrhundert begann allmählich das französische Polizeisystem Wirkung zu zeigen. Der auch wegen seiner Frauengeschichten berühmte Schinderhannes befand sich ab 1800 auf der Flucht. Nach zahlreichen Vorgängerinnen, von denen namentlich lediglich eine Elise Werner, eine Budzliese-Amie aus Schneppenbach und eine Katharina Pfeiffer überliefert sind, wurde seine angeblich achte oder neunte Geliebte die im Volksmund auch Julchen genannte Juliana Blasius aus Weierbach. Juliana wurde die erste beinahe ebenbürtige und ebenso legendäre Begleiterin des flüchtigen Räubers.
Um 1801 hausten Schinderhannes und seine Begleiter auf der halb verfallenen Schmidtburg im Hahnenbachtal oberhalb von Kirn. Im nahegelegenen Dorf Griebelschied feierte man sogar öffentlich einen sogenannten Räuberball. Vielleicht durch diesen Übermut wurde die längst im Fokus polizeilicher Interessen befindliche Bande dann auch lokalisierbar. Nachdem Bückler noch einmal der Verhaftung entgangen war, ließ er sich von der kaiserlichen Armee unter dem Namen Jakob Schweikard rekrutieren, wurde dort aber von einem Verbrecherkollegen namens Zerfass erkannt und denunziert.
[Bearbeiten] Verhaftung und Verurteilung
Am 31. Mai 1802 wurde er zwischen Wolfenhausen und Haintchen vom Kurtrierischem Hofgerichtsrat und Amtsverwalter zu Limburg a.d. Lahn, Herrn Fuchs, morgens bei Tagesanbruch mit einem Kommando von Niederselters aufgespürt. Als man noch eine Viertelstunde vor Wolfenhausen war, sah man 300 Schritte neben der Straße eine Person aus einem Kornfeld herausgehen. Diese erschien dem Kommando fremd. Der Fremde, Johannes Bückler, wurde nach Wolfenhausen geführt, wo sich der Wiedrunkelische Leutnant mit seinem Streifenkommando befand, von dort aus wurde er weiter nach Frankfurt am Main gebracht. Zu diesem Zeitpunkt schwankte Bücklers Entschlossenheit, ein Räuberleben zu führen. Er versprach den kaiserlichen Behörden, über alle seine Straftaten Auskunft zu geben, solange er nicht an die Franzosen ausgeliefert werde. Nach mehreren ausführlichen Verhören wurde er jedoch mit Julchen und einigen Komplizen am 16. Juni 1802 an die französischen Behörden übergeben und nach Mainz gebracht.
Nach der Übergabe war Bückler im Holzturm in Mainz inhaftiert und wurde während der sechzehnmonatigen Voruntersuchung durch Johann Wilhelm Wernher mehreren Dutzend Einzelverhören unterworfen, bei denen 565 Fragen gestellt wurden. Hinzu kamen noch zahlreiche Gegenüberstellungen. Das Gericht hielt Bücklers Hoffnung auf ein gnädiges Urteil aufrecht und konnte ihm so umfangreiche Geständnisse entlocken. Ohne sich selbst mit Gewaltdelikten zu belasten, benannte er weit über 100 Personen, die im Zusammenhang mit seinen Straftaten standen. Mit ihm wurden weitere 19 Mittäter zum Tode verurteilt.
Am 24. Oktober 1803 begann der Prozess, der bereits eine große Volksmenge anzog. Die Verlesung der 72-seitigen Anklageschrift in deutscher und französischer Sprache nahm eineinhalb Tage in Anspruch. Im Prozess hatte Georg Friedrich Rebmann, der damalige Präsident des Mainzer Kriminalgerichts, den Vorsitz. Die Verhandlung fand im damaligen Akademiesaal des ehemaligen Kurfürstlichen Schlosses in Mainz statt. Bückler wurde aufgrund der gesetzlichen Regelung, die die Todesstrafe für bewaffnete Einbrüche vorsah, zum Tode verurteilt. Das Urteil stand jedoch schon vor Beginn der Hauptverhandlung fest, da die Gerichtspersonen bereits im Oktober Freunde und Bekannte zu der Hinrichtung am 21. November 1803 einluden.
Johann Bücklers Vater wurde zu 22 Jahren „Kettenstrafe“ verurteilt, starb aber nach wenigen Wochen am 28. Dezember 1803. Julchen Blasius verbüßte zwei Jahre Zuchthaus. Sie gebar bereits vor dem Prozess in Gefangenschaft am 1. Oktober Bücklers Sohn, Franz Wilhelm. Dieser hat heute noch direkte Nachfahren, die im Taunus leben.
Die Verurteilung von Bückler und 19 seiner Gefolgsleute zum Tod durch das Fallbeil wurde am 20. November 1803 verkündet. Noch in derselben Nacht wurde vor den Toren der Stadt die Guillotine aufgebaut. Neben dem Schafott standen 20 Särge bereit. Am 21. November wurden die Verurteilten in einem offenen Wagen zum öffentlichen Richtplatz gefahren. Bückler wurde als erster auf das Schafott geführt. Sekunden später war die Hinrichtung vollzogen. 24 Minuten nach der ersten Hinrichtung waren alle 20 Särge gefüllt. Die Rümpfe und Köpfe der Räuber wurden direkt im verdeckten Raum unter der Guillotine wissenschaftlichen Untersuchungen unterzogen. Es sollte im Auftrag der „Medizinischen Privatgesellschaft zu Mainz“ u.a. mit Elektroschocks festgestellt werden, wann der menschliche Körper tatsächlich klinisch tot sei. Aufgrund dieser Untersuchungen ist der wahre Aufbewahrungsort von Bücklers Leichnam nicht mehr zu klären. Zwar befindet sich heute in der Anatomischen Sammlung der Universität Mainz ein Skelett mit der Aufschrift „Schinderhannes“. Diesem Skelett fehlt aber der nachgewiesende Arm- und Beinbruch Bücklers, es weist zu dem eine andere Körpergröße auf und besitzt seit 1945 einen anderen Kopf (der ursprüngliche ging verloren). Nachweislich hatte Bückler zudem im Brustkorb Knochenkrebs im letzten Stadium, wie eine Auswertung der zeitgenössischen medizinischen Berichte heute beweisen.
„Bin weit in der Welt ‘rumgekommen, im Wald hat man mich gefangen, man führte mich in die Stadt hinein, wo ich sollt gehangen sein.“
– Volksweise
Die Legendenbildung begann schon vor der Exekution selbst. Bereits kurz nach seiner Inhaftierung 1802 kamen zwei angeblich authentische (in Wahrheit jedoch fast vollständg erfundene) Biographien über den Räuber auf den Markt. Während der Hinrichtung wurden Groschenhefte verkauft, die ein überhöhtes Bild des Delinquenten zeichneten und auch seinen Ruf eines „Robin Hood vom Hunsrück“ begründeten. Die literarisch bekannteste Darstellung als „edler Räuber“ bot dann aber erst Carl Zuckmayers Schinderhannes (1927).
[Bearbeiten] Film
Die Geschichte wurde fünfmal unter dem Titel Der Schinderhannes verfilmt (davon sind momentan drei Titel bekannt):
1928: Stummfilm nach einem Drehbuch von Carl Zuckmayer und Kurt Bernhardt. Regie führte Kurt Bernhardt. Darsteller waren unter anderem Hans Stüwe als Schinderhannes und Lissy Arna als Julchen
1958: Drehbuch von Georg Hurdalek und Carl Zuckmayer. Regie führte Helmut Käutner. Prominente Darsteller waren Curd Jürgens als Schinderhannes und Maria Schell als Julchen.
2000: 90minütiger Spielfilm der Film & Theater AG der Universität Mainz mit 200 Mitwirkenden; Finanzierung durch die Stiftung Kultur für Rheinland-Pfalz; Regie führten Daniela Wolf und Mark Scheibe. Hauptdarsteller war Volker Zill aus Kelkheim.
[Bearbeiten] Anmerkung zu den aktuellen wissenschaftlichen Forschungen
Als offene Enzyklopädie steht Wikipedia jedem Nutzer offen. Beiträge können nach der eigenen Vorstellung geändert werden. Das große Interesse an der Person des Johannes Bücklers führt dazu, daß diese Webseite oft geändert wird. Leider werden dabei Tatsachen oder bewiesene Erkenntnisse immer wieder geändert oder gelöscht. Schinderhannes ist heute (bzw. war auch in den letzten Jahren) z.B. ein Forschungsprojekt an mehreren Universitäten, in dem vor allem zahlreiches, neu aufgefundenes Quellenmaterial verwertet wird. Zahlreiche private Forscher und Institutionen unterstützen diese Arbeit. Um die Verbreitung von falschen oder nicht vollständig richtig dargestellten Aussagen zu verringern, ist es im Sinne aller Geschichtsliebhaber ratsam, die entsprechenden aktuellen Publikationen, die auch kostenlos in Leihbibliotheken ausliegen, einzusehen, bevor ein Abschnitt dieser Webseite geändert wird. Hier helfen z.B. die Landesbibiliotheken in Koblenz, Mainz und Wiesbaden weiter.
[Bearbeiten] Literatur
- Uwe Anhäuser: Schinderhannes und seine Bande; Alf /Mosel: Rhein-Mosel-Verlag, 2003; ISBN 3-89801-014-7
- Peter Bayerlein: Schinderhannes-Chronik. Von Miehlen bis Mainz; Mainz-Kostheim: Probst, 2003; ISBN 3-936326-27-4
- Peter Bayerlein: Schinderhannes-Ortslexikon. Von Abentheuer bis Züsch; Mainz-Kostheim: Probst, 2003; ISBN 3-936326-28-2
- B. Becker: Actenmäßige Geschichte der Räuberbanden an den beyden Ufern des Rheins; Köln 1804; Leipzig: Reprint Zentralantiquariat der DDR, 1988; ISBN 3-7463-0103-3
- Manfred Franke: Schinderhannes: das kurze, wilde Leben des Johannes Bückler, neu erzählt nach alten Protokollen, Briefen und Zeitungsberichten; Hildesheim: Claasen, 1993; ISBN 3-546-00041-2
- Helmut Kreuzer: „Schinderhannes“: ein Räuber um 1800 bei Clara Viebig, Carl Zuckmayer und Gerd Fuchs. Zum 200. Jahrestag der Hinrichtung Johannes Bücklers in Mainz am 21. November 1803; in: Suevica. Beiträge zur schwäbischen Literatur- und Geistesgeschichte 9 (2001/2002); Stuttgart [2005], S. 179–197; ISBN 3-88099-428-5
- Edmund Nacken: Schinderhannes, Räuber oder Rebell; Simmern: F.Böhmer, 1961
- Edmund Nacken: Johannes durch den Wald; in: Merian Nr. 6 XV (Juni 1962)
- Ernst Probst: Der Schwarze Peter. Ein Räuber im Hunsrück und Odenwald; Mainz-Kostheim: Probst, 2005; ISBN 3-936326-39-8
- Mark Scheibe: Schinderhannes – Nichtsnutz, Pferdedieb, Räuberhauptmann?; Kelkheim: Histor. Kommission für die Rheinlande 1789–1815; 20084
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Mark Scheibe: Der ursprüngliche Schinderhannes-Mythos fand sich in Brasilien – Eine Feldstudie unter den Nachfahren 1824 eingewanderter Deutscher in der Kolonie Sao Leopoldo (Rio Grande do Sul, Brasilien)
[Bearbeiten] Weblinks
- Forschungsportal Schinderhannes und die Strafjustiz am Rhein 1796–1803
- Literatur von und über Johannes Bückler im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Franz-Peter Kropp: Der Schinderhannes und das Bandenwesen an der Mosel
- Stadt Mainz: Schinderhannes – Prozeß und Urteil 1803; Bericht zu einer Ausstellung im Rathaus Mainz
- Schinderhannes Festspiele – Umfangreiche Informationen um und über den Schinderhannes
- Volker Ullrich: Nichts als ein Räuber; in: Die Zeit, Ausgabe vom 13. November 2003
- [ohne Autorenname:] Johannes Bückler genannt Schinderhannes, (Als RäuberHauptmann zum Tode verurtheilt von dem SpezialGerichte des DonnersbergDepartements am 28 Brumaire 12 Jahres.) ; in: Journal für Gesetzkunde und Rechtsgelehrsamkeit 1 (1804), Bd. 1, S. 278–287 und Band 2, S. 76–85 (Zeitgenössische Berichterstattung)
Personendaten | |
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NAME | Bückler, Johannes |
ALTERNATIVNAMEN | Schinderhannes |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Räuber |
GEBURTSDATUM | um 1780 |
GEBURTSORT | Miehlen (Taunus) |
STERBEDATUM | 21. November 1803 |
STERBEORT | Mainz |