Italienisches Verfassungsgericht
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Das Verfassungsgericht der Italienischen Republik (italienisch: Corte costituzionale della Repubblica Italiana) ist das italienische Verfassungsgericht.
Es besteht aus 15 Richtern. Je ein Drittel werden vom Präsidenten, vom Parlament und von den obersten ordentlichen und Verwaltungsgerichten ernannt.
Der Gerichtspräsident wird in geheimer Wahl von den Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählt. Der Vizepräsident wird vom Präsidenten ernannt.
Das Gericht entscheidet über
- die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Gesetzesdekreten des Staates und der Regionen,
- Kompetenzstreitigkeiten zwischen Staatsorganen oder zwischen dem Staat und den Regionen oder zwischen Regionen,
- Amtsanklagen gegen den Präsidenten der Republik.
Ein Rechtsbehelf gegen die Entscheidung ist nicht gegeben.
Präsident des Gerichts ist derzeit Franco Bile, Vizepräsident Giovanni Maria Flick.