Hessen-Eschwege
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Die Landgrafschaft Hessen-Eschwege war von 1632 (?) bis 1655 ein Mediat-Fürstentum des Heiligen Römischen Reiches auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Hessen, regiert von einer Nebenlinie des Hauses Hessen (Hessen-Rotenburg) und unter Oberhoheit der Landgrafen von Hessen-Kassel.
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[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] 1627–1632 Vorgeschichte
Ausgangspunkt dieser Landgrafschaft war eine Verfügung von Landgraf Moritz von Hessen-Kassel, die er kurz vor seiner Abdankung wegen drohenden Staatsbankrotts seinem Nachfolger Wilhelm V. von Hessen-Kassel auferlegte. Auf Betreiben seiner zweiten Ehefrau Juliane von Nassau-Dillenburg bestimmte Moritz, dass ein Viertel seines Landes, die so genannte „Rotenburger Quart", an seine Söhne aus dieser zweiten Ehe überlassen werden sollten. Von diesen erhielt Hermann das Gebiet Rotenburg, Friedrich Eschwege und Ernst die Untergrafschaft Katzenelnbogen (Sitz Burg Rheinfels).
[Bearbeiten] 1632-1655 Landgrafschaft Hessen-Eschwege
Friedrich trat sein Erbe 1632 als 15-Jähriger an. Im Dreißigjährigen Krieg wurden Schloss und Stadt Eschwege zu Ostern 1637 zerstört und geplündert. Es ist anzunehmen, dass der zu diesem Zeitpunkt 20-jährige Friedrich seine Residenz in Eschwege erst nach seiner Vermählung 1646 in Stockholm bezog. Demzufolge war die Residenz wohl nur wenige Jahre besetzt. Friedrich wirkte maßgeblich am Wiederaufbau der Stadt mit.
Friedrich fiel 1655, und mit ihm starb die Hessen-Rotenburger Nebenlinie Hessen-Eschwege im Mannesstamm aus. Sein Teil der Landgrafschaft fiel an seinen Bruder Ernst von Hessen-Rheinfels-Rotenburg.
Die Landgrafschaft Hessen-Rotenburg fiel 1658 nach dem Tod des dritten Bruders, des kinderlosen Landgrafen Hermann, ebenfalls an Hessen-Rheinfels.
[Bearbeiten] 1655-1755 Folgezeit
Das Residenzschloss in Eschwege, zunächst als Witwensitz zugewiesen, wurde 1667 als Mitgift für Friedrichs Tochter Christina verpfändet. Bis 1676 war das Gebiet der ehemalige Landgrafschaft Eschwege ein Teil der Landgrafschaft Hessen-Rotenburg. Ab 1676 wurde dieser Eschweger Landesteil von Karl von Hessen-Wanfried, einem Sohn des Landgrafen Ernst von Hessen-Rheinfels-Rotenburg und Neffen Friedrichs von Hessen-Eschwege, übernommen. Weil dieser seine Residenz in Wanfried nahm (die Residenz Eschwege war verpfändet), begründete er damit eine neue Nebenlinie Hessen-Wanfried. Erst sein Sohn Christian von Hessen-Wanfried, der seit 1711 das Schloss Eschwege bewohnte und 1731 seinem Halbbruder Wilhelm als Landgraf von Hessen-Wanfried folgte, verlegte die Residenz schrittweise wieder nach Eschwege. So waren die Landgrafschaften Hessen-Wanfried und Hessen-Eschwege gebietsmäßig identisch, wurden jedoch vorwiegend von der Residenz in Wanfried regiert. Hessen-Wanfried-(Eschwege) fiel nach dem Tode des kinderlosen Christian wieder an Hessen-Rotenburg, und die Hessen-Rotenburger Nebenlinie Hessen-Wanfried starb mit ihm aus.
[Bearbeiten] Landgraf von Hessen-Eschwege
- Friedrich von Hessen-Eschwege (* 1617; † 1655); Landesherr 1632-1655
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Chronik der Stadt Wanfried, 1908 (Reinhold Strauß, Stadtsekretär )
- Eckhart G. Franz, Das Haus Hessen, Stuttgart 2005, ISBN 3-17-018919-0
- Kielmann, Kleiner Führer durch die Rotenburger Quart 1627-1834, ISBN 3-00-010155-1