Herstellkosten
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Herstellkosten sind ein Begriff aus der Kosten- und Leistungsrechnung und bezeichnen die Kosten, die bei der Herstellung eines Produkts anfallen. In der Kostenrechnung spricht man dabei von Kostenträgern.
Die Herstellkosten berechnen sich üblicherweise aus der Summe der Materialkosten und der Fertigungskosten:
+ Materialeinzelkosten |
+ Materialgemeinkosten |
= Materialkosten |
+ Fertigungseinzelkosten |
+ Fertigungsgemeinkosten |
+ Sondereinzelkosten der Fertigung |
= Fertigungskosten |
= Herstellkosten |
Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten hingegen zählen nicht zu den Herstellkosten, es dürfen dafür aber kalkulatorische Kosten (zum Beispiel kalkulatorische Abschreibungen) mit einbezogen werden. Die Herstellkosten sind Grundlage für die Verwaltungsgemeinkosten und die Herstellkosten des Umsatzes für die Vertriebsgemeinkosten in der Zuschlagskalkulation zur Ermittlung der Selbstkosten.
Der Begriff Herstellkosten unterscheidet sich von dem bilanz- und steuerrechtlich relevanten Begriff Herstellungskosten, bei dem angemessene Verwaltungskosten, aber keine kalkulatorischen Kosten berücksichtigt werden dürfen.
In der Volkswirtschaftslehre wird der Begriff der Produktionskosten als Teil der Transformationskosten verwendet.