Hausrat
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Als Hausrat bezeichnet man Gegenstände, die im Haushalt
- zur Einrichtung gehören (Möbel, Teppiche, Bilder, Gardinen)
- gebraucht werden (Geschirr, Bekleidung, Haushaltsgeräte)
- verbraucht werden (z.B. Nahrungs- und Genussmittel).
Dazu gehören auch Bargeld und Wertgegenstände wie zum Beispiel Schmuck, Edelsteine und Antiquitäten.
Juristische Bedeutung erlangt der Hausstand vor allem im Falle einer Ehescheidung oder der dieser vorausgehenden Trennung der Ehegatten: die der gemeinsamen Lebensführung dienenden Gegenstände müssen nach näherer Maßgabe der Hausratsverordnung zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden (Hausratsteilung), während das Eigentum an den übrigen Vermögensgegenständen den allgemeinen Regeln folgt.
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