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Diskussion:Geheimrede – Wikipedia

Diskussion:Geheimrede

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

[Bearbeiten] Keine Schweigepflicht

Bei Max Domarus: Hitler. Reden und Proklamationen 1932 - 1945. Würzburg 1962, Band I, S. 198, heißt es zur Rede vom 3. Februar 1933:
"...ihr Inhalt [wurde] durch Teilnehmer an der Veranstaltung schnell einem größeren Kreis bekannt. Eine Schweigepflicht war nicht auferlegt worden." Daher kann diese Rede nicht als Geheimrede bezeichnet werden; ich habe die beiden Sätze im Lemma gestrichen:

  • Adolf Hitlers Geheimrede vom 3. Februar 1933 vor den Spitzen der Reichswehr. Inhalt, laut Niederschrift Generalleutnant Liebmann: Ausrottung von Marxismus und Pazifismus, Wehrertüchtigung, Eroberung neuen Lebensraums im Osten und dessen rücksichtslose Germanisierung. (nach: Dokumente des Verbrechens 1933-1945, Dietz Verlag, Berlin, 1993, S.21f)

Zweifel habe ich auch, ob denn die Rede vom 3o. Mai 1942 im Sportpalast "vor 10.000 Offiziersanwärtern" (Domarus, Bd. 2, S. 1886) als Geheimrede bezeichnet werden kann. Der Zuhörerkreis scheint für eine Geheimrede übergroß... In dem abgedruckten Redeauszug kann ich nichts entdecken, was einer Geheimhaltung bedürftig sein könnte. Wenn nicht in der Rede selbst oder einer zeitgenössischen Weisung von "geheim" die Rede ist (bitte belegen!), ist das Theoriefindung. Es sei denn, man würde jede nicht abgedruckte und veröffentlichte Rede vor einem eingeladenen Besucherkreis als Geheimrede bezeichnen: aber so weit geht ja die Definition oben im Lemma nicht. Ergo Streichung des Satzes

  • Hitlers Geheimrede vor dem militärischen Führernachwuchs im Berliner Sportpalast am 30. Mai 1942.

Als Geheimreden würde ich hingegen die beiden Posener Reden bezeichnen wollen. --Holgerjan 16:37, 29. Mai 2008 (CEST)

Deine Argumente sind überzeugend, und ich kapriziere mich nicht auf die Reichswehrrede. Ich habe einfach einige in Google als Geheimreden bezeichnete Reden genommen, um von der Fokussierung auf Chruschtschow wegzukommen und den Begriff herausarbeiten zu können.
Natürlich sind "Geheimreden" vor größeren Auditorien eigentlich eine Contradictio in adiecto. Das gilt ja auch für den XX. Parteitag. Es gibt da wohl einen schleifenden Übergang zwischen Öffentlichkeit und Nicht-Öffentlichkeit. Ein operationales Entscheidungskriterium ist aber: Kommt die Rede in der gleichgeschalteten Presse vor oder nicht?
Letzteres kann ich mir übrigens für die Rede vom 3.Februar 1933 nicht vorstellen, jedenfalls was die Eroberung und Germanisierung des Ostens betrifft.
Mit Dank für den schönen Ausbaui des Lemmas Robert Schediwy 21:56, 29. Mai 2008 (CEST)

P.S.: Ich will ja nicht lästig fallen, aber Hitlers Rede vom 3. Feber 33 vor den Spitzen der Reichswehr gilt offenbar vielen Autoren sehr wohl als Geheimrede. Siehe zum Beispiel hier:[1]. Robert Schediwy 90.129.197.173 19:46, 4. Jun. 2008 (CEST)

Dieser Weblink weckt kein rechtes Vertrauen, wenn man dort solche "Stammelsätze" und die falsche Verwendung des Wortes "scheinbar" lesen muss: ("Diese Rede im Volltext dem Geheimdienst der UdSSR bekannt. Diese Stenogramm wurde 1993 in den Archiven des Geheimdiensts entdeckt. Es hatte scheinbar wenig Einfluss auf Stalins Politik." sic!) Der o. a. Beleg bei Domarus ist nicht nur scheinbar besser...
Laut Impressum des Weblinks stellt diese Site kein einem geprüften Schulbuch vergleichbares Material vor, sondern ist nur die Zusammenstellung einer Privatperson und seiner Helfer: "Ich danke allen Schülerinnen und Schülern seit dem Jahr 1997 für die Hilfe, diese Seiten gestaltet zu können" (sic! Zitat aus Impressum) --- Im Ergebnis: nicht zitierfähig... Gruß -Holgerjan 15:19, 5. Jun. 2008 (CEST)

Jaja, der Stammelsatz. Ist mir auch aufgefallen. Aber ich habe mir gedacht, der stammt halt von einer Person mit nicht deutscher Muttersprache. Tatsache ist: von Liebmann hat hinter dem Vorhang mit stenographiert. Die Rede hat in eine Privatwohnung stattgefunden. Die Tochter des Reichswehrchefs hat den Inhalt konspirativ nach Russland gemeldet. In der Presse ist nichts gestanden darüber. Wenn das keine Geheimrede war...Herzlichst Robert Schediwy 21:44, 5. Jun. 2008 (CEST)

Ich halte es mit der entsprechenden Veröffentlichung in VfZ 1954, die nicht von Geheimrede spricht (und obigem Link zu Domarus, der ausdrücklich von "nicht Schweigepflicht" schreibt). Hier hatte Hitler als Gast auf Einladung und nach einer Rede Blombergs die Gelegenheit wahrgenommen, seine Vorstellungen in einer Rede darzustellen. Hitler hatte weder auf den Kreis der Eingeladenen Einfluss, noch als Gast die Möglichkeit, die Hörer zur Verschwiegenheit zu verpflichten (man beachte auch das Datum...) Eine Zeitungsnotiz, dass Hitler sich am Abend mit den hohen Militärs getroffen habe, wurde veröffentlicht (auch wenn der Inhalt nicht dargestellt wurde).
Offenbar ist eine Abgrenzung/Definition von Geheimrede unklar. Welches informelles Informationsgespräch, welche Dienstbesprechung vor größerem Kreis, welcher von Hitlers entlarvenden stundenlangen Monologen und "Tischgesprächen" kann als "Geheimrede" gelten? Mir scheint das sehr beliebig. Und darum finde ich eine sparsame Verwendung des Begriffs besser - wie entsprechend auch beim Lemma Liebmann-Aufzeichnung verfahren. Vorwiegend gebräuchlich scheint der Begriff im Zusammenhang mit der Chruschtschow-Rede (google). --Holgerjan 00:38, 6. Jun. 2008 (CEST)


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