Fluglärm
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Fluglärm ist Lärm, der von Flugzeugen und sonstigen Luftfahrzeugen verursacht wird.
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[Bearbeiten] Allgemeine Erläuterungen
Fluglärm ist eine der wesentlichen Umweltbeeinträchtigungen durch den Luftverkehr und wirkt aufgrund seiner intermittierenden Struktur als besonders belastend. Im Vergleich mit anderen Lärmarten muss daher auf Fluglärm-Schallpegel ein Fluglärm-Malus von 10 dB(A) addiert werden und wird dann oft als dBl(A) bezeichnet.
Besonders gesundheitlich gefährlich ist der Nachtfluglärm. Nachtflüge können nach Feststellung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geeignet sein, die Europäische Charta der Menschenrechte zu verletzen. Ursache dafür sind insbesondere die durch Nachtflüge ausgelösten Schlafstörungen. Diese führen bereits dann, wenn die Aufweckschwelle nicht überschritten wird, zu erheblichen Störungen des Corticoid-Stoffwechsels. Dadurch werden Störungen des Immunsystems ausgelöst, was zu erhöhter Anfälligkeit gegenüber Infektionen, zu Neurodermitis, Asthma und anderen allergologischen Erkrankungen führen kann. Eine weitere Folge von Nachtflügen ist ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Nach den auslösenden Flugphasen unterscheidet man
- Lärm beim Landeanflug
- Lärm beim Start
- Bodenlärm von Flughäfen
- Tieffluglärm
Hauptquellen des Lärms sind die Triebwerke, aber auch das Fahrwerk und die das Luftfahrzeug umströmende Luft. Je nach Flugphase wirken sich diese Faktoren unterschiedlich stark aus.
Beim Start entsteht Lärm in Flugzeugen mit Kolbenmotoren und bei Turboprops in erster Linie an den Propellerblättern, bei Jet- und Turbojettriebwerken hauptsächlich als Folge des Mischens heißer und schneller Austrittsgase mit der umgebenden Luft. Auch im Bereich des Fan, sowie der anderen Triebwerksschaufeln entsteht durch Interferenzen und Unregelmäßigkeiten des Luftstroms Lärm. Die Geräuschbelastung im Reiseflug ist aufgrund der großen Flughöhen und der Verteilung des Luftverkehrs über weite Flächen weitgehend irrelevant. Im Landeanflug wird mit stark verminderter Triebwerksleistung operiert. Dennoch wird dies mehr als überwogen von der Tatsache, dass die Konzentration der Flugbewegungen auf kleinem Raum weit höher ist, und die Flugzeuge natürlich schon weit tiefer fliegen. Im Endanflug wird die Fluggeschwindigkeit stark reduziert, dabei helfen die Landeklappen, die zwar den Auftrieb stark erhöhen, jedoch auch mehr Widerstand erzeugen, was dazu führt, dass ein Schub benötigt wird, der deutlich über dem Leerlaufschub liegt. Außerdem verlangt die Beschleunigungsträgheit der Strahltriebwerke eine gewisse Drehzahl, um im Falle eines Durchstartmanövers schneller hochfahren zu können.
Insgesamt hat sich die Belastung der Bevölkerung durch Fluglärm in den letzten 40 Jahren erheblich erhöht. Zwar sind die einzelnen Flugbewegungen leiser geworden, dieser Effekt wird jedoch durch die zunehmende Anzahl der Flugbewegungen überkompensiert. Die Lärmreduzierung von Flugzeugen hat sich zudem hauptsächlich beim Startvorgang ausgewirkt; beim Landelärm gab es kaum Fortschritte. In letzter Zeit stellt man an einigen Flughäfen (z.B. Frankfurt) sogar wieder eine Lärmzunahme fest - wahrscheinlich aufgrund veränderter Anflugverfahren.
Maßnahmen zur Verminderung des Fluglärms seitens der Flugzeughersteller sind bautechnischer Natur (z.B. Entwicklung von Turbofantriebwerken mit hohem Nebenstromverhältnis), Fluggesellschaften können zur Verminderung der Lärmbelästigung operationelle Maßnahmen treffen (Vorgabe von Noise abatement procedures), die Flugsicherung kann durch Planung der An- und Abflugstrecken über dünner besiedeltes Gebiet zur Verringerung der Lärmbelästigung beitragen. Manche Flughafenbetreiber (z.B. in Frankfurt am Main) haben ferner die von ihnen erhobenen Landegebühren nach Lärmkriterien gestaffelt, so dass es für Luftverkehrsgesellschaften unrentabler wird, diese Plätze mit unnötig lautem Gerät anzufliegen (vgl. Lärmklasseneinteilung der Flugzeuge durch die ICAO).
Bei der Vergabe oder Änderung von Betriebsgenehmigungen für Flughäfen wird die zu erwartende Lärmbelastung nicht gemessen sondern berechnet und zu erwartende Lärmschutzzonen werden rechnerisch bestimmt. Die tatsächliche Lärmbelastung kann bei Abweichung von den Standard-Bedingungen (z.B. Flugrouten, Temperatur, Luftdruck, geografische Höhe, etc.) abweichen.
[Bearbeiten] Situation in Deutschland
Das Gesetz gegen Fluglärm wurde am 30. März 1971 rechtsverbindlich und ist das erste Umweltschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland.[1]. In diesem Gesetz wurden jeweils zwei Lärmschutzzonen für Verkehrsflughäfen vorgeschrieben. Grundlage für die Berechnung der Lärmschutzzonen waren zunächst tatsächlich durchgeführte Messungen. Lange Zeit galt diese Regelung jedoch nicht im Lande Berlin, da hier Besatzungsrecht herrschte. Seit dem 7. Juni 2007 sind in Deutschland neue Lärmschutzzonen vorgeschrieben, wobei erstmalig auch eine eigene Zone für den Nachtzeitraum festgelegt wurde. Dadurch soll die besondere Belästigung und Schädigung durch den Nachtflugverkehr berücksichtigt werden.
Zu den ältesten Bürgerinitiativen, die sich mit Umweltthemen befassen, gehörte die „Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms e.V.“, die im April 1965 von Bürgern aus der Umgebung des Flughafens Frankfurt gegründet wurde.
Die Einrichtung örtlicher Fluglärmkommissionen sollte eine bürgernahe Auseinandersetzung mit Fluglärmbeschwerden institutionalisieren und erfolgt aufgrund des Paragraphen § 32 b des Luftverkehrsgesetzes vom 7. Oktober 1971.
Als bundesweite Organisation ist die Bundesvereinigung gegen Fluglärm tätig. Sie hat Sitz und Stimme in den Fluglärmkommissionen, die laut Gesetz bei allen Flughäfen einzurichten ist.
Aufgrund § 19 a des Luftverkehrsgesetzes ist der Betreiber eines Verkehrsflughafens verpflichtet, „Anlagen zur fortlaufend registrierenden Messung der durch die an- und abfliegenden Luftfahrzeuge entstehenden Geräusche einzurichten und zu betreiben. Die Mess- und Auswertungsergebnisse sind der Genehmigungsbehörde und der Kommission nach § 32b sowie auf Verlangen der Genehmigungsbehörde anderen Behörden mitzuteilen.“ Damit gehört der Fluglärm zu den kontinuierlich durch Messgeräte überwachten Umweltwirkungen und ist die einzige Lärmart, zu der dank gesetzlicher Vorschriften umfangreiches Datenmaterial zur Auswertung vorliegt
[Bearbeiten] Situation in der Schweiz
Seit den 60er Jahren haben die Flugbewegungen am Flughafen Zürich stark zugenommen. Die damit verbundene Lärmbelastung für die Bevölkerung in Gebieten der Schweiz und Deutschlands führte zum bis heute andauernden Fluglärmstreit.
Der am Flughafen Zürich anfallende Fluglärm wurde mit dem Zürcher Fluglärm-Index berechnet.
Die vom Verein Helvetia Nostra und der Fondation Franz Weber begründete eidgenössische Volksinitiative «Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten» erreichte eine Volksabstimmung, deren Begehren am 24. Februar 2008 mit 68,1% abgelehnt wurde.
[Bearbeiten] Literatur
- Christoph Alber: Zum Rechtsschutz gegen Fluglärm. Insbesondere gegen die Festlegung so genannter Flugrouten. Frankfurt 2004, ISBN 3631531729
- Sonja Franke: Lärmgrenzwerte für die Planung von Verkehrsflughäfen. Duncker & Humblot, Berlin 2003, ISBN 3428110528
- Jan Ziekow (Hrsg.): Bewertung von Fluglärm - Regionalplanung - Planfeststellungsverfahren. Vorträge auf den Vierten Speyerer Planungsrechtstagen und dem Speyerer Luftverkehrsrechtstag ... für Verwaltungswissenschaften Speyer, Duncker & Humblot, Berlin 2003, ISBN 3428111648
[Bearbeiten] Weblinks
- Deutsches Umweltbundesamt - Fluglärm
- Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.
- Deutscher Fluglärmdienst e.V.
[Bearbeiten] Gesetze und Verordnungen
[Bearbeiten] Deutschland
- FluLärmG - Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Bundesministerium der Justiz)
- Landeplatz-LärmschutzV für Propellerflugzeuge bis 9 t
- Regelung für Strahlturbinenflugzeuge (§ 11 LuftVO)
- Flugzeugzulassung nach Lärmgesichtspunkten (§ 10 LuftVZO)
- Lärmzeugnis (pdf, Nachrichten für Luftfahrer des LBA II-56/99)
[Bearbeiten] Weitere
- Lärmeinstufung von Flugzeugen nach ICAO (en, pdf)
- Lärmentwicklung Zivilflugzeuge (en) FAA Noise Ombudsman