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Benutzer:FIST/Müllbeutel – Wikipedia

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Im Müllbeutel liegt all dass, was ausgemistet wurde, aber vieleicht mal wieder Verwendung findet

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[Bearbeiten] Verfolgung der Magie (aus der Müllhalde gerettet)

In verschiedenen Formen und Ausmaßen trat die Verfolgung der Magie in der europäischen Geschichte der letzten zweieinhalb tausend Jahre immer wieder in Erscheinung. Das Spektrum der Verfolgung reichte und reicht von belächelnder Ächtung bis hin zu flächendeckender und grausamer Verfolgung.

Eine wichtige Rolle in der Geschichte der Magie und ihrer Verfolgung spielte Platon, der zwar mit seiner Philosophie viel Einfluss auf die Vorstellung der europäischen Magie ausgeübt hat, der sich aber in seinen Gesetzen dahingehend ausspricht, dass Personen, die behaupten, die Kraft der Götter und Geister zum persönlichen Nutzen beeinflussen zu können, lebenslänglich eingekerkert werden sollten und ihnen ein Begräbnis zu verweigern sei [1] Einen anderen wesentlichen Einfluss aber spielte die politische Paranoia des römischen Staates, wobei die Verflechtungen zwischen magischen Praktiken und der Staatsreligion komplexer Natur waren. So galten Wahrsagerei, Heilungsmagie oder das Segnen von Ackerland als harmlos und wurden gebilligt, bzw. man sah darüber hinweg. Jedoch wurden schon vor der Kaiserzeit Gesetze erlassen, die sowohl das Anwenden magischer Praktiken, wie auch das bloße Wissen um okkulte Mächte und Praktiken unter Strafe stellten.

Die Politik der stillschweigenden Toleranz veränderte sich radikal im Jahre 186 v. Chr., als man Praktizierende der bacchantischen Mysterien der politischen Verschwörung beschuldigte und an die sechstausend Menschen aufgrund dieser Beschuldigungen, von denen man nicht weiß, ob sie haltbar waren, hingerichtet wurden [2].

Der sizilianische Sklavenaufstand in den Jahren 136–132 v. Chr., der von Eunus, einem Propheten der Göttin Dea Syria angestachelt wurde, schürte das Misstrauen des römischen Senates gegen jegliche Form der Befassung mit Übernatürlichem und Spirituellen, welches außerhalb staatsreligiöser Institutionen gelebt wurde. Diese Einstellung hatte starken Einfluss auf die Haltung des Römischen Senates zum jungen Christentum, das man aufgrund der Erzählungen der Wunder, die Jesus und die Heiligen vollbracht haben sollen, als Magier betrachtete [3].

Aber auch das Christentum übernahm diese Vorstellung, jede nicht organisierte Äußerung von Religion und Spiritualität der Magie gleichzusetzen und abzulehnen, zum einen, um so nicht der Magie bezichtigt zu werden, andererseits aber auch um die Unterschiede zwischen den Wundern Jesu und denen der heidnischen, gnostischen und herätischen Erzählungen hervorzuheben. Als Augustinus von Hippo (345–439 n. Chr.) in seinem Werk Vom Gottesstaate [4] die Magie als dämonisches Werk verdammte, hatte sich in der Kirche schon die Vorstellung durchgesetzt, dass das Christentum und die Magie sich feindlich gegenüberstehen, wie auch das Heidentum generell mit Magie gleichgesetzt wurde.

Im frühen Mittelalter war von dieser generellen Verdammung der Magie in der Christenheit nichts zu sehen, im Gegenteil wurden magische Praktiken, insofern sie im Namen Jesu, der Heiligen oder im Namen Gottes verübt wurden toleriert und wurden von theologischer Seite kaum kritisiert. So wurden vormals heidnische Bräuche christianisiert, die Namen der heidnischen Götter wurden durch die der Heiligen ersetzt, wobei die Feste die selben blieben – selbst offensichtliches Bekennen zum Heidentum galt weniger als verfolgungs- und ächtungswürdig, sondern wurde als harmlos belächelt.

Trotzdem bleiben die römischen Gesetze zur Verfolgung der Magie ein Mittel, um politische Gegner anzuklagen, jedoch wurden diese vielmehr gegen unbequeme Personen im Christentum, bzw. gegen Häretiker angewandt.

Die einzige Form der Magie, die unter schwerer Strafe stand, war das Maleficium, also die Magie, die zum Schaden gegen andere Menschen und deren Gut eingesetzt wurde.

Im 13. Und 14. Jahrhundert änderte sich die Einstellung des Christentums gegenüber der Magie, was vor allem darin zu begründen ist, dass das römische Recht wieder vermehrt studiert und angewandt worden ist, zuerst im Kirchenrecht, später auch von den Zivilbehörden. Galt vorher in den meisten europäischen Rechtsauffassung das akkusatorische Prinzip, also dass der Geschädigte Klage erheben musste und bei einer falschen Beschuldigung mit Strafe rechnen musste, wurde nun das inquisitorische Prinzip, also die Anklage durch Staatsbeamte ohne Strafe bei Falschbeschuldigung zum herrschenden Prinzip. Ebenfalls sah das römische Recht die Möglichkeit der Folter vor, die bis zum 13. Jahrhundert in den meisten europäischen Staaten verboten war. Diese Veränderung in der Rechtsauffassung erleichterte die Beschuldigung und Verurteilung von Häretikern und vermeintlichen Magiern. Ein wichtiger Faktor dieser Veränderung in der Rechtsauffassung war die Verfolgung der Katharer, welche eine der schwersten Krisen der Katholischen Kirche darstellten und im Jahre 1231 zur offiziellen Gründung der Heiligen Inquisition führte[5].

Eines der ersten Opfer dieser Veränderung war der italienische Astrologe und Magier Cecco d'Ascoli, der 1327 auf dem Scheiterhaufen hingerichtet wurde [6]. Ihm folgen viele Intellektuelle oder politische Gegner der jeweiligen Herrscher, die wie er hingerichtet wurden oder in den Kerkern verendeten.

Im Jahre 1320 wurde der Inquisition die Verantwortung der Verfolgung der Magie überantwortet, bestätigt durch die Bulle Super illius specula durch Papst Johannes XXII., der seinerseits seine Furcht vor der schwarzen Magie durch Amulette und anderen Bilderzauber der weißen Magie bekämpfte. [7].

Einer der ersten Prozesse der so mit neunen Befugnisse ausgestatteten Inquisition war der Prozess gegen Lady Alice Kyteler in Irland in den Jahren 1326–1327. Dieser Prozess kann als Musterprozess vieler späterer Prozesse gelten, da sich in ihm schon alle üblichen Anschuldigungen finden, die in nachfolgender Zeit zum Standardrepertoire der Anschuldigungen gegen Hexen gehörten: Böse Magie, Satansanbetung, Geschlechtsverkehr mit Dämonen und eine organisierte Hexenverschwörung.


Waren solche Prozesse bisher einzeln, änderte sich das durch die Pestepidemie in den Jahren 1347–1352, die ein Drittel der europäischen Bevölkerung dahingerafft hatte. Massenpaniken und Verschwörungstheorien breiteten sich über Europa aus. Die Vorstellung einer Verschwörung, die die Christenheit vernichten wollte, wurde zu einem festen Glauben, überall glaubte man den Teufel am Werk. Von den anfangs vielgestaltigen Theorien setzte sich immer mehr die Vorstellung einer gesamteuropäischen Verschwörung von Hexen durch, die den Teufel anbeten sollten, Säuglinge opferten und aßen, Magie praktizierten und keinerlei sexuelle Tabus einhielten. In den folgenden dreihundert Jahren führte dies dazu, dass zirka 50000 Menschen in Europa und Nordamerika wegen Hexerei hingerichtet wurden [8].

Magier und Okkultisten, die sich selber als solche sahen, fielen dieser Massenverfolgung kaum zum Opfer, ja viele von ihnen begrüßten sogar die Hexenverfolgung in ihren Werken. So war die Renaissance zwar der Höhepunkt des Hexenwahns, gleichzeitig aber blühte in dieser Zeit auch die Hermetik und die Alchemie auf und okkulte Vorstellungen waren in allen Schichten der Gesellschaft zu finden. Aber auch die hermetischen Magier waren von Verfolgung nicht ganz geschützt, und Giordano Bruno, der im Jahre 1600 auf dem Scheiterhaufen hingerichtet wurde, war nur das berühmteste Opfer.

Die Aufklärung führte zu einem Wandel der Vorstellungen und bis ins 18. Jahrhundert beendete jede Nation nach und nach die Verfolgung der Hexerei und der Magie. In England wurde dieser Wandel durch Inkrafttreten des Witchcraft Act (Hexereigesetz) von 1736 gekennzeichnet. Dieses Gesetz erklärte alle früheren Gesetze in Bezug auf Magie und Hexerei für ungültig und stellte die Anschuldigung der Hexerei unter Strafe. Jedoch galt von nun an die Behauptung, man habe magische Fähigkeiten, als Betrugsdelikt, auf welches ein Jahr Haft als Höchststrafe galt. Andere Länder nahmen dieses Gesetz auf und so war die Magie zwar immer noch unter Strafe, aber bei weit weniger drastischem Strafmaß.

Bis ins 20. Jahrhundert wurden die meisten dieser Gesetze aufgehoben oder nicht mehr angewandt, beispielsweise der Witchcraft Act 1951 in England durch das öffentliche Auftreten der Wicca Religion [9], wobei es jedoch in einigen Staaten der USA auch heute noch hin und wieder zu Verfolgung der Wahrsagerei kommt, so musste der Astrologe Alan Leo bei einer Gerichtsverhandlung im Jahre 1917 30 Pfund Busse zahlen.

Ein zeitweiliges Wiederaufleben der Magieverfolgung ging in den 80er Jahren des zwanzigsten Jahrhundert in den USA vonstatten, ausgelöst durch das Buch Michelle remembers von Michelle Smith und Lawrence Padzer [10], in dem behauptet wird, dass Michelle in einer Satanistischen Sekte sexuell missbraucht worden sei und ebenfalls Zeugin bei Kannibalismus und Menschenopfer gewesen sein soll. Sie behauptete weiter, dass ihr chirurgisch Hörner und ein Schwanz implantiert worden sei, den sie später herausgerissen haben will. Das Buch wurde schnell zu einem Bestseller und bald häuften sich die Berichte von Menschen, die Überlebende von satanistischen Kulten gewesen sein wollen.

Im Jahre 1981 kam es in Los Angeles zu einer ersten Anzeige in diesem Zusammenhang gegen die Betreiber einer Kindertagesstätte, die sich des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht haben sollten. Durch eine nicht approbierte Therapeutin, die sich als Fachkraft auf dem Gebiet des rituellen Missbrauchs ausgab, wurden durch die Kinder 135 Anklagen wegen sexuellen Missbrauchs gegen sieben Personen erhoben. Die Methoden, die diese Therapeutin abgewandt hatte, waren Suggestivfragen, ständiges Wiederhohlen der selben Frage, aber auch Beschuldigungen der Kinder, die keinen Missbrauch angeben wollten. Der Fall wurde der längste und teuerste Fall der amerikanischen Justizgeschichte und endete in einem Freispruch für jeden Angeklagten [11].

Anders verhielt es sich 1986 mit der Kindererzieherin Michelle Noble, die zu Lebenslänglich plus 311 Jahren Haft verurteilt wurde, nach dem mehrer Kinder, die auf gleiche Art befragt wurden wie im obigen Fall, gegen sie ausgesagt haben. Im Jahre 1988 konnte sie das Verfahren wieder aufrollen und wurde in allen Punkten freigesprochen.

Auch gab es Fälle, bei denen man „verdrängte“ Erinnerungen an satanistischen Missbrauch bei Erwachsenen wieder auffinden wollte und bediente sich dabei sowohl psychologischen Drucks (z.B. in dem man den Patienten eingab, dass sie sich an diese Vorfälle erinnern müssten, um wieder gesund zu werden), aber auch Psychopharmaka und Hypnose. Dabei wurden Tausende von Bezichtigungen gegen Eltern und Erziehungspersonen ausgesprochen. Gegen Ende der Achtzigerjahre hatte die gesamte Hysterie eine riesige Industrie an Fernsehberichten, Fachliteratur, sogenannte Experten, Hilfsgruppen, Selbsthilfegruppen und ähnliches gebildet und sammelten Millionen von Dollar, um den satanistischen Kindesmissbrauch zu bekämpfen.

Gegen Anfang der 90er Jahre brach die gesamte Industrie zusammen, da die meisten Fälle, die im Zusammenhang mit satanistischem Kindesmissbrauch geführt wurden, mit einem Freispruch endeten, aber auch durch den Einsatz von Journalisten und Detektiven, die die Thematik unter die Lupe nahmen. Im Jahre 1992 untersuchte der FBI-Beamte Ken Lanning 300 Fälle dieser Thematik und fand keinerlei haltbare Beweise, was der Hysterie in der USA ein Ende bereitete [12].

  1. ↑ Plato, Die Gesetze, .Artemis & Winkler Verlag, S. ISBN 3-7608-3597-X
  2. ↑ http://www.imperiumromanum.com/religion/antikereligion/bacchus_01.htm
  3. ↑ W.Z. Rubensohn: Die großen Sklavenaufstände in der Antike, Darmstadt 1993
  4. ↑ Augustinus: De civitate Dei („Vom Gottesstaat“), aus dem Lateinischen übertragen von Wilhelm Thimme, eingeleitet und kommentiert von Carl Andresen (ISBN 3-423-30123-6)
  5. ↑ http://www.heiligenlexikon.de/Glossar/Inquisition.htm
  6. ↑ http://www.comune.ascolipiceno.it/sito_tedesco/citta/umanesimo.htm
  7. ↑ Charles Lea, Henry, Heinz Wieck und Max Rachel, Geschichte der Inquisition im Mittelalter. 3 Bände, Eichborn Verlag, Juli 1999, ISBN 3-8218-0507-2
  8. ↑ Manfred Hammes: Hexenwahn und Hexenprozesse. Frankfurt, S.Fischer, 1977
  9. ↑ http://www.dersteinkreis.de/43Wicca.pdf
 10. ↑ Michelle Smith, Lawrence Pazder Michelle Remembers, M Joseph 1981, ISBN 0-7181-1992-4
 11. ↑ Paul Eberle, Shirley Eberle, The Abuse of Innocence: The McMartin Preschool Trial, Prometheus Books 1993, ISBN 0-87975-809-0
 12. ↑ http://www.religioustolerance.org/ra_rep03.htm
   *  Hans-Werner Goetz: Europa im frühen Mittelalter 500 - 1050, Utb 2003, ISBN 3-8252-2427-9
   * Hermann Lange, Monika Kriechbaum: Römisches Recht im Mittelalter 2. Die Kommentatoren, Beck Juristischer Verlag 2006, ISBN 3-406-43082-1
   * John Michael Greer: Enzyklopädie der Geheimlehren, bearbeitet und ergänzt von Frater V.D., Ansata Verlag 2005, ISBN 3-7787-7270-8


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