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Feudalismus – Wikipedia

Feudalismus

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Ausdruck Feudalismus (vom lateinischen feudum = „Lehen“) bezeichnet in den Sozialwissenschaften vor allem die Gesellschaftsform des europäischen Mittelalters. Das Wort Feudalismus fand seine Verbreitung als Kampfbegriff in der Französischen Revolution 1789.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Merkmale

Eine idealtypische feudale Gesellschaft kann durch folgende Merkmale beschrieben werden: Die Produktion war stark von der Naturalwirtschaft geprägt. Der überwiegende Teil der Bevölkerung bestand aus Bauern. Sie waren aber nicht Eigentümer des von ihnen bestellten Landes. Dieses Land war Eigentum des Grundherrn. Die Bauern befanden sich im Zustand der Leibeigenschaft, sie waren also persönlich abhängig vom Grundherrn und unfrei.

Das bedeutete:

  • Sie waren an die Scholle (das zu bestellende Land) gebunden (glebae adscripti) und hatten nicht das Recht, es zu verlassen.
  • Sie waren der Rechtsprechung ihres Herrn unterworfen.
  • Sie schuldeten den Grundherren Abgaben, sowohl in Form von Arbeitsleistungen (Fron) auf dem direkt vom Grundherren bestellten Land (Salland), als auch in Form von Naturalabgaben, die aus demjenigen Stück Land aufgebracht werden mussten, das sie selbst bewirtschafteten (Zehnt). Die Frondienste oder die Naturalabgaben konnten im Verlauf der Entwicklung auch durch Geldabgaben abgelöst werden.

Das Eigentum des Grundherrn war auch nur bedingt, denn er hatte es als Lehen von einem höhergestellten Adligen erhalten, dem er dafür Kriegsdienste schuldete. Er war also sein Vasall. Die Kette dieser abhängigen, mit Kriegsdienst verbundenen Lehen reichte bis zum König, dessen hoheitliche Domäne letzten Endes alles Land war. In der mittelalterlichen Vorstellung war er allerdings auch nur ein Vasall. Er war Gott unterstellt. Die politische Souveränität war nach unten hin quasi parzelliert. Der König war in einem solchen System nur das Oberhaupt seiner Vasallen, an die er durch gegenseitige Bande der Lehnstreue gebunden war, aber er hatte keinen direkten Zugang zu seinen Untertanen. Diese Parzellierung der Souveränität war typisch für die gesamte feudale Epoche. Hieraus ergab sich eine bestimmte Entwicklungsdynamik:

  1. Aus der germanischen Zeit überlebte das dörfliche Gemeindeland oder die Allmende. Die Zersplitterung der Souveränität verhinderte die Aneignung dieses Landes durch die Feudalherren und stärkte die Stellung der Bauern.
  2. Die Parzellierung der Souveränität erlaubte die autonome Existenz und Entwicklung von Städten. Die Stadtbürger beschäftigten sich mit Handwerk und Handel und regierten sich selbst als autonome Kommunen.
  3. Die Zersplitterung der Souveränität kann zu anarchischen Zuständen führen und damit den Bestand des feudalen Staates gefährden. Deshalb waren die Könige bestrebt, ihre Rechte über die reinen Feudalbeziehungen hinaus auszuweiten und direkte Beziehungen zu ihren Untertanen zu etablieren, z. B. in Form des Rechtes der Steuererhebung. Dadurch gerieten sie in einen Gegensatz zum Adel.
  4. Die Kirche, im Altertum ein Bestandteil des Staatsapparates, wurde im Mittelalter eine selbstständige Institution, die sich ebenfalls feudalisierte. Daraus resultieren häufige Spannungen zwischen weltlichen und religiösen Herrschaften, die zu einem Riss in der feudalen Legitimität führen konnten. Ein Beispiel hierfür ist der Investiturstreit.

[Bearbeiten] Entstehung

Die feudale Gesellschaft entstand im Frühmittelalter durch eine Verschmelzung der sich auflösenden antiken Gesellschaft und der germanischen Gesellschaften. Nach der Völkerwanderung entstanden auf dem Gebiet des ehemaligen römischen Reiches mehrere germanische Königreiche. Die oben beschriebenen feudalen Institutionen entwickelten sich aber erst nach dem Jahr 800 im Reich der Franken, als eine vormals zum Teil freie Bauernschaft durch ständige Kriege und Invasionen der Wikinger, Sarazenen, Magyaren etc. ökonomisch ruiniert und so in die Abhängigkeit von den Feudalherren gezwungen wurde.

  • Die Kernregion des europäischen Feudalismus war der Norden des heutigen Frankreich, das dem idealtypischen Feudalsystem sehr viel mehr als jede andere Region entsprach. Hier existierte eine einzigartig dichte Lehnshierarchie mit vielfältigen Ebenen der Subinfeudation.
  • In Südeuropa (Spanien, Languedoc, Italien) waren die Überbleibsel der Antike stärker. So war verhältnismäßig mehr Land absolutes, nicht lehnsgebundenes Allod (Eigentum). Zudem verschwanden die Städte nicht so weitgehend wie in Nordeuropa und sie erlebten im Languedoc und in Italien bereits ab dem 10. Jahrhundert eine neue Blütezeit.
  • In Nordeuropa (Sachsen, England, Skandinavien) mit stärkeren Überresten der germanischen Gesellschaften dauerte es viel länger, bis es zur Etablierung der Leibeigenschaft kam. In Sachsen und teilweise auch in anderen Gebieten Deutschlands bis zum 12. Jahrhundert; in Schweden konnte sie sich nie vollständig durchsetzen. In England wiederum verschwand die autonome Volksgerichtsbarkeit nie vollständig. Aus ihr entwickelte sich das Common Law.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Perry Anderson: Von der Antike zum Feudalismus, Frankfurt am Main 1978
  • Marc Bloch: Die Feudalgesellschaft, Stuttgart 1999
  • Jan Dhont: Das frühe Mittelalter, Fischer Weltgeschichte 10, Frankfurt am Main 1968
  • Alain Guerreau: Fief, féodalité, féodalisme. Enjeux sociaux et réflexion historienne, dans Annales. Economies, sociétés, civilisations, 45-1990, pp. 137-166
  • Alain Guerreau: L'avenir d'un passé incertain, Paris, Le Seuil, 2001
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