Fakturierung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Fakturierung (von lateinisch-spanisch factura für Rechnung) wird ein Vorgang im Rechnungswesen bezeichnet, bei dem einem Kunden eine Rechnung über erfolgte (in seltenen Fällen auch erst vorgesehene) Lieferungen und/oder Leistungen erstellt wird. Bei der Fakturierung erfolgt auch eine Buchung des Geschäftsfalls auf passende Konten (Umsatzerlöse, Forderungen oder Kasse (Bargeld), evtl. Umsatz- und andere Steuern).
In Österreich wird die Fakturierung auch als Rechnungslegung bezeichnet.[1] Der Begriff Rechnungslegung wird jedoch in Gesetzestexten nur für die gesamte Tätigkeit des externen Rechnungswesens, also der Buchführung und des Jahresabschlusses verwendet [2].
Sowohl an den Fakturierungsvorgang als auch an die Rechnung selbst stellen verschiedene Bestimmungen (vor allem des Handelsrechts und des Steuerrechts) Mindestanforderungen. Die Rechnung muss folgende Informationen enthalten: die Namen und Anschriften des Rechnungsstellers und des Empfängers, eine Liste aller gelieferten Waren und erbrachten Leistungen mitsamt deren Nettopreis, das Leistungsdatum (Lieferdatum ist nicht gleich Leistungsdatum!), Umsatzsteuerbeträge, den Steuersatz, den Bruttobetrag, Zahlungsbedingungen, das Datum der Erstellung, eine eindeutige Rechnungsnummer und die Steuernummer des Unternehmens.
Alle Unternehmens-Informationssysteme unterstützen Fakturierungsvorgänge in verschiedenen Spielarten.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Informationen des Österreichischen Bundesministeriums für Finanzen
- ↑ Siehe § 342b des Handelsgesetzbuches.