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Equity-Methode – Wikipedia

Equity-Methode

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Equity-Methode hat zwei Hauptbedeutungen:

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Finanzwirtschaft

Equity-Methode bezeichnet in der Finanzwirtschaft (dort auch als Nettomethode bezeichnet) eine Form der Discounted Cash-Flow-Methode zur Unternehmensbewertung. Sie ist das Gegenteil der Entity-Methode.

Wie oft in der Finanzwirtschaft werden die Zahlungen des Unternehmens, vereinfachend gesagt, in Zahlungen von und an Eigenkapitalgeber (d. h. Aktionäre u. ä.) bzw. von und an Fremdkapitalgeber (Bank u. ä.) eingeteilt. Wie bei jeder Unternehmensbewertung versucht man, den Wert eines Unternehmens aus der Sicht der Eigenkapitalgeber (d. h. Aktionäre u. ä.) zu ermitteln. Wie bei jeder Discounted Cash-Flow-Methode macht man das dadurch, dass man den derzeitigen Wert zukünftiger erwarteter Cash-Flows (d. h. Ein- und Auszahlungen in und aus dem Unternehmen) durch ihre Abzinsung ermittelt. Als Zinssatz für die Abzinsung werden dabei, meistens und vereinfachend gesagt, die besten Zinsen herangezogen, die die Eigenkapitalgeber über den betrachteten Zeitraum bei Bank, bei anderen Unternehmen oder sonstwo bei gleichem Risiko erzielen könnten (d. h. der beste Marktzinssatz).

Bei der Equity-Methode, als Unterform der Discounted Cash-Flow Methode, werden von den zukünftigen Cash-Flows nur die Zahlungen an die Eigenkapitalgeber (d. h. Dividenden u. ä.) berücksichtigt. Der Zinssatz für die Abzinsung muss entsprechend angepasst werden: es wird die sogenannte risikoangepasste Renditeforderung herangezogen, die meistens anhand des Capital Asset Pricing Models berechnet wird. Risikoangepasst heißt, dass das Risiko, dass die Zahlung nicht erfolgt, bereits berücksichtigt ist. Renditenforderung heißt, vereinfachend gesagt, jener Zinssatz (Rendite), den die Eigenkapitalgeber (und nicht die Fremdkapitalgeber) vom betrachteten Unternehmen fordern, da sie sonst in andere Unternehmen investieren könnten (d. h. der beste Marktzinssatz für Eigenkapitalgeber).

[Bearbeiten] Rechnungslegung

In der Rechnungslegung ist es eine der Methoden, durch die ein Unternehmen X seine Beteiligungen in einem anderen Unternehmen Y in dem Jahresabschluss des X eintragen kann bzw. muss.

Sie ist in Deutschland in §§ 311ff. HGB, in den IAS im IAS 28 und in den US-GAAP im APB 18 geregelt.

Sie besteht darin, dass die Beteiligung an Y in der Höhe des "anteiligen Eigenkapitals" von X in Y ausgewiesen wird. Konkret wird also das Ergebnis der folgenden Rechnung ausgewiesen:

ursprüngliche Anschaffungskosten der Beteiligung
+/- zwischenzeitlicher anteiliger Gewinn/Verlust von Y
- zwischenzeitlich erhaltene Dividenden aus Y
+/- zwischenzeitliche anteilige Änderung der stillen Reserven von y
- zwischenzeitliche Abschreibung des Firmenwerts bei X (z.B. nach IFRS 3)
+/- zwischenzeitliche Änderung des Eigenkapitalanteils an Y, die den Gewinn oder Verlust von X nicht änderte


Die Methode wird überwiegend im Konzernabschluss des X verwendet (Konsolidierung) und vor allem, wenn das Unternehmen Y ein sog. assoziiertes Unternehmen (engl. associate) ist, d. h. ein Unternehmen, das weder ein Tochterunternehmen, noch ein Gemeinschaftsunternehmen von X ist, in dem aber X dennoch einen sog. maßgeblichen Einfluss hat.

Häufig anzutreffende alternative Methoden aus dem selben Problembereich sind die:

[Bearbeiten] Anwendung der Equity-Methode

Grundprinzip. Nach der Equity-Methode sind Anteile an assoziierten Unternehmen zunächst mit ihren Anschaffungskosten anzusetzen und in der Folge verändert sich der Anteil des Anteilseigners entsprechend dem Anteil des Anteilseigners am Periodenergebnis des Beteiligungsunternehmens. [IAS 28.11]

Ausschüttungen und andere Anpassungen des Buchwertes. Ausschüttungen, die vom Beteiligungsunternehmen erhalten werden, reduzieren den Buchwert der Anteile. Änderungen des Buchwertes können sich aufgrund erfolgsneutraler Änderungen des Eigenkapitals des Beteiligungsunternehmens ergeben (zum Beispiel: Neubewertungen) [IAS 28.11]

Potenzielle Stimmrechte. Wenn potenzielle Stimmrechte bestehen, werden die Anteile des Anteilseigners am Periodenergebnis und an Eigenkapitaländerungen beim Beteiligungsunternehmen auf Grundlage der bestehenden Eigentumsverhältnisse bestimmt und spiegeln nicht eine mögliche Ausübung oder Umwandlung potenzieller Stimmrechte wider. [IAS 28.12]

Implizierter Geschäfts- oder Firmenwert ("Goodwill") und Anpassungen der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten. Beim Anteilserwerb wird der Unterschiedsbetrag (ob positiv oder negativ) zwischen den Anschaffungskosten und dem Anteil des Anteilseigners an den beizulegenden Zeitwerten des identifizierbaren Reinvermögens des assoziierten Unternehmens als Geschäfts- oder Firmenwert in Übereinstimmung mit IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse bilanziert. Der bilanzierte Anteil des Anteilseigners an den Gewinnen oder Verlusten nach dem Anteilserwerb wird sachgerecht angepasst, zum Beispiel für: [IAS 28.23]

zusätzliche planmäßige Abschreibungen von abschreibungsfähigen Vermögenswerten des assoziierten Unternehmens basierend auf dem Überschuss ihrer beizulegenden Zeitwerte über ihre Buchwerte zum Erwerbszeitpunkt.

Ein innerhalb des Anteils am assoziierten Unternehmen ausgewiesener Geschäfts- oder Firmenwert ist gemäß IFRS 3 nicht mehr planmäßig abzuschreiben, sondern einem jährlichen Werthaltigkeitstest zu unterziehen.

[Bearbeiten] Literatur

  • Coenenberg, Adolf G.: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, aktuelle Auflage, Verlag Schäffer Poeschel, Stuttgart
  • Küting, Karlheinz; Weber, Claus-Peter:Der Konzernabschluss, aktuelle Auflage, Schäffer Poeschel, Stuttgart

[Bearbeiten] Weblinks

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