Entkriminalisierung
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Entkriminalisierung ist ein in der rechtspolitischen Diskussion und der Strafrechtsreform gebrauchter Begriff.
Die Forderung nach Entkriminalisierung geht dahin, bestimmte Verhaltensweisen nicht mehr mit Strafe (und der damit verbundenen besonderen Missbilligung durch die Rechtsgemeinschaft) zu belegen. Ein Beispiel für Entkriminalisierung ist die Herausnahme der Übertretungen aus dem Strafgesetzbuch und die damit verbundene Schaffung des Begriffs der Ordnungswidrigkeiten.
Ein weiteres Anliegen der Strafrechtsreformer war die Entkriminalisierung der Prostitution, die gegenwärtig nur noch insoweit strafrechtlich verfolgt werden soll, als sie mit Zwang oder anderweitiger Ausnutzung der Prostituierten erfolgt oder wenn sie in jugendgefährender Weise (z.B. in der Nähe von Kindergärten, Schulen und ähnlichen Einrichtungen) oder in Sperrbezirken erfolgt.
Diskutiert wird die Entkriminalisierung schließlich im Bereich der Drogenpolitik. Hier geht es überwiegend um die Frage, ob das Strafrecht das geeignete Mittel ist, um die Gefahren des Drogenkonsums zu bekämpfen und den Jugendschutz zu gewährleisten, (siehe Legalisierung von Drogen).
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