Diskussion:Entzugssyndrom
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quellen fuer die "sonstigen entzugshilfen", insb. pkt. 2, waeren durchaus interessant
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[Bearbeiten] Warm/Kalt und Entgiften
Ich fände es gut, wenn hier gezeigt würde, wo die Unterschiede beim "Kalten" und "warmen" Entzug sind, wie es in diesem Zusammenhang mit "Entgiften" ausschaut, was die Kasse überhaupt bezahlt etc. Meines (bescheidenen) Wissens nach, bezahlen deutsche Krankenkassen "Entzugstherapien" nur in Ausnahmefällen, Entgiftungen werden zwar bezahlt, aber auch nicht beliebig oft. Ich kenne Psychiater, die wiederholt eingelieferte Alkoholkranke nach Psych-KG festsetzen um die Entgiftung bezahlt zu bekommen -die hier ja eindeutig angezeigt wäre und vom "schuldbewussten" Patienten auch gewünscht wird.
--Slashatdot 07:28, 25. Aug 2006 (CEST)
- der regelmäßige träger der kosten einer drogen-, medikamenten- oder alkoholtherapie ist der rentenversicherungsträger. nur wenn dieser nicht für die behandlung aufkommt, zahlt die krankenkasse die therapie. dies ist der fall, wenn die notwendigen versichertenzeiten vom betroffenen nicht erreicht werden. Intruder35 14:52, 23. Sep 2006 (CEST)
[Bearbeiten] heroin
der artikel ist sehr drogenlastig. bei der medikamentösen behandlung scheint es sich lediglich um die behandlung bei drogenabhängigen zu handeln. alkohol- und medikamentenentzug fehlt mir. ich trau mich aber nicht den artikel zu erweitern, weil ich kaum quellen und nur eigenfahrung habe. vielleicht gibt es ja jemand weiseren als mich, der das einarbeiten kann ?
entzugssymptome bei medikamentenabhängigkeit können bis zu zwei jahre nach dem entzug auftreten. der entzug bei alkohol dauert in der regel zwischen drei und acht tagen. es gibt sogenannte "qualifizierte entgiftungen", die in der regel 14 tage dauern, aber gelegentlich auch auf mehrere monate ausgeweitet werden. die standardbehandlung bei alkoholentzug ist die gabe von distraneurin. auch bei schwerer alkoholabhängigkeit ist die fixierung eher unüblich.
[Bearbeiten] Überarbeiten, verschieben
was heißt schon an ein Medikament "gewöhnt" - Entzgssyndrom und "körperlicher" Entzug sind nicht gleichzusetzen. Der "freiwillige Entzug" auch nicht - ist wohl oft ein juristisches Begriff im Sinne von freiwilliger Entzug oder Strafe. Ich werde mal auf Entzugssyndrom verschieben, einen Begriff, der auch der Pschyrembel kennt. "Entzug (körperlich)" ist einer dieser sinnlosen Wikipedia-Kunstbegriffe (von "künstlich", nicht von "Kunst" abzuleiten), Dass dann einiges ausgelagert werden kann, wird dem Beitrag nur gut tun. -- Robodoc 18:12, 14. Okt. 2006 (CEST)
- Hallo Robodoc, Entzug (körperlich) ist kein neues "Kunstwort", sonder einfach ein Unterscheidungszusatz für den Begriff "Entzug", der hier das Thema "körperlich abhängig machende Stoffe" betrifft, zur Unterscheidung von anderen Bedeutungen innerhalb der BKL. Gruss, --Markus Bärlocher 13:35, 15. Okt. 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Entzug
Entzug bedeutet hier:
- Entzug von körperlich abhängig machenden Stoffen, also eine Tätigkeit.
Das kann freiwillig oder unter Zwang geschehen.
Davon zu unterscheiden ist
- Entzugserscheinung: alle mit dem Entzug verbundenen Symptome
- Entzugsbehandlung: alle den Entzug unterstützende Massnahmen, dazu gehören auch
- Massnahmen zur Verhinderung oder Linderung von Entzugserscheinungen
Vorschlag für eine passende Artikelordnung:
- Entzug (körperlich) wie gehabt ("körperlich" zur Unterscheidung von der BKL), als Hauptartikel mit Statistik (Notwendigkeit, Erfolg, Substanzen), Recht, Finanzierung, Unterscheidungen, anschliessende Sucht-Theraopie, etc.
- Entzugserscheinung plus Redirect von Entzugssymptom / Entzugssydrom (Fremdwort)
- Entzugsbehandlung, Kalter Entzug, Stationärer Entzug, Entzugsstation, Entzugsklinik
- Suchtbehandlung plus Redirect von Abhängigkeitsbehandlung (medizinischer Fachbegriff) und Suchttherapie (Fremdwort)
--Markus Bärlocher 13:35, 15. Okt. 2006 (CEST)
Bei Opioid-Abhängigkeit wird versucht, auf Opioide mit geringerem Abhängigkeitspotential, z. B. Methadon (Polamidon®) aus pharmazeutischer Quelle, umzustellen, siehe Drogensubstitution. Alle Opioide haben aber selbst ein bestimmtes Abhängigkeitspotential
Methadon hat kein geringeres Abhängigkeitspotenzial werde den Text verbessern. --Huberdaniel 06:14, 24. Jan. 2007 (CET)
[Bearbeiten] Infokasten ICD
Laut der in dem Infokasten verlinkten Website http://www.dimdi.de/dynamic/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlamtl2006/fr-icd.htm hat sich ein Fehler eingeschlichen.
Die Numemrierung ist bei Cannabinoide doppelt: F11.3 Opioide F11.3 Cannabinoide
wodurch sich eine Veschiebung ergibt. Da der Infokasten aber schreibgeschützt ist, kann ich es nicht ändern.
[Bearbeiten] „Entzugs“- vs. „Absetzsyndrom“
Vielleicht kann jemand mal die Definition in der Einleitung überarbeiten. Da steht:
- Mit dem Begriff Entzugssyndrom werden all jene körperlichen und psychischen Erscheinungen zusammengefasst, die nach dem Absetzen sog. psychotroper Substanzen auftreten.
In der Form ist das Enzugs- nicht vom Absetzsyndrom (z. B. bei SSRIen) zu unterscheiden – falls das überhaupt möglich ist. Falls das gar nicht möglich ist, sollte der Begriff „Absetzsyndrom“ als Synonym in den Artikel aufgenommen werden.
– Markus Prokott 22:17, 17. Jun. 2007 (CEST)
Ich möchte das bekräftigen. Man unterscheidet medizinisch tatsächlich Entzugssyndrome bei Sucht von Absetzsyndromen bei (nicht fachgerechter) Beendigung nicht suchterzeugender Medikamente. Absetzsyndrome kommen nicht nur bei manchen Antidepressiva (bei Laien unter Suchtverdacht) sondern auch bei verschiedensten anderen Medikamenten ohne "Suchtverdacht", etwa Betablockern aus dem Herz - Kreislauf - Bereich vor. Auch der Begriff psychotrope Substanzen ist zu pauschal und sollte durch "suchterzeugende Substanzen" ersetzt werden. Diese Abgrenzungen erscheinen mir wichtig, weil die stehende Beschreibung das allgemeine Vorurteil gegen Medikamente, im besonderen gegen psychiatrische Medikamente bestärkt. Dadurch erfolgen notwendige Therapien nicht, zu spät oder werden zu früh abgebrochen. Gruß, cs
Hallo, Entzugssyndrom kann natürlich auch nach dem Absetzen NICHT psychotroper Substanzen (also Substanzen die -im landläufigen Sinne nicht Psychoaktiv sind, wie zum Beispiel die genannten Beta-Blocker, als ein Beispiel von vielen) vorkommen, das sollte unbedingt verbessert werden. chris
[Bearbeiten] Missbräuchlich
moin moin, der Satz - "Dabei hängt die Ausprägung der Symptome von der Art der zuvor (missbräuchlich) verwendeten Substanzen und der Dauer des Substanzgebrauchs ab." - suggeriert, das die Substanzen erst "missbräuchlich" verwendet werden müssen um einen Entzug entstehen zu lassen. Entzugssymptome treten aber auch bei therapeutisch richtig angewandten Dosen auf, z.b. bei Benzodiazepinen, die nur zu Kurzzeitbehandlungen angewandt werden sollen (--> Information aus dem Beipackzettel von z.b. Adumbram [Oxazepam]) oder bei schleimhautabschwellenden Nasentropfen.
Gruß, th
Missbräuchlich bedeutet hier entgegen der Gebrauchanweisung oder des vorgesehenen Gebrauchs, der Einwand ist also richtig soweit es um ärztliche verordnete Medikamente geht. Allerdings ist die länger als kurzfristige Verordnung (d.h. maximal 2-3 Wochen) von Benzodiazepinen nahezu immer nicht nur nicht indiziert (es gibt hierfür keinen medizinischen Grund), sondern wegen der Suchtgefahr sogar kontraindiziert (medizinisch verboten). Die mehr als kurzfristige Verordnung dieser Substanzen stellt somit einen ärztlichen Kunstfehler dar. Nach Streichung von "missbräuchlich" stimmt der Satz. Gruß, cs
Über das Wort missbräuchlich bin ich auch sofort gestolpert. Wie th schon erwähnt, kann auch ein indizierter Gebrauch durchaus zur Abhängigkeit und so beim Absetzen zum Entzugssyndrom führen (z.B. Morphine in der Schmerztherapie, bei denen es zuweilen mangels geeigneter Alternativen in schweren Fällen chronischer Schmerzsyndrome nur mit regelmäßigen kontrollierten Entzügen und Umstellung der jeweiligen Wirkstoffkombinationen geht). Was bei längerfristigen Benzodiazepinverordnungen zuteffen mag, gilt nicht generell für den Einsatz implantierter Morphiumpumpen. Ich bin mal mutig und lösche "missbräuchlich". Die richtige Kernaussage des Satzes bleibt davon ja unberührt ---- 23:04, 6. Mai 2008 (CEST)
[Bearbeiten] Turboentzug?
Turboentzug sollte, insofern der Informationsgehalt der Seite wirklich hoch genug ist und wohl eher unter Quellen genannt werden, URLs im Text sind jawohl pfui. 217.83.13.27 00:07, 4. Sep. 2007 (CEST) Kommentar:url wurde entfernt
[Bearbeiten] Was soll dass da?
Dies trifft wohl nur für Patienten zu die den Entzug nicht selber wollen (1998 kalter Entzug nach 2 Jahren Tramalsucht, extrem starke Entzugserscheinungen - 2006 stationärer Opioid-Entzug nach 7 Jahren Morphin, außer leichtes Schwitzen und einem zu hohen Blutdruck keine weiteren Entzugserscheinungen).
Was soll der Text in Klammern? Welcher Ex-Süchtige hat hier seine eigenen Erfahrungen in den Artikel einfliessen lassen? Meiner Meinung nach vollkommen Fehl am Platz. 217.83.13.27 00:09, 4. Sep. 2007 (CEST)
[Bearbeiten] Neutralität
Dieser Artikel gehört grundsätzlich überarbeitet, Stellenweise ein unangebrachtes How-To und noch andere Sachen, die so nicht hineingehören. --J dCJ RSX/RFF 16:22, 24. Sep. 2007 (CEST)
[Bearbeiten] Unterschied Schlafstörung und Schlaflosigkeit
Sind "Schlafstörungen" und "Schlaflosigkeit" und Entzugserscheinung -> Psychische Erscheinungen nicht ein und das selbe? Selbst der Artikel ist derselbe. --87.180.97.252 10:38, 2. Mär. 2008 (CET)