Einkunftsart (Deutschland)
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Das deutsche Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten:
- Gewinneinkünfte
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft §§ 13, 13a, 14, 14a EStG
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb §§ 15, 16, 17 EStG
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit § 18 EStG (z. B. Freiberufler)
- Überschusseinkünfte
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit § 19 EStG (aktive Arbeitnehmer, Versorgungsempfänger, Betriebsrentner, Beamte)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 EStG(z. B. Zinsen, Dividenden)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG
- sonstige Einkünfte (z. B. Renten, Spekulationsgewinne) § 22 mit 23 EStG
- wiederkehrenden Bezügen § 22 Nr. 1 EStG (zum Beispiel Renten)
- Einkünfte aus Unterhaltsleistungen § 22 Nr. 1a EStG
- Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften § 22 Nr. 2 mit 23 EStG
- Einkünfte aus Leistungen § 22 Nr. 3 EStG (zum Beispiel Vermietung beweglicher Gegenstände)
- Abgeordnetenbezüge (u.ä.) § 22 Nr. 4 EStG
- Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (u.ä.) § 22 Nr. 5 EStG
Andere Einnahmen, z. B. Lotto- oder andere Spielgewinne, die keiner dieser Einkunftsarten zuzuordnen sind, sind damit einkommensteuerlich nicht relevant.
Die ab dem Veranlagungszeitraum 2009 geltende Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte führt neben den Gewinn- und Überschusseinkünften de facto zu einer dritten Einkunftsart.[1] Es findet eine zusätzliche Schedularisierung der Einkommensteuer statt. Hauptmerkmal der Abgeltungsteuer ist - im Vergleich zu den anderen Einkunftsarten - das die Einnahmen mit einem pauschalen Steuersatz besteuert werden und die Ausgaben nur noch - unabhängig von ihrer tatsächlichen Höhe - mit einer Pauschale berücksichtigt werden. Gleichwohl gibt es auch in den anderen Einkunftsarten Formen von Pauschalierung, vergleiche hierzu die Tonnagebesteuerung oder die Besteuerung nach Durchschnittssätzen.
Siehe auch: Einkommen, Einkünfte, Werbungskosten, Betriebsausgabe, Gewinnermittlung
[Bearbeiten] Nachweise
- ↑ Spengel, Private Kapitalanlagen vor und nach der Einführung der Abgeltungsteuer - eine steuerplanerische Analyse, DStR 2008, 835