Dentist
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Dentist war eine Berufsbezeichnung für eine neben den Zahnärzten existierende Berufsgruppe. Dentisten gab es in Deutschland nur bis 1952. Mit Gesetz vom 31. März 1952 wurden die Dentisten in den Zahnärztestand überführt.
Die Ausbildung der Dentisten bestand lediglich in einer stark praxisorientierten, zweijährigen Fachschulausbildung. Auf medizinischem Gebiet hatten sie fast keine Ausbildung.
„Dentist“ wird heutzutage, auch mit leicht humoristischem Unterton, in der Presse auch als Synonym für Zahnarzt gebraucht.
In den 1970er Jahren gab es weltweit Reformen des Zahnmedizinstudiums, bei denen die Ausbildung der Zahnärzte (nicht der Dentisten) auf das medizinische Niveau der Medizinstudenten-Ausbildung angehoben wurde. In vielen Ländern wurde danach das Vorklinikum nach dem gleichen Programm und gemeinsam mit den Medizinstudenten durchgeführt.
Erst 10 Jahre später wurde dann die medizinische Ausbildung der Zahnmedizin-Studenten wieder stärker auf die spezifischen Belange der Zahnmedizin ausgerichtet.
In den letzten Jahren wurde in Deutschland seitens der Politik und der Krankenkassen der Vorschlag ins Spiel gebracht, die Ausbildung der Zahnmediziner wieder auf ein Fachschulstudium (statt eines Hochschulstudiums) zu begrenzen. Dahinter standen Überlegungen zur Kostendämpfung im Gesundheitssektor und die unausgesprochene Überlegung, dass Deutschland bis 1952 auch irgendwie mit ca. 50 % Dentisten und nur 50 % Zahnärzten zurechtgekommen war.
[Bearbeiten] Weblinks
[1] Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde; § 8: Erteilung der Approbation an staatlich anerkannte Dentisten
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