Bordkarte
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Eine Bordkarte (engl. boarding pass) dient gegenüber der jeweiligen Fluggesellschaft am Gate als Nachweis der Berechtigung des Passagiers, in das für den gebuchten Flug bereit stehende Flugzeug einzusteigen (Boarding).
Nach Identifizierung des Passagiers als Inhaber einer Beförderungsberechtigung für einen bestimmten Flug anhand seiner Flugticketdaten erhält er von der jeweiligen Fluggesellschaft seine persönliche Bordkarte, die ihn nach Passieren der Sicherheitsschleusen (Handgepäckuntersuchung und Leibesvisitation) zum Einsteigen in das bereit stehende Flugzeug (Boarding) berechtigt. Die Ausstellung einer Bordkarte ist damit notwendiger Bestandteil und Abschluss des Check-In-Vorgangs. Die Identifizierung und die anschließende Ausstellung der Bordkarte kann je nach Fluggesellschaft am Check-In-Schalter oder vom Fluggast selbst am Check-In-Automaten oder mittels Internet am privaten Rechner (Online-Check-In) erfolgen. Passagiere, die über ihr Handgepäck (Kabinengepäck) hinaus, Reisegepäck auf dem gebuchten Flug mitnehmen wollen, müssen dieses Reisegepäck unabhängig von der Bordkarte rechtzeitig am Check-In-Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft aufgeben.
Die Bordkarte enthält folgende Informationen:
- den Designator (die beiden Buchstaben vor der Flugnummer, auf dem Flugticket, teilweise auch als Fluggesellschaften-Code bezeichnet)
- die Flugnummer
- die Flugsteignummer
- die Sitzplatznummer (inclusive Deklaration als Raucher-/Nichtrauchersitzplatz)
- die planmäßige Abflugzeit
- die aktuelle Meldeschlusszeit am Flugsteig (im Luftfahrt-Jargon last boarding time)
Soweit nicht bereits als Gepäckabschnitt (baggage tag) gesondert ausgehändigt, erhält der Passagier in Form eines Aufklebers auf dem Passagierabschnitt der Bordkarte (Abriss der hierfür perforierten Bordkarte als Quittung über seine Einstiegsberechtigung), gegebenenfalls mit zusätzlicher handschriftlicher Notiz, Informationen zu seinem am Check-In-Schalter aufgegebenen Reisegepäck (nicht zu seinem Handgepäck, das vom Passagier selbst an Bord gebracht werden darf).
Bei der Zutrittskontrolle am Flugsteig, wo oft die nochmalige Identifikation des Passagiers anhand seines Personalausweises oder Reisepasses sowie der Bordkarte erfolgt, wird dem Passagier der Kontrollabschnitt von seiner Bordkarte abgenommen. Dies dient auch zur Kontrolle, ob alle am Abfertigungsschalter eingecheckten Personen tatsächlich den Flug antreten. Die Auswertung erfolgt jenachdem automatisch durch ein kleines Gerät, welches die Passagierliste elektronisch pflegt und hinten den Bordkartenabschnitt ausgibt, oder durch Personal. Neuartige Erfassungsgeräte arbeiten mit einem auf der Bordkarte aufegdruckten Barcode, und werden z.B. in Frankfurt oder London Heathrow eingesetzt. Der Kontrollabschnitt muss dann nicht mehr einbehalten werden.
Bei Inlandsflügen oder Flügen innerhalb des Schengengebietes kann eine Identifikation anhand des Personalausweises oder Reisepasses komplett entfallen, wird jedoch aus Sicherheitserwägungen in der Regel trotzdem durchgeführt.
Eine Besonderheit sind die Bordkarten der Ryanair, diese sind je nach Abflughafen wiederverwertbar und werden nur für die Dauer des Fluges ausgegeben und nach dem Landen wieder eingesammelt. Dies reduziert den Papierverbrauch der Fluggesellschaft auf ein Minimum, da auch die Flugtickets/Reservierungsbestätigungen vom Passagier selbst ausgedruckt werden.