Board of Directors
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Das Board of Directors ist im anglo-amerikanischen Raum das Leitungs- und Kontrollgremium eines Unternehmens. Es vereinigt in etwa die Funktionen von Vorstand und Aufsichtsrat einer deutschen Aktiengesellschaft und stellt somit ein monistisches System der Unternehmensführung dar. Die Mitglieder des Boards werden allein von den Anteilseignern, in der Regel durch die Hauptversammlung, gewählt. Arbeitnehmervertreter, wie etwa im Aufsichtsrat großer Kapitalgesellschaften in Deutschland, sind im Board of Directors nicht vorgesehen. Die Direktoren werden meist in executive und non-executive Direktoren unterschieden. Die executive Direktoren, häufig als Chief Officers bezeichnet, übernehmen die operative Geschäftsführung des Unternehmens und entsprechen somit dem Vorstand einer deutschen AG. Die non-executive Direktoren sind vor allem in einer Beratungs- und Kontrollfunktion tätig und üben dieses Amt nicht hauptberuflich aus, sie sind auch keine Angestellten des Unternehmens. Ihr Amt ist mit dem eines Mitgliedes des Aufsichtsrats einer deutschen AG vergleichbar.
Auch in einer Europäischen Gesellschaft (SE) kann die Unternehmensleitung durch ein Board of Directors ausgeübt werden. Die SE bietet Wahlfreiheit zwischen dem monistischen System und dem dualistischen System.