Arbeitsbedingungen (Betriebsverfassungsgesetz)
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Unter Arbeitsbedingungen sind die für ein Arbeitsverhältnis wirksamen Konditionen zu verstehen. Diese sind in im Arbeitsvertrag geregelt. Die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen orientiert sich in der Regel an der betrieblichen Situation aber auch an gesetzlichen und tariflichen Regelungen. Im Rahmen der gesetzlichen Regelung für Soziale Angelegenheiten hat auch der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 BetrVG) bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen.
[Bearbeiten] Beispiele
Zu den Arbeitskonditionen gehören unter anderem:
- Arbeitszeit
- Probezeit
- Kündigungsfristen
- Arbeitsort
- Bezeichnung bzw. Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit
- Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgelts
- jährliche Urlaubsdauer
- Überstundenregelung
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