Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft
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Eine Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft (abgekürzt AWG) war der Zusammenschluss von Beschäftigten in Betrieben und Institutionen in der DDR zu einer sozialistischen Genossenschaft, mit dem Zweck der Errichtung, Erhaltung und Verwaltung von Wohnungen. Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften wurden u.a. mit zinslosen Krediten staatlich gefördert. Die Mitglieder erbrachten Arbeitsleistungen und erwarben Genossenschaftsanteile.
[Bearbeiten] Geschichte
Auf Beschluss des Ministerrats der DDR vom 10. Dezember 1953 wurde die "Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften" über die Zulassung der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften als freiwilliger Zusammenschluss von Arbeitern, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz zum genossenschaftlichen Bau und Erhalt von Wohnungen erlassen. 1988 gab es in der DDR etwa eine Million AWG-Wohnungen. 1990 wurden die AWG Statuten dem Genossenschaftsrecht der Bundesrepublik angepasst, die Genossenschaften blieben erhalten.