Übernahme
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Übernahme steht für:
Das Produkt, eine Ware oder Dienstleistung wird nach dem Kauf(-Vertrag), also der gegenseitigen Willenserklärung übernommen. Rechtlich markiert die Übernahme der Ware auch den Gefahrübergang für Untergang und Beschädigung.
Einseitige Willenserklärungen, wie z. B. Schenkungen oder Erbschaften werden erst übernommen, wenn man sich selbst dazu bereit erklärt hat. Das Geschenk wird in der Regel ohne schriftlichen Schenkungsvertrag erklärt.
- Betriebswirtschaft
Innerhalb der Betriebswirtschaft spricht man von Unternehmensübernahmen, wenn Unternehmen andere Unternehmen aufkaufen oder mit ihnen fusionieren.
Mit Übernahme ist z. B. eine Beschäftigung direkt nach bestandener Ausbildung im selben Betrieb gemeint. Auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von ehm. Leihpersonal im entleihenden Betrieb. Die Übernahme einer Aufgabe, einer Funktion oder Verantwortung kann zu Enrichment oder Enlargement führen.
Die Übernahme von Handlungsweisen oder Kenntnissen ist ein wichtiges Ergebnis des Lernens.
Lehnwörter und Fremdwörter entstehen durch Übernahme von Wörtern einer Sprache in eine andere.
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