Urteil
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Urteil ist eine wertende Entscheidung über einen bestimmten Sachverhalt oder Erkenntnisgegenstand.
- Zum Urteil (eines Gerichts) im Sinne der Rechtswissenschaft, siehe Urteil (Rechtswissenschaft).
- Zum Urteil im Sinne der Logik, siehe Urteil (Logik).
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |