Preußische Bank
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Die Preußische Bank (auch Königlich-Preußische Hauptbank) war von 1847 bis 1871 die Zentralnotenbank Preußens und von 1871 bis 1876 des Deutschen Reiches. Sie nahm am 1. Januar 1847 ihre Tätigkeit auf und gilt als direkter Rechtsnachfolger der Königlichen Hauptbank Preußens.
Erster Präsident war der preußische Staatsminister Christian von Rother, der bereits zuvor in dieser Position bei der Königlichen Hauptbank tätig gewesen war. Das Stammkapital wurde vom preußischen Staat mit ca. 1,2 Mio Reichstaler und preußischen und nichtpreußischen Privatiers mit 10 Mio Reichstaler eingelegt, wobei die Privaten jedoch kaum Einfluss auf die Bank ausüben konnten.
Wichtigste Herausforderung der Preußischen Bank war die Etablierung eines Emissionsmonopols von Geld, um sich gegen andere Emissionsbanken in den kleineren Nachbarstaaten durchzusetzen. 1856 erhielt die Bank schließlich ein uneingeschraenkten Emissionsrecht, und die konkurrierenden Banken wurden durch politische Entscheidungen, unter anderem ein Verbot ausländischer Zahlungsmittel, in ihrer Bedeutung zurückgedrängt.
Am 1. Januar 1876 ging sie schließlich in der neugegründeten Reichsbank auf.
[Bearbeiten] Literatur
- Jörg Lichter: Preussische Notenbankpolitik in der Formationsphase des Zentralbanksystems 1844 bis 1857, Duncker & Humblot, Berlin, 1999 ISBN 3-428-09545-6
- Dieter Ziegler: Zentralbankpolitische Steinzeit? Preußische Bank und Bank of England im Vergleich. In: Geschichte und Gesellschaft Heft 4 1993 S.475-505
- Marcus von Niebuhr: Geschichte der Königlichen Bank in Berlin : von der Gründung derselben (1765) bis zum Ende des Jahres 1845 ; aus amtlichen Quellen, Berlin 1848