Ortsrecht
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Das Ortsrecht (auch: Gemeinderecht, Kommunalrecht, Stadtrecht) ist das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Ortsrecht ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung. Auch die Sammlung der jeweiligen Satzungen und Verordnungen einer Kommune wird das Ortsrecht genannt.
Die Möglichkeiten richten sich in Deutschland nach der Gemeindeordnung und speziellen Vorschriften wie z.B. das Straßen- und Wegerecht oder das Landesstraf- und Verordnungsgesetz.
Manche Rechtssatzungen enthalten auch Bußgeldbewehrungen.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Beschlussfassung
Die Satzungen werden im Gemeindeparlament (Gemeinderat, Stadtrat, Kreistag) beraten und beschlossen.
[Bearbeiten] Ausgestaltungen
Beispiele für die Inanspruchnahme des gemeindlichen Rechts sind:
[Bearbeiten] Allgemeine Verwaltung
Hauptsatzung, Verwaltungsgebührensatzung, Satzung über Bürgerbegehren
[Bearbeiten] Finanzwesen
Rechnungsprüfungssatzung, Hundesteuersatzung, Kurtaxensatzung, Jagdsteuersatzung
[Bearbeiten] Vergaberecht
Das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge wird in Vergabevorschriften geregelt.
[Bearbeiten] Marktrecht
Marktgebührenordnung, Lebensmittelmarktsatzung
[Bearbeiten] Hilfsdienste
Gebührenordnung Rettungsdienst, Satzung zur Erhebung von Gebühren bei Leistungen der Feuerwehr, Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau
[Bearbeiten] Bildung, Kunst
Theatersatzung, Schulordnung, Mietordnung für Schulräume und schulische Einrichtungen, Volkshochschulsatzung
[Bearbeiten] Personenbeförderung
Taxi(tarif)ordnung, Krankenwagensatzung
[Bearbeiten] Straßenverkehrsrecht
Parkgebührenordnung, Stellplatzablösesatzung
[Bearbeiten] Entsorgung/Versorgung
Entwässerungs- und Entsorgungssatzung, Gebührenordnung Straßenreinigung
[Bearbeiten] Umweltschutz
Satzung zum Schutz des Baumbestandes
[Bearbeiten] Sozialwesen
Obdachlosengebührensatzung, Jugendamtssatzung, Viehseuchensatzung
[Bearbeiten] Baurecht
Satzung zum Schutz des Straßensbildes, Vorgartensatzung, Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen
[Bearbeiten] Eigenbetriebe
Satzung betreffend der Stadtsparkasse, Bäderordnung, Stiftungssatzungen (KdÖR)
[Bearbeiten] Wegerecht
Die Gebietskörperschaft kann die Gemeinnutzung von öffentlichem Grund definieren und sanktionieren.
Beispiele: Die Landeshauptstadt München verbietet das unerlaubte Musizieren im Bereich des Altstadtfußgängerbereiches. siehe auch: Wegerecht