Opferschutz
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Opferschutz ist das Befassen mit den Belangen der Geschädigten von Straftaten durch staatliche und nicht-staatliche Institutionen.
Über Jahrtausende hinweg wurde der Opferschutz ignoriert bzw. vernachlässigt. Erst im 20. Jahrhundert begann der Staat, sich um die Opferinteressen zu bemühen. In Deutschland wurde am 18. Dezember 1986 das erste Opferschutzgesetz verabschiedet. Opfer bedürfen in der Regel einer Betreuung des Staates, da sie immer Nachteile als Geschädigte erleiden, z. B. Traumata, Belästigungen, Krankheiten und Kosten.
Die Traumata von Überfallopfern gehen oft einher mit einem chronischen Gefühl der Unsicherheit und Bedrohung, auch lange über den Zeitpunkt des eigentlichen Überfalls hinaus. Bankangestellte und Kunden werden häufig lange arbeitsunfähig durch einen Banküberfall, weil sie das Erlebte nicht verarbeiten können.
Opfer eines Wohnungs- oder Hauseinbruchs verlieren oft ihr Gefühl der Sicherheit, sie fühlen sich chronisch bedroht. Angst wird ihr ständiger Begleiter in den eigenen vier Wänden.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Opferhaltung
Häufig hilft ein sicheres Auftreten, das durch eine entsprechende Körpersprache und Verhalten signalisiert werden kann, um Gewalttaten schon im Vorfeld abzuwehren. Hierzu zählt ein aufrechter Gang sowie das Gehen in der Mitte der Bürgersteige - wer an Wänden entlangläuft, vermittelt oft den Eindruck von Unsicherheit, was potentielle Täter ermutigen kann.
Wer weiß, dass er sich wehren kann, vermittelt das oft schon durch seine Körperhaltung, daher sind Kampfsportkurse für einige Personen auch zur Prävention sinnvoll.
[Bearbeiten] Hilfe
Häufig hilft eine gezielte Psychotherapie.
Der Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland e.V. (ado) ist ein Zusammenschluss professioneller Opferhilfeeinrichtungen in Deutschland. Bundesweit bieten die Mitgliedsorganisationen professionelle Hilfe für Opfer von Straftaten an.
Die Organisationen Deutsche Opferhilfe und Weißer Ring kümmern sich um Opfer von Verbrechen und leisten Hilfestellung, auch bei der Vermittlung von Therapeuten.
In Deutschland existieren mittlerweile bei allen Landespolizeien spezialisierte Einrichtungen für Opferhilfe und Opferberatung. Das Opferentschädigungsgesetz gewährt Opfern von Straftaten bestimmte monetäre Ansprüche.
[Bearbeiten] Siehe auch:
Zeugenschutz, Sühneverfahren, Privatklage, Stalking, Gewaltschutzgesetz, Mobbing, Opferhilfegesetz (Schweiz)
[Bearbeiten] Weblinks
- Arbeitskreis der Opferhilfen in der Bundesrepublik Deutschland e.V.
- Weisser Ring
- Netzwerk Opferschutz in Hamburg
- Opferschutz und Opferhilfe - Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
- Offizielle Seite der Landesstiftung Opferschutz des Landes Baden-Württemberg
- Deutsche Opferhilfe
- OpferFibel (Bundesministerium der Justiz)