Opfer (Kriminologie)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Teil dieses Artikels (siehe Diskussion:Opfer (Kriminologie)) ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung. |
In der Kriminologie bezeichnet der Begriff Opfer die geschädigte Person eines Verbrechens. Der Begriff bildet damit den Gegensatz zu Täter.
Opfer ist regelmäßig derjenige, der durch einen Täter in seinen Rechten verletzt wird. Dabei kann die Verletzung des Rechtes sowohl körperlicher (Mord, Körperverletzung), ideeller (Beleidigung, Urheberrechtsverletzung) als auch materieller (Diebstahl, Sachbeschädigung) Natur sein. Mit der Opferkunde befasst sich die Viktimologie.
Opfer können natürliche Personen, juristische Personen sowie jede andere definierbare Gruppe (z. B. Volksgruppen, Religionsgemeinschaften) sein.
Die Übertragung des Begriffs auf das Strafprozessrecht (Opferzeuge) ist mit dem Problem behaftet, dass der Beschuldigte bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens nach der Unschuldsvermutung als unschuldig gilt. Von seinem Opfer zu sprechen, unterstellt aber bereits die Tat und die Schädigung. Die aus der Sicht des Juristen korrekt entsprechend zu „mutmaßlicher Täter“ gebildete Bezeichnung „mutmaßliches Opfer“ wird aber allgemein als Entsoldidarisierung der Justiz mit dem Geschädigten empfunden. Man unterscheidet mittelbare und unmittelbare Opfer.
[Bearbeiten] Folgen einer Straftat für Opfer
Opfer von Straftaten werden häufig traumatisiert oder erleiden anderweitig starke psychische Schäden, daher gewinnt vor allem der Opferschutz immer mehr an Bedeutung. (Details zu den Folgen und Informationen über vorbeugende Maßnahmen siehe gesonderter Artikel.)
[Bearbeiten] Siehe auch
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |