Kinderschutz
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Kinderschutz ist ein Sammelbegriff für rechtliche Regelungen, staatlicher als auch privater Maßnahmen sowie Institutionen, die dem Schutz von Kindern vor Beeinträchtigungen wie altersunangemessener Behandlung, Übergriffen und Ausbeutung, Verwahrlosung, Krankheit und Armut dienen sollen.
Kinderschutz ist dabei nicht zu verwechseln mit dem thematisch verwandten Begriff Jugendschutz.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Geschichtliche Entwicklung
Anstrengungen für den Kinderschutz datieren bis ins 19. Jh. zurück. Historisch gesehen führte der Kinderschutz zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen, da er einerseits Ausdruck zeitgenössischer Zwangspädagogik war, andererseits damit die Fürsorge für das Kind zur gesellschaftlichen Frage erhoben wurde.
Im Zuge der Reformpädagogik entstand in den 1960er Jahren eine Diskussion um den Kinderschutz, die zusammen mit dem Gedanken der Kinderrechte dazu führte, dass unter modernem Kinderschutz vor allem der "Neue Kinderschutz" der Arbeitsgruppe Kinderschutz, bzw. aus den USA kommend der Studien von Helfer, Kempe und Kempe zu verstehen ist.
Auf UN-Ebene wurde 1989 die sog. Kinderrechtskonvention verabschiedet. Deutschland ratifizierte diese Konvention nur unter dem Vorbehalt des Fortbestehens bestehender Einschränkungen der Kinderrechte durch das Familien- und Ausländerrecht.
[Bearbeiten] Gefahren für Leib und Leben
[Bearbeiten] Kinderschutz vor und nach der Geburt
Nach Informationen der UNIFEM sind weltweit etwa ein Drittel aller Schwangerschaften ungeplant und etwa ein Viertel aller schwangeren Frauen entscheiden sich zu einem Abbruch. Mit der Verfügbarkeit von Mitteln zur Empfängnisverhütung und einer verbesserten sexuellen Aufklärung sinkt der Anteil der abgebrochenen Schwangerschaften.
Während der Schwangerschaft kann die Einnahme bestimmter Medikamente (z. B. Contergan), Alkoholkonsum und das Rauchen zu Gesundheitsschäden oder Missbildungen beim Kind führen.
Ungewollte Kinder werden mitunter Opfer von Tötung oder Aussetzung. Um in letzterem Falle die schnelle Versorgung des Kindes zu gewährleisten, haben einige Industrieländer Babyklappen eingerichtet. Ausgesetzte und verwaiste Kinder werden in Fludel- und Waisenhäusern versorgt oder adoptiert. Im 19. Jahrhundert wurden in Deutschland für das Ammenwesen sowie die sogenannten Pflege- und Haltekinder spezielle Regelungen geschaffen, um Kostfrauen (Engelmacherinnen) Einhalt zu gebieten.
[Bearbeiten] Straßenverkehr
Unfälle sind in Industrieländern die häufigste Todesursache bei Kindern, von denen die Hälfte Verkehrsunfälle sind. Präventiv wirken Verkehrserziehung, Verkehrsbeschränkungen wie Spielstraßen und Tempo-30-Zonen, die verschärfte Sicherungspflicht im Auto durch nach Alter abgestufte Kindersitze sowie das freiwillige Tragen von Fahrradhelmen.
Kleine Kinder sind besonders gefährdet, da sie im Straßenverkehr oft nicht gesehen werden und sie sich weniger vorhersehbar bewegen als Erwachsene. Zudem sind Kinder unter zehn Jahren nicht in der Lage, die Geschwindigkeiten und Entfernungen im bewegten Straßenverkehr richtig einzuschätzen und darauf angemessen zu reagieren.[1]
Gegenüber älteren Menschen, Kindern und Hilfsbedürftigen wurde 1980 durch § 3 (2a) StVO ein bedeutend erhöhter Maßstab an die Sorgfaltspflicht eingeführt; die diesbezügliche Vorschrift lautet: (2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Im Straßenverkehr haften Kinder nur in begrenztem Maße. Zum 1. August 2002 wurde in Deutschland die Altersgrenze, ab der ein Kind bei Unfällen im Straßenverkehr haftbar gemacht werden kann, für alle Fälle außer bei Vorsatz von sieben auf 10 Jahren angehoben; unabhängig davon wird im Einzelfall geprüft, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorlag. Für ältere Kinder gilt, wie für alle nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer, dass ein Kraftfahrzeughalter ihnen gegenüber auf Grund der Gefährdungshaftung für Schadenersatz sowie Schmerzensgeld haftet, selbst wenn er am Unfall keine Schuld trägt.[2]
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages stellte 2001 acht zentrale Forderungen zum Bereich „Kinder und Verkehr“ auf.[3] Die ersten drei Forderungen bezogen sich auf eine flächendeckende Aufklärung und Training von Erwachsenen im Umgang mit kindlichen Verhaltensweisen im Verkehr, die Schaffung von Bewegungsraum für Kinder außerhalb des Straßenraums und eine Intensivierung der Verkehrserziehung für Kinder.
Das Netzwerk Kind und Verkehr kritisierte, im Straßenbau sei für viele Fachleute allein ausschlaggebend, dass die Zahl der Unfälle zurückgehe und der Motorfahrzeugverkehr weiter verflüssigt werden könne; in wie weit durch die ergriffenen Maßnahmen Kinder aus dem Straßenraum verdrängt und in ihrer Entwicklung eingeschränkt würden, werde nicht genügend berücksichtigt.[4]
[Bearbeiten] Gesundheit
Die gute ärztliche Versorgung und die guten hygienischen Bedingungen haben Infektionskrankheiten in den Industrieländern als Todesursache stark zurückgedrängt. Übertriebene Hygiene führt möglicherweise sogar zu Allergien. Angeborene Krankheiten wie Herzfehler und Krebs spielen eine größere Rolle.
Eine besondere Gesundheitsgefahr sind Sonnenbrände, weil sie im Kindesalter das Risiko für Hautkrebs besonders stark erhöhen. In jüngster Zeit bereiten in Deutschland der zunehmende Anteil übergewichtiger Kinder und Bewegungsmangel bei Kindern Sorgen. Ein anderes Problem vor allem bei der Behandlung chronisch kranker Kinder ist, dass kaum Medikamente für sie zugelassen sind, und dadurch entsprechende Angaben zu Dosierung und Nebenwirkungen fehlen.
Als Hauptursache für Pseudo-Krupp bei Kindern gilt das Passivrauchen bei rauchenden Eltern. Es ist vermutlich auch am plötzlichen Kindstod beteiligt. Alkoholismus ist eine der Ursachen von Kindesmisshandlung. Sowohl Kindesmisshandlung als auch sexueller Missbrauch stehen mit psychischen Schäden im Zusammenhang. Nach einer Metaanalyse (Rind 1998) haben Erwachsene mit psychischen Schäden in der Kindheit sehr viel eher Misshandlung, Vernachlässigung und ungünstige Familienumstände erfahren als sexuellen Missbrauch.
[Bearbeiten] Suizid, vermisste Kinder, Tötungsdelikte
Tötungsdelikte an Kindern sind dagegen eine seltene Todesursache. In zwei Drittel der Fälle begeht ein Elternteil (Stiefeltern eingeschlossen) die Tat. Mütter und Väter treten in etwa gleich häufig als Täter auf. Andere Verwandte begehen 7 %, Freunde und Bekannte 23 % und Fremde 100 % der Taten. In diesen Fällen sind die Täter überwiegend Männer.
Nur sehr wenige Kinder werden dauerhaft vermisst. Von 1950 bis 2003 sind es in der Bundesrepublik Deutschland 830 Fälle. Oft sind der Hintergrund ein Sorgerechtsstreit, der mit einer Kindesentziehung endet. Unter den Vermissten sind viele unbegleitete Flüchtlingskinder. In einigen Fällen ist das Kind vermutlich ertrunken, aber seine Leiche konnte nicht gefunden werden. Die Polizei geht davon aus, dass Tötungsdelikte bei dauerhaft Vermissten nur in Einzelfällen eine Rolle spielen.
Zu Suizid oder Suizidversuchen kann es im Jugendalter eines Kindes kommen. Kinder unter 14 scheiden ähnlich oft durch Suizid aus dem Leben wie durch Tötungsdelikte. Bei Jugendlichen über 14 steigt die Selbstmordrate stark an. Blüml (1996) gibt als eigentliche Ursachen an:
- Zurücksetzen oder Vernachlässigung des Kindes
- Misstrauen
- ständige Kritik
- angstfördernde Erziehung
- zu hohe Leistungserwartung
- gestörte Familienverhältnisse.
Die Auslöser können dann traumatische Erlebnisse sein, manchmal (bei Jugendlichen) Liebeskummer. Nachahmungen spielen eine große Rolle.
[Bearbeiten] Armut und Hunger
Die hohe Kindersterblichkeit in den Entwicklungsländern ist indirekt zum größten Teil Folge der Armut. Dagegen sterben in den USA von 100.000.000 Kindern, die das erste Lebensjahr erreichen, nur 60 vor ihrem 15. Geburtstag.
[Bearbeiten] Kindesmisshandlung
Der organisierte Kinderschutz beschäftigt sich vor allem mit Kindesmisshandlung. Sowohl der Kinderschutzbund als auch die Kinderschutzzentren setzen vorrangig auf "Hilfe statt Strafe".
Zum Teil wird die Annahme geäußert, dass die meisten Fälle von Gewalt in der Erziehung auf Überforderung der Eltern zurückzuführen seien. Nur in seltenen (aber in der Öffentlichkeit besonders beachteten) Fällen sei ein besonderer Sadismus Hintergrund von Kindesmisshandlung. Da es weder wissenschaftliche noch empirische Belege für diese Annahmen gibt, handelt es sich dabei möglicherweise um Idealvorstellungen über die Integrität von Vätern und Müttern. Da es sich bei Kindesmisshandlung um eine Straftat handelt (Strafgesetzbuch § 225, Misshandlung von Schutzbefohlenen) kann die Frage nach Vorsatz oder strafmindernder "Überforderung" letztlich nur im Einzelfall durch ein ordentliches Gericht entschieden werden.
Auf die unterschiedlichen Ursachen und Präventionsmaßnahmen geht der Artikel Kindesmisshandlung näher ein.
[Bearbeiten] Sexueller Missbrauch
Der Schutz vor sexuellem Missbrauch gehört zu den insbesondere von Eltern als besonders wichtig wahrgenommenen Bereichen des Kinderschutzes.
[Bearbeiten] Prävention
Bei der Prävention werden die primäre (Verhinderung einer Tat), die sekundäre (Früherkennung/frühes Einschreiten) und die tertiäre Prävention (Verhindern einer Wiederholung) unterschieden.
[Bearbeiten] primäre Prävention
Eine unspezifische, aber wichtige Vorbedingung für die Prävention von Kindesmissbrauch ist ein ausgeglichenes familiäres Klima, welches Raum schafft für Selbstbewusstsein und emotionale Eigenständigkeit.
Ermutigung zu einem gesunden Selbstvertrauen hilft Kindern dabei, eigene Belange besser wahrnehmen zu können. Dadurch erhöht sich die Chance, dass ungute oder quälende Gefühle im Ernstfall vom Kind eher verbalisiert werden und ggf. zu Abgrenzungshandlungen führen.
Eltern sollten sich ferner bemühen, sich über ihr sexuelles und Beziehungsverhalten klarer zu werden, da Kinder spüren, bei welchen Themen Eltern sich in Wirklichkeit unwohl und unsicher fühlen, und sie schlimmenstenfalls als Ansprechpartner nicht in Betracht ziehen.
Nach Finkelhors Modell des sexuellen Missbrauchs von Kindern (1984) müssen vier Vorbedingungen erfüllt sein, bevor ein Missbrauch möglich ist:
- Der Täter muss motiviert sein, ein Kind zu missbrauchen.
- Der Täter muss innere Hindernisse überwinden.
- Der Täter muss äußere Hindernisse überwinden.
- Der Täter muss den Widerstand des Kindes überwinden.
Eine Tat kommt nicht zustande, wenn die Motivation des Täters zu klein ist im Vergleich zu den Hindernissen (Krivacska, 1989).
Missbrauchsvorbeugeprogramme an Schulen sollen Kinder aufklären und sie dazu ermutigen, Missbrauchsfälle zu melden. Die Veröffentlichung dieser Maßnahmen schreckt potenzielle Täter ab, weil sie daraufhin ihr Entdeckungsrisiko höher einschätzen. Aufklärungsveranstaltungen für Eltern über mögliche Folgen von Missbrauch erhöhen bei anwesenden potenziellen Tätern ebenfalls die innere Hemmschwelle. Anzeigekampagnen, die an potenzielle Täter gerichtet sind, sollen die Gefahren herausstellen und potenziellen Tätern nahelegen, vertrauliche therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch pubertierende Schüler, die sich vielleicht gerade über ihre sexuelle Neigung zu Kindern klar werden, sollen erreicht werden.
Äußere Hindernisse zielen vor allem darauf ab, dass potenzielle Täter nicht mit Kindern alleine sind. Gebäude, in denen Kinder untergebracht sind, sollten daher nicht über fensterlose und von innen abschließbare Zimmer verfügen. Organisatorische Vorschriften sollten in bestimmen Situationen die Anwesenheit eines weiteren Erwachsenen sicherstellen. Auf diese Weise werden auch falsche Anschuldigungen vermieden. In einigen Ländern dürfen Schulen und Kindergärten Bewerber auf einschlägige Vorstrafen prüfen.
Krivacska (1989) rechnet diejenigen Programme, die Kindern Selbstbewusstsein und -sicherheit vermitteln und ihre emotionale Stabilität erhöhen, noch zur primären Prävention, da solche Kinder seltener einem sexuellen Missbrauch zum Opfer fallen.
[Bearbeiten] Sekundäre Prävention
Programme zur sekundären Prävention wollen Kinder in die Lage versetzen, Missbrauchssituationen zu erkennen, zu stoppen und zu melden. Kinder, die bereits sexuell missbraucht worden sind, sollen dazu bewegt werden, dies zu melden. Es gibt eine Studie von Toal (1985), die Kritik an der Wirksamkeit eines solchen Programmes übt.
Die Niederlande und Belgien stellen in einem Programm bei sexuellem Missbrauch die Vertraulichkeit der Therapie von Opfer und Täter sicher. Nur selten ist eine Intervention notwendig. Man erhofft sich, dass einige Kinder eher bereit sind, über sexuellen Missbrauch zu reden, wenn es vertrauliche Behandlungsangebote gibt, und ihnen und den Tätern die Konsequenzen einer Strafverfolgung erspart bleiben.
Die Inhalte von Präventionsprogrammen in den USA können Kinder laut Krivacska (1991) leicht missverstehen. Beispielsweise werde kindliche Sexualität (z. B. Doktorspiele, Masturbation, vgl. auch Infantile Sexualität nach Freud) und oft auch das Thema Sexualität überhaupt ausgeklammert. Krivacska glaubt, dass sonst einerseits insbesondere in den USA mit dem Widerstand von Eltern gegen das Programm zu rechnen wäre und andererseits eine Tendenz bestünde sexuellen Missbrauch als Mittel des Täters Macht auszuüben zu interpretieren, was aber nicht durch die Fakten abgedeckt sei.
Selbst wenn die Kinder in der Lage wären mit hoher Sicherheit (80 %) missbräuchliche Situationen von nicht-missbräuchlichen zu unterscheiden, meint Krivacska abschätzen zu können, dass Kinder nach solchen Programmen sich in der Mehrzahl der Fälle irren, wenn sie glauben einem Missbrauch ausgesetzt zu sein. Offenbar melde nur ein geringer Anteil der Kinder den vermeintlichen oder echten Missbrauch weiter. Die Erwachsenen, die davon erfahren, wirken laut Krivacska als zweite Filter, wenn sie einen Irrtum des Kindes erkennen.
[Bearbeiten] Tertiäre Prävention
"Tertiäre Prävention soll vermeiden, daß mißbrauchte Kinder ihrerseits zu mißbrauchenden Erwachsenen heranwachsen, da sich zeigt, daß die Täter von heute oft die Opfer von gestern sind." (aus einem Infoblatt der Ärztekammer Nordrhein).
[Bearbeiten] Missbrauch mit dem Missbrauch
Die starke Emotiononalisierung des Themas sexueller Missbrauch in den 1980er und 1990er Jahren führte dazu, dass manche Kinderschutzvereine bei Verdacht und Behandlung unzureichend validierte Methoden einsetzten. In der Regel waren diese auf sexuellen Missbrauch spezialisiert. Sie schulten Erzieher und andere Personen, die viel Kontakt zu Kindern haben, darin, auf unspezifische "Missbrauchssignale" (Verhaltensauffälligkeiten) und Kinderzeichnungen als Verdachtsgrundlage zu achten. Nach ihrem Selbstverständnis betrieben die Verfechter dieser Methoden "Aufdeckung" und parteilichen Kinderschutz "auf Seite des Kindes". Andere Erklärungen für das Verhalten des Kindes als Missbrauch zogen sie zu wenig oder gar nicht in Erwägung. "Die Kinder konnten sagen, was sie wollten. Alles trug zur Festigung des Verdachts bei, sie seien sexuell mißbraucht worden.", so die Kritik eines Richters bei den Mainzer Missbrauchsprozessen. Im Unterschied zu bewährten und ergebnisoffenen polizeilichen Ermittlungen, führte das einseitig auf Aufdeckung ausgerichtete Vorgehen dieser Kinderschutzvereine durch suggestive Befragungen und nach ihrer Interpretation auffälliges Spiel mit anatomisch korrekten Puppen dazu, dass viele Kinder den Verdacht schließlich bestätigten (siehe False-Memory-Syndrom). Der Kreis der Beschuldigten und die vorgeworfenen Taten erreichte in einigen Fällen ein bislang unbekanntes Ausmaß. In Deutschland sorgten die Fälle von Worms, Nordhorn, Coesfeld und Flachslanden für öffentliches Aufsehen. Die Angeklagten wurden teilweise wegen erwiesener Unschuld freigesprochen, teilweise da sich durch die Suggestivbefragungen der Wahrheitsgehalt der Aussagen der Kinder nicht mehr feststellen ließ. Nach Auffassung zahlreicher Gutachter ist die Zeugenaussage des Kindes nicht verwertbar, wenn es zuvor mehrmals suggestiv und ohne genaue Dokumentation befragt wurde, sodass dadurch auch Fälle tatsächlichen sexuellen Missbrauchs nicht mehr aufgeklärt werden können. Der deutsche Kinderschutzbund kritisierte die Vermischung von psychologischer Beratung und eigenmächtigen Ermittlungsversuchen.
Weil die Kinder selbst davon überzeugt sind, dass der sexuelle Missbrauch stattgefunden hat, fällt es ihnen schwer, zu dem Beschuldigten wieder ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.
[Bearbeiten] Staatliches Gesundheitswesen
Einer der wichtigsten Zweige der öffentlichen Gesundheitspflege war Ende des 19. Jahrhunderts die Schulhygiene, welche sich hauptsächlich mit den gesundheitsgemäßen Einrichtungen der Schulen beschäftigt. In allen Kulturstaaten war der Schutz der Kinder in den Fabriken und andern gewerblichen Etablissements gesetzlich geregelt (siehe Fabrikgesetzgebung), auch bestanden überall Kinderspitäler oder wenigstens in großen Krankenhäusern eigene Abteilungen für Kinder. Das erste derartige Spital wurde zu Anfang des 18. Jahrhunderts zu London, das zweite 1802 zu Paris gegründet, dem dann das Rudolfspital in Wien folgte.
[Bearbeiten] Kinderbetreuung
[Bearbeiten] Tagesbetreuung
Tagesbetreuung von Kindern findet zum Beispiel in von den Gemeinden oder privat betriebenen Kindergärten oder Kinderhorten statt.
Im Deutschland des 21. Jh. kommt es in vielen Städten zu einem Mangel an Kindergartenplätzen, was zu einem Ruf nach dem Rechtsanspruch auf den Kindergartenplatz führte, was seit dem 1. Januar 2005 durch das nun verabschiedete Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) zumindest für Kinder ab drei Jahre verwirklicht wurde.
Andere europäische Länder, wie z. B. Frankreich, verfügen über ein besseres Angebot auch von Ganztagesbetreuung, wie es z. B. auch in der ehemaligen DDR existierte.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Kindesmisshandlung, Prävention
- Hilfen zur Erziehung, Jugendamt, Jugendhilfe, Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Kindeswohl, Kinderrechte, Kindschaftsrecht
- Jugendschutz
[Bearbeiten] Weblinks
- Kinderschutz-ABC
- Online-Handbuch Kinder- und Jugendschutz
- Kinderschutz-Zentren in Deutschland
- Kinderschutzfehler oder die Notwendigkeit der Qualitätssicherung in der Kinderschutzarbeit - Vortrag von Prof. Dr. Reinhart Wolff aus dem Jahr 1996
- Statistik zu Tötungsdelikten an Kindern in den USA von 1976 bis 2000 (englisch)
- Die polizeiliche Bearbeitung von Vermisstenfällen in Deutschland (PDF 141 kB) Bundeskriminalamt Wiesbaden 2003; Seite 7 Vermisste Kinder
- SKIFAS e.V. "Schutz des Kindes bei sexuellen Missbrauchsverdächtigungen" - Literaturverweise auf der Webpräsens.
- Primary Prevention of Child Sexual Abuse: Alternative, Non-Child Directed Approaches (englisch) IPT - Issues In Child Abuse Accusations Vol 1. 1989, James J. Krivacska
- Child Sexual Abuse: Is the Routine Provision of Psychotherapy Warranted? (englisch) IPT - Issues In Child Abuse Accusations Vol. 11 2001, Thomas D. Oellerich, Ph.D., ACSW, LISW, DAPA
- „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“, BMJ, 24. April 2008
- Tipps gegen sexuellen Missbrauch im Chat (für Kinder)
Der Artikel beruht auch auf einem Text aus Meyers Konversationslexikon von 1888, Band 9, Seite 738
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Privilegierung von Kindern im motorisierten Straßenverkehr (§ 828 Abs. 2 Satz 1 BGB). In: juris.de. (Stand: 28. Juni 2008).
- ↑ Neues Schadenersatzrecht. 18. Oktober 2002 (Stand: 28. Juni 2008).
- ↑ Rücksicht auf Kinder im Verkehr Ergebnisse der Anhörung der Kinderkommission „Kinder und Verkehr“. (Stand: 28. Juni 2008).
- ↑ Jahresbericht 2006 Netzwerk Kind und Verkehr. (PDF) (Stand: 28. Juni 2008).