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Italienische Regionen – Wikipedia

Italienische Regionen

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Die Regionen Italiens
Die Regionen Italiens

Italien ist in 20 Regionen (italien. regioni, Sg. regione) untergliedert, von denen 5 autonome Regionen mit Sonderstatut sind.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Status, Institutionen und Kompetenzen

[Bearbeiten] Institutionelle Strukturen

Die Regionen haben jeweils eine eigene direkt gewählte Volksvertretung, den Regionalrat (consiglio regionale), der mit den Landtagen der deutschen Länder vergleichbar ist. Seine Mitglieder werden als Regionalräte (consiglieri regionali) bezeichnet. Der Regionalrat wird für fünf Jahre gewählt und hat die Aufgabe, im Rahmen der regionalen Zuständigkeiten Gesetze zu erlassen und die Regionalregierung zu überwachen.

Die Regionalregierung wird vom Präsidenten des Regionalausschusses (presidente della giunta regionale), der seit 2000 vom Volk direkt gewählt werden kann (es sei denn, das Statut sieht die Wahl durch den Regionalrat vor), angeführt. Er ist gleichzeitig Präsident der Region und wird inoffiziell auch Gouverneur (governatore) genannt. Der Präsident leitet den Regionalausschuss (giunta regionale, etwa: Kabinett), in dem die als assessori bezeichneten Regionalminister vertreten sind, die er nach Belieben bestellen und abberufen kann. Darüber hinaus hat er die Aufgabe, die vom Regionalrat genehmigten Gesetze zu verkünden, die Sitzungen der Regionalregierung einzuberufen und diese zu leiten, und die Region in allen Belangen zu vertreten. Wird dem Präsidenten das Vertrauen entzogen, tritt er zurück oder lebt er ab, so müssen neue Wahlen einberufen werden.

Aufgabe der Regionalregierung als ganzer ist es, die Regionalgesetze durchzuführen, die Sachbereiche regionaler Zuständigkeit zu verwalten, Weisungen an die untergeordneten Regionalbehörden zu erteilen.

[Bearbeiten] Das Statut

Alle Regionen verfügen über ein Statut, eine regionale Verfassung. Auf Grund des Statutes werden die Regionen in verschiedene Kategorien unterschieden.

[Bearbeiten] Regionen mit Normalstatut

15 der 20 italienischen Regionen haben ein Normalstatut (statuto ordinario). Dieses wird vom Regionalrat verabschiedet, in zwei aufeinanderfolgenden Wahlgängen, im Abstand von nicht weniger als zwei Monaten. Das Statut kann einem Volksentscheid unterzogen werden. Das Statut, das im Einklang mit der staatlichen Verfassung stehen muss, legt die Regierungsform der Region sowie die grundlegenden Prinzipien ihrer Organisations- und Funktionsweise fest. Es regelt die Ausübung des Initiativrechtes und des Rechtes auf Volksbegehren zu Gesetzen und Verwaltungsakten der Region, wie auch die Veröffentlichung der Gesetze und Rechtsverordnungen der Region.

Die finanzielle Autonomie dieser Regionen, wie von Art.119 der Verfassung vorgesehen, ist großteils noch nicht umgesetzt worden. Jedoch verfügen die Regionen über die IRAP (Steuer auf produktive Tätigkeiten) und über einen Anteil an der IVA (Mehrwertsteuer).

Die Regionen mit Normalstatut wurden erst im Laufe der 70er Jahre errichtet.

[Bearbeiten] Autonome Regionen mit Sonderstatut

Fünf Regionen haben ein Sonderstatut (statuto speciale). Dieses wird durch ein staatliches Verfassungsgesetz vom Parlament in Rom verabschiedet.

Das Sonderstatut gewährt eine größere, vor allem finanzielle Autonomie, als sie die übrigen Regionen mit Normalstatut (statuto ordinario) besitzen: im Friaul behält die Region 60% der in ihrem Gebiet eingetriebenen Steuern und verwaltet das Steueraufkommen selbst, 70% sind es in Sardinien, 90% in Trentino-Südtirol und im Aostatal, sogar 100% in Sizilien. Das 900.000 Einwohner reiche Trentino-Südtirol verfügt daher über einen Haushalt, welcher dem von Venetien (4,5 Millionen Einwohner) entspricht. Das ist auch der Grund dafür, dass viele Grenzgemeinden sich den reicheren autonomen Regionen anschließen möchten, wie es die Verfassung vorsieht.

Die Regionen mit Sonderstatut verfügen über größere Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen, wie bei Schule, Gesundheit, Infrastruktur, die nicht wie in den anderen Regionen vom Staat, sondern von ihnen selbst finanziert werden müssen.

Vier Regionen mit Sonderstatut wurden noch von der Verfassunggebenden Versammlung 1948 errichtet: Sizilien und Sardinien auf Grund der starken Autonomiebewegungen (oder sogar Separatisten, vor allem in Sizilien), das Aostatal zum Schutz der frankophonen Minderheit, Trentino-Südtirol, damals Trentino-Tiroler Etschland, zum Schutz der deutschsprachigen Minderheit im Einklang mit dem Pariser Abkommen.

1963 wurde die Region Friaul-Julisch Venetien eingerichtet und erhielt ebenfalls ein Sonderstatut.

1972 trat das neue Statut für Trentino-Südtirol in Kraft.

[Bearbeiten] Autonome Provinzen

Die Region Trentino-Südtirol besteht gemäß Artikel 116, Abs.2 der italienischen Verfassung aus den autonomen Provinzen Trient und Bozen. Diese sind mit Befugnissen ausgestattet, die denen von autonomen Regionen entsprechen. Mancher spricht auch von Provinzen mit Sonderstatut.

[Bearbeiten] Regionale Befugnisse

[Bearbeiten] Gesetzgebung

Für alle Sachgebiete, die von der Verfassung nicht ausdrücklich der staatlichen Gesetzgebung vorbehalten sind, steht den Regionen die Gesetzgebungsbefugnis zu (ausschließliche Gesetzgebung der Regionen).

Weitere Bereiche gehören zur konkurrierenden Gesetzgebung. Der Staat legt die wesentlichen Grundsätze eines Sachgebietes per Rahmengesetz fest; jede einzelne Region oder autonome Provinz ist befugt, durch eigene Gesetze diese Grundsätze weiterzuentwickeln und zu präzisieren, den eigenen Bedürfnissen anzupassen.

Durch eine Verfassungsreform haben die italienischen Regionen im Jahr 2001 die allgemeine Gesetzgebungsbefugnis inne. Während sich die Kompetenzen der Regionen mit Normalstatut vor dem Verfassungsgesetz 3/2001 auf die in der Verfassung aufgelisteten Sachgebiete beschränkten, und nur insofern ausgeübt werden konnten, dass ein Staatsgesetz die Grundzüge der Materie regelte, so ist es heute der Staat, dessen ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis auf eine Reihe aufgezählter Sachgebiete beschränkt ist.

Die Gesetzgebung wird vom Regionalrat wahrgenommen.

[Bearbeiten] Verordnungsgewalt

Dem Staat steht die Befugnis auf Erlass von Verordnungen in den Sachgebieten seiner ausschließlichen Gesetzgebung zu. Er kann den Regionen per Gesetz die Ermächtigung erteilen, an seiner statt Verordnungen in jenem Bereich zu erlassen.

Den Regionen steht die Befugnis auf Erlass von Verordnungen in den Bereichen der konkurrierenden und ausschließlichen regionalen Gesetzgebung zu. Die Verordnungen werden vom Regionalsausschuss erlassen, mit Ausnahme der Regionen Aostatal und Sardinien, wo diese Befugnis dem Regionalrat übertragen ist.

[Bearbeiten] EU- und völkerrechtliche Befugnisse

Im Bereich ihrer Zuständigkeiten wirken die Regionen und die autonomen Provinzen Trient und Bozen bei der Abfassung der europäischen Rechtsakten mit und sorgen für die Ausführung und den Vollzug der internationalen Verträge und der europäischen Rechtsakten.

Im Rahmen ihrer Zuständigkeitsbereiche kann die Region auch Abkommen mit Staaten und Vereinbarungen mit internen Gebietskörperschaften anderer Staaten abschließen.

Allerdings muss ein Staatsgesetz Fälle und Formen dieser Befugnisse regeln.

[Bearbeiten] Kontrollen

[Bearbeiten] Kontrollen des Staates gegenüber den Regionen

Was die Gesetzgebung der Regionen (und der Autonomen Provinzen Bozen und Trient) betrifft, sieht Art. 127 der Verfassung vor: Überschreitet ein Regionalgesetz nach Ansicht der Regierung die Zuständigkeit der Region, so kann die Regierung innerhalb von sechzig Tagen nach seiner Veröffentlichung die Frage der Verfassungsmäßigkeit vor dem Verfassungsgerichtshof aufwerfen.

Die in fast allen Regionen mittlerweile abgeschafften Regierungskommissare hatten sogar die Macht, ein regionales Gesetz vor seiner Veröffentlichung anzufechten. Nur in Bozen und Trient existiert das Regierungskommissariat weiter, allerdings ohne jene schwerwiegende Befugnis. Der Regierungskommissar übt nur mehr die Funktionen eines Präfekten aus, das heißt ihm untersteht die dezentrale staatliche Verwaltung.

Die nationale Regierung hat das Recht, innerhalb von dreißig Tagen nach Veröffentlichung des Regionalstatuts dessen Verfassungsmäßigkeit durch Klage vor dem Verfassungsgericht anzufechten. Dies gilt nur für Regionen mit Normalstatut.

Auch die regionalen Institutionen unterstehen der staatlichen Kontrolle. Bei verfassungswidrigem Verhalten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Gesetze kann die Auflösung des Regionalrates und die Amtsenthebung des Präsidenten der Regionalregierung veranlasst werden. Auflösung und Amtsenthebung können auch aus Gründen der Staatssicherheit angeordnet werden.

Es besteht auch eine Art Ersatzkontrolle. Im Fall der Nichteinhaltung von internationalen Normen, Verträgen oder von der europäischen Gesetzgebung; im Fall von schwerer Gefährdung der öffentlichen Unversehrtheit bzw. Sicherheit; wenn es der Schutz der Rechts- und Wirtschaftseinheitlichkeit, insbesondere der Schutz der wesentlichen Leistungsniveaus bezüglich der Zivil- und Sozialrechte erfordern, kann die Regierung anstelle von Regionalorganen eintreten.

[Bearbeiten] Kontrollen der Regionen gegenüber dem Staat (und den anderen Regionen)

Die Region kann, wenn sie erachtet, dass ein Gesetz des Staates oder einer anderen Region ihren Zuständigkeitsbereich verletzt, eine Verfassungsklage einbringen.

Sie kann bei Verwaltungsstreitigkeiten eine Zuständigkeitsklage vor dem Verfassungsgerichtshof erheben.

[Bearbeiten] Territoriale Gliederung

Mit Ausnahme des Aostatals sind die Regionen in Provinzen (province) untergliedert, von denen es ab 2009 109 geben wird (zur Zeit sind es 106).

Die unterste Ebene der Gebietskörperschaften unterhalb der Provinzen bilden die Gemeinden (comuni), von denen es etwa 8.100 gibt. Die Neugliederung der Gemeinden ist Sache der Regionen: Nach Befragung der betroffenen Bevölkerung können sie durch eigene Gesetze neue Gemeinden bilden, Bezirke ändern bzw. umbenennen.

Die sogenannten Hauptstadtgemeinden oder Großstädte mit besonderem Status (Città Metropolitane) sind noch nicht errichtet worden: Sie sollen eine Art Superprovinz bilden, die alle Kompetenzen einer Provinz und einen Teil der Gemeindekompetenzen innehat.

[Bearbeiten] Übersichtstabelle

NUTS Region (dt.) (ital.) Hauptstadt Bevölkerung Fläche in km² (%) Prov. Gem. Sen.6
ITC4 Lombardei Lombardia Mailand 0000000094730849.473.084 00000000002386223.862,85 (7,92) 000000000000011112 0000000000015461.546 00000000000004747
ITF3 Kampanien Campania Neapel 0000000057889865.788.986 00000000001359013.590,25 (4,51) 0000000000000055 000000000000551551 00000000000003030
ITE4 Latium Lazio Rom 0000000052699725.269.972 00000000001720717.207,68 (5,71) 0000000000000055 000000000000378378 00000000000002727
ITG1 Sizilien1 Sicilia Palermo 0000000050130815.013.081 00000000002570225.702,82 (8,53) 0000000000000099 000000000000390390 00000000000002626
ITD3 Venetien Veneto Venedig 0000000046999504.699.950 00000000001839118.391,22 (6,10) 0000000000000077 000000000000581581 00000000000002424
ITC1 Piemont Piemonte Turin 0000000043301724.330.172 00000000002539925.399,83 (8,43) 0000000000000088 0000000000012061.206 00000000000002323
ITD5 Emilia-Romagna Emilia-Romagna Bologna 0000000041513694.151.369 00000000002212322.123,09 (7,34) 0000000000000099 000000000000341341 00000000000002121
ITF4 Apulien Puglia Bari 0000000040681674.068.167 00000000001936519.365,80 (6,43) 0000000000000033 000000000000258258 00000000000002121
ITE1 Toskana Toscana Florenz 0000000035982693.598.269 00000000002299022.990,18 (7,63) 00000000000001010 000000000000287287 00000000000001818
ITF6 Kalabrien Calabria Catanzaro 0000000020092682.009.268 00000000001508015.080,55 (5,00) 0000000000000055 000000000000409409 00000000000001010
ITG2 Sardinien1 Sardegna Cagliari 0000000016500521.650.052 00000000002408924.089,89 (7,99) 0000000000000088 000000000000377377 0000000000000099
ITC3 Ligurien Liguria Genua 0000000015923091.592.309 0000000000054205.420,24 (1,80) 0000000000000044 000000000000235235 0000000000000088
ITE3 Marken Marche Ancona 0000000015187801.518.780 0000000000096949.694,06 (3,22) 00000000000000444 000000000000246246 0000000000000088
ITF1 Abruzzen Abruzzo L’Aquila 0000000012992721.299.272 00000000001079510.795,12 (3,58) 0000000000000044 000000000000305305 0000000000000077
ITD4 Friaul-Julisch Venetien1 Friuli-Venezia Giulia Triest 0000000012047181.204.718 0000000000078567.856,48 (2,61) 0000000000000044 000000000000219219 0000000000000077
ITD1/27 Trentino-Südtirol1 Trentino-Alto Adige Trient 000000000974613974.613 00000000001360613.606,87 (4,52) 0000000000000022 000000000000339339 0000000000000077
ITE2 Umbrien Umbria Perugia 000000000858938858.938 0000000000084568.456,04 (2,81) 0000000000000022 00000000000009292 0000000000000077
ITF5 Basilikata Basilicata Potenza 000000000596546596.546 0000000000099949.994,61 (3,32) 0000000000000022 000000000000131131 0000000000000077
ITF2 Molise Molise Campobasso 000000000321953321.953 0000000000044374.437,65 (1,47) 0000000000000022 000000000000136136 0000000000000022
ITC2 Aostatal1 Valle d’Aosta Aosta 000000000122868122.868 0000000000032633.263,22 (1,08) 00000000000000005 00000000000007474 0000000000000011
Angaben vom Istituto Nazionale di Statistica, Stand 2005
1 Region mit Sonderstatut
2 ab 2009 12 Provinzen
3 ab 2008 6 Provinzen
4 ab 2009 5 Provinzen
5 die Aufgaben der Provinz werden von der Region Aostatal übernommen
6 Insgesamt 309 in den Regionen gewählte Senatoren, zuzüglich 6 von Auslandsitalienern gewählte und Senatoren auf Lebenszeit
7 für diese Region ist der NUTS-Code (je Provinz) etwas abweichend zum ISO 3166-2-Code der politischen innerstaatlichen Gliederung (IT-32 für die Region)

[Bearbeiten] Aktuelle politische Entwicklung

[Bearbeiten] Reformpläne

Durch das von den Regierung Berlusconi Ende 2005 mittels ihrer Mehrheit in Abgeordnetenhaus und Senat verabschiedete Verfassungsgesetz sollte die Autonomie aller Regionen weiter ausgebaut werden. Neue Gesetzeskompetenzen waren vorgesehen, wie etwa Schule und Gesundheit für alle Regionen, oder die Verwaltungspolizei. Dafür sollte das nationale Interesse als Beschränkung wieder eingeführt werden. Im Gegenzug wäre der Senat von den Regionen gebildet worden, und eben der Föderale Senat (Senato Federale) würde zusammen mit der staatlichen Abgeordnetenkammer die allfällige Verletzung des nationalen Interesses geltend machen. Das Inkrafttreten dieser Reform (sog. Devoluzione) wurde aber von einem Referendum (Volksentscheid) abhängig gemacht, welches am 25. und 26. Juni 2006 stattgefunden hat und außer in Venetien und der Lombardei mit großer Mehrheit abgelehnt wurde.

Das Kapitel Verfassungsreform scheint jedoch nicht endgültig abgeschlossen zu sein: Auch in der Regierung Prodi gibt es Bestrebungen, die regionalen Kompetenzen zu stärken und den Senat nach deutschem Modell in einen "Bundesrat" umzuwandeln; darüber hinaus soll die finanzielle Autonomie (sog. federalismo fiscale) der Regionen endlich in Kraft treten.

[Bearbeiten] Regionalwahlen

Alle Regionen und autonomen Provinzen können das Wahlsystem selbst bestimmen. Solange kein entsprechendes Wahlgesetz verabschiedet wurde, findet das für alle gleiche "alte" Wahlrecht Anwendung. Das staatliche Gesetz 43/1995, nach seinem Verfasser auch Tatarella-Gesetz genannt, sieht vor, dass 4/5 der Sitze im Regionalrat gemäß der Stimmenstärke der Parteien vergeben werden. Es wird auch eine Sperrklausel von 3% vorgesehen, die allerdings entfällt, wenn eine Partei unter 3% mit einer Partei, die mehr als 5% der Stimmen bekommt, eine Koalition bildet. Das restliche Fünftel der Sitze wird der Siegerkoalition zugesprochen, um die Regierbarkeit zu garantieren. Und tatsächlich sind die regionalen Regierungen außerordentlich stabil, und halten die 5-jährige Legislaturperiode in der Regel durch.

Die politische Landschaft ist von den rivalisierenden Koalitionen Casa delle Libertà (mitte-rechts) und L'Unione (mitte-links) geprägt. Nach den Regionalwahlen von 2005 wurden nur noch 4 Regionen vom Haus der Freiheiten regiert. Nach der herben Wahlschlappe, in der 6 Regionen an Mitte-Links verloren gingen, trat Ministerpräsident Berlusconi zurück und formierte eine neue Regierung. Nach den Regionalwahlen in Friaul-Julisch Venetien konnte Mitte-Rechts eine Region dazugewinnen. In 13 Regionen kommt der Regionalpräsident aus den Reihen der Union. In der Region Trentino-Südtirol regiert die Union zusammen mit der Südtiroler Volkspartei. Im Aostatal verfügt die autonomistische Union Valdôtaine über die absolute Mehrheit der Stimmen im Regionalrat.

[Bearbeiten] Siehe auch

Politisches System Italiens (unter Zentralismus vs. Föderalismus)

[Bearbeiten] Literatur

  • Alexander Grasse: Modernisierungsfaktor Region. Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2005. ISBN 3-531-14638-6
  • Stefan Köppl: Das politische System Italiens. Eine Einführung. Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007. ISBN 9783531140681


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