Fallmesser
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Fallmesser sind eine spezielle Art von Klappmessern. Bei Fallmessern fällt, wie der Name sagt, die senkrecht verborgene Klinge durch Schwerkraft oder Schleuderbewegung aus dem Griff und verriegelt.
Durch teilweise großes Spiel der Klinge auf der Achse ebenfalls sehr unsicher. Im Zweiten Weltkrieg wurden Fallmesser von deutschen Fallschirmjägern verwendet. In ähnlicher Bauart wurde es auch bei den Fallschirmjägern der Nationalen Volksarmee, wie den Fallschirmjägern der Bundeswehr verwendet. Bei den Luftlandesoldaten der Bundeswehr ist es auch heute noch im Einsatz.
Seit dem 1. April 2003 ist der Besitz in Deutschland verboten.[1] Das Verbot gilt jedoch nicht für Springmesser mit einer Klingenlänge bis 41 mm und einer Klingenbreite bis 10 mm, da diese nicht als Waffe im Sinne des deutschen Waffengesetzes gelten.[2] Das Österreichische Waffengesetz jedoch verbietet den Besitz und das Führen von Fallmessern nicht.
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Waffengesetz Anlage 2 (Waffenliste), Abschnitt 1, Ziffer 1.4.1 bzw. 1.4.3.
- ↑ Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamts zu Mini-Butterfly und -Springmessern.