Zentrale Dienstvorschrift 46/1
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Die Zentrale Dienstvorschrift 46/1 (ZDv 46/1) ist eine Zentrale Dienstvorschrift des deutschen Bundesministeriums der Verteidigung, die im Rahmen der Untersuchung der Wehrdienst- und Zivildiensttauglichkeit (Musterung) Anwendung findet.
In einem Anhang des Regelwerkes finden sich die sog. Fehlernummern die mit einer römischen und einer arabischen Zahl gekennzeichnet sind. Die arabischen Zahlen stehen für die jeweiligen Gesundheitsaspekt (z.B. Auge, Wirbelsäule, Psyche), die römische Zahl von I bis VI steht für den Grad der gesundheitlichen Beeinträchtigung, wobei VI für den Tauglichkeitsausschluss steht.