Working Holiday Visa
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Bei Working-Holiday-Programmen handelt es sich um bilaterale Abkommen über Ferienarbeitsaufenthalte für junge Leute. Je zwei Staaten schließen einen derartigen Vertrag um jeweils den Bürgern des anderen Staates einen längerfristigen Aufenthalt (meist 1 Jahr) zu ermöglichen, bei dem es möglich ist sich mittels Work & Travel über zusätzliche Jobs zu finanzieren. Deutschland hat derartige Abkommen mit Australien, Neuseeland, Kanada und Japan.
Das zu diesem Zweck ausgestellte Visum erlaubt in der Regel eine zeitlich befristete Arbeit, wobei zur Ausstellung ebenso weitere besonderte Bedingungen zu beachten sind. In der Regel werden Working-Holiday-Visa nur einmal im Leben und lediglich bis zu einem Höchstalter des Antragstellers von 30 Jahren bewilligt. Working-Holiday-Visa können in der Regel nur vorab von der Botschaft oder vom Konsulat des zu besuchenden Landes in dem Land, dessen Nationalität der Antragsteller inne hat, ausgestellt werden. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Deutscher, der ein Working Holiday in Japan plant, vor seiner Hinreise rechtzeitig bei der Japanischen Botschaft in Deutschland oder des zuständigen Konsulats um ein Visum bemühen muss. Äquivalent dazu kann ein japanischer Staatsbürger sein Working-Holiday-Visum für Deutschland ebenso nur vorab in Japan von der deutschen Auslandsvertretung bekommen.
In einigen Fällen wie z.B. Japan bietet das Working-Holiday-Visum einen Ersatz für nicht bestehende Au-Pair-Programme der betroffenen Länder. Die Suche nach einer möglichen Arbeitsstelle obliegt jedem einzelnen Visumsnehmer.
[Bearbeiten] Bedingungen und Konditionen
Allgemein gilt für eine Ausstellung eines WH-Visums für Deutschland:
- Nationalität eines Landes, mit denen Deutschland ein WH-Abkommen unterhält
- gültiger Reisepass, welcher über das Ende des beabsichtige Aufenthalt noch mindestens 3 Monate länger gültig ist
- vollständig ausgefüllter Visumsantrag für Deutschland (kein Schengen-Visum)
- aktuelles, biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
- Kopie des Rückflugtickets
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Nachweis von genügend finanziellen Mitteln für den Aufenthalt
Genauere und aktuelle Bedingungen lassen sich auf den Seiten der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretungen Deutschlands finden.
Obwohl des Öfteren von einer zeitlich unbegrenzten Arbeitsmöglichkeit während des Working-Holiday-Jahres die Rede ist, ist die Arbeitserlaubnis lediglich auf 90 volle oder 180 halbe Arbeitstage beschränkt. Eine Verlängerung des Visums ist nicht möglich, eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung oder eine Umwandlung obliegt dem Ermessensspielraum der zuständigen Ausländerbehörde. Einen Anspruch auf eine solche hat der Visumsinhaber in der Regel nicht.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks/Quellen
- Auswärtiges Amt: Working Holiday
- Informationen zum WHV für Australier (engl.) von der Deutschen Botschaft in Canberra, Australien
- Informationen zum WHV für Neuseeländer von der Deutschen Botschaft in Wellington, Neuseeland
- Informationen zum WHV für Kanadier von der Deutschen Botschaft in Ottawa, Kanada
- Informationen zum WHV für Japaner (jap.) von der Deutschen Botschaft in Tokio, Japan