Vorhabenbezogener Bebauungsplan
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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist eine Sonderform des Bebauungsplanes. Dieser findet Anwendung, wenn ein bereits präzise umrissenes Projekt von einem Vorhabenträger (Investor) realisiert werden soll. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird zwischen Vorhabenträger und Gemeinde auf Grundlage des Baugesetzbuches (§12) abgestimmt. Über einen Durchführungsvertrag regelt die Kommune mit dem Investor die zu erbringenden Erschließungsmaßnahmen. Einzelne Flächen außerhalb des Bereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans können in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen werden.
[Bearbeiten] Unterschiede zu gewöhnlichen Bebauungsplänen
- Die Initiative geht grundsätzlich vom Vorhabenträger aus.
- Der Vorhabenträger erarbeitet die städtebauliche Planung und verpflichtet sich zu Ihrer Verwirklichung sowie zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten.
- Der Vorhabenträger muss über die beplante Fläche verfügen.
- Die kommunale Verantwortung für die städtebauliche Planung bleibt unberührt.
- Der Vorhaben- und Erschließungsplan des Investors unterliegt nicht der BauNVO und nicht der PlanzV.
- Von kommunaler Seite können Festsetungen detaillierter als in normalen Bebauungsplänen erfolgen. Der Festsetzungskatalog hat keine Bedeutung.
[Bearbeiten] Weblinks
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