Vicarius
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Als Vicarius (Plural: Vicarii) wurde im römischen Reich ein Stellvertreter insbesondere eines Offiziers oder Beamten bezeichnet. Der deutsche Begriff Vikar leitet sich davon ab.
Das Wort erscheint schon bei Cicero oder Livius. Die Funktion eines Vicarius fand vor allem ab dem 3. Jahrhundert n. Chr. und in der Spätantike Verbreitung. Verbreitet waren Vicarii aus dem Ritterstand als Stellvertreter für senatorische Statthalter. Die bekanntesten Vicarii waren die Stellvertreter der spätantiken Prätorianerpräfekten, denen jeweils eine Diözese unterstand, in der sie insbesondere die Gerichtsbarkeit ausübten.
Auch Sklaven konnten einen Vicarius genannten Stellvertreter besitzen, einen „Untersklaven“, den sie aus ihrem eigenen Vermögen (peculium) erworben hatten.
[Bearbeiten] Literatur
- Adolf Lippold: Vicarius. In: Der Kleine Pauly, Bd. 5 (1975), Sp. 1254–1255.