Urgroßmutter
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Eine Urgroßmutter (auch: Uroma) eines Probanden ist eine Frau aus dem Personenkreis seiner Urgroßeltern. Die Urgroßmutter ist die Mutter eines Großvaters oder einer Großmutter.
Urgroßmutter---Urgroßvater | Urgroßmutter---Urgroßvater |________________| |_______________| | | Großmutter---------------------Großvater : |______________________________| : | : Mutter---------------------------------Vater |_______________________________________| | | Proband
Jede Person hat in der Regel vier biologische Urgroßmütter: Die beiden Großmütter der Mutter und die beiden Großmütter des Vaters. Die im Erbrecht wichtige Zahl der vermittelnden Geburten zwischen dem Probanden und der Großmutter beträgt drei.