Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
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Basisdaten | |
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Titel: | Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft |
Abkürzung: | TA Luft |
Art: | Allgemeine Verwaltungsvorschrift |
Erlassen aufgrund von: |
§ 48 BImSchG |
Verkündungstag: | 24. Juli 2002 (GMBl. vom 30. Juli 2002 S. 511) |
Inkrafttreten: | |
Letzte Änderung durch: 1) |
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1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung! |
Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift der deutschen Bundesregierung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Sie enthält Grenzwerte für Emission und Immission von Schadstoffen und schreibt die entsprechenden Messverfahren und Berechnungsverfahren vor, insbesondere der Ausbreitungsrechnung.
Die TA Luft richtet sich an die Genehmigungsbehörden für genehmigungspflichtige industrielle und gewerbliche Anlagen. Anhand der allgemeinen Anforderungen der TA Luft erstellen die jeweiligen Behörden angepasste Auflagen, die vom Anlagenbetreiber zu erfüllen sind. Auch bestehende, alte Anlagen müssen innerhalb gewisser Übergangsfristen den Stand der Technik erreichen und den Schadstoffausstoß reduzieren.
Siehe auch: Großfeuerungsanlagenverordnung