Steuerfuss
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Der Steuerfuss ist ein Begriff aus dem kommunalen und kantonalen Steuerrecht der Schweiz.
Aufgrund der föderalistischen Struktur der Schweiz liegt das Besteuerungsrecht nicht nur beim Bund (wie etwa in Deutschland und Österreich), sondern auch auf Kantons- (Bundesländer) und Gemeindeebene (siehe auch: Steuerrecht (Schweiz)).
In jedem Kanton der Schweiz gibt es ein einheitliches Steuergesetz, welches die sogenannte einfache Steuer für Einkommen und Vermögen festlegt. Der Kanton und die Gemeinden haben nun die Möglichkeit in einer aktiven Steuerpolitik ihre Steuerfüsse so zu gestalten, dass daraus ein Wettbewerb der Gemeinden als Wirtschaftsstandort resultiert.
Dies sei an zwei Gemeinden aus dem Kanton Thurgau demonstriert (ohne Berücksichtigung der direkten Bundessteuer):
Grundlage ist eine unverheiratete katholische natürliche Person mit einem steuerpflichtigen Einkommen von CHF 100'000 und einem steuerpflichtigen Vermögen von CHF 250'000.
[Bearbeiten] Einfache Steuer
Auf Kantonsebene ist die einfache Steuer in beiden Gemeinden gleich hoch. Sie beträgt als
- Einkommenssteuer: CHF 6'176.00
- Vermögenssteuer: CHF 275.00
[Bearbeiten] Steuerbetrag Gemeinde Bottighofen
In der Gemeinde Bottighofen beläuft sich der Steuerfuss auf 237 % (132 % Staatssteuer (Kanton), 39 % Gemeindesteuer, 54 % Schulsteuer und 12 % Kirchensteuer).
Somit ist der Steuerbetrag in Bottighofen:
- Einkommenssteuer: CHF 14'637.10 (6'176.00 x 237%)
- Vermögenssteuer: CHF 651.75 (275 x 237%)
- Total: CHF 15'288.85
[Bearbeiten] Steuerbetrag Gemeinde Berlingen
In der Gemeinde Berlingen beläuft sich der Steuerfuss auf 347 % (132 % Staatssteuer (Kanton), 75 % Gemeindesteuer, 110 % Schulsteuer und 30 % Kirchensteuer).
Somit ist der Steuerbetrag in Berlingen:
- Einkommenssteuer: CHF 21'430.70 (6'176.00 x 347%)
- Vermögenssteuer: CHF 954.25 (275 x 347%)
- Total: CHF 22'384.95