Benutzer:Stechlin/Werkstatt
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Die Unterscheidung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht ist ein Problem der Rechtswissenschaft. Dabei geht es im Kern um das Problem, ob ein bestimmtes Rechtsverhältnis oder eine in einem Rechtsfall anzuwendende Rechtsnorm privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur ist. Die Beantwortung dieser Frage ist schon deswegen von erheblicher Bedeutung, weil sich hieraus ergibt, welcher Rechtsweg gegebenenfalls zur Entscheidung einer Rechtsstreitigkeit gegeben ist. Darüber hinaus war die Frage der Abgrenzung zwischen Staatsrecht und Privatrecht, beziehungsweise nach dem Verhältnis, in dem beide zueinander stehen, stets auch ein rechtstheoretisch diskutiertes Problem.
[Bearbeiten] Das Verhältnis von öffentlichem und privatem Recht
Das letztgenannte, theoretische Problem war vor allem im XIX. Jahrhundert Gegenstand der Diskussion. Während einerseits die Theorie vertreten wurde, alles Recht sei im Ausgang Privatrecht gewesen, stand dem die These gegenüber, das private Recht ergebe sich aus dem öffentlichen Recht.