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Staatsangehörigkeit – Wikipedia

Staatsangehörigkeit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Redundanz
Die Artikel Staatsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Bitte äußere dich in der Diskussion über diese Überschneidungen, bevor du diesen Baustein entfernst. Der Stachel 22:18, 11. Aug. 2007 (CEST)

Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Zugehörigkeit einer natürlichen Person zu einem Staat.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Erwerb der Staatsangehörigkeit

Rechtstechnisch unterscheidet man Erwerb durch Gesetz (etwa Erwerb durch Geburt, Erklärung, Eintritt von Bedingungen etc.) und durch Verwaltungsakt (Einbürgerung). Davon unabhängig richtet sich der Erwerb materiell nach traditionell geübter Staatspraxis. Die Staatsbürgerschaft ist zwar in reinen Nationalstaaten (wie etwa Polen) in der Regel an die ethnische Volkszugehörigkeit geknüpft, dies ist jedoch selten alleiniger Maßstab.

[Bearbeiten] Das Abstammungsprinzip (ius sanguinis)

Das Kind erwirbt die Staatsbürgerschaft der Eltern schon mit der Geburt (Realakt). Kinder von Staatsbürgern eines bestimmten Staates werden, unabhängig von dem Land, in dem sie geboren sind, Staatsbürger des Staates ihrer Vorfahren. Dabei vermittelt oft jeder Elternteil gleich stark diesen Bezug. In manchen Rechtsordnungen werden Abstammungszweifel dadurch gelöst, dass ein Kind die Staatsbürgerschaft der Mutter erwirbt. In muslimischen aber auch in westlichen Staaten hingegen vermittelt oft der Vater als Familienoberhaupt die Staatsbürgerschaft.

[Bearbeiten] Territorialprinzip (ius soli)

Wo dieses Prinzip gilt, bekommt jeder im Staatsgebiet Geborene die Staatsbürgerschaft.

Dieses Prinzip wird neben dem Abstammungsprinzip nicht nur von sog. Einwanderungsländern angewandt. Solche Länder sehen darin zwar ein integrales Instrument ihrer Politik, die Anzahl ihrer Staatsbürger zu erhöhen, jedoch lässt sich umgekehrt aus der Anwendung des ius soli nicht der sichere Befund herleiten, es handele sich um ein Einwanderungsland, zumal es neben anderen Erwerbstatbeständen mehrheitlich praktiziert wird.

Die rechtliche Ausgestaltung kennt zahlreiche Abstufungen und Kombinationen mit weiteren Merkmalen wie legalem Aufenthalt der Eltern, Daueraufenthalt oder Generationenprinzip, ethnischer Zugehörigkeit, ex-kolonialem Bezug u.ä.

Anwendung (Beispiele):

  • In Frankreich etwa wird das ius soli nach dem so genannten „doppeltem ius soli“ (double droit du sol) praktiziert, wonach ein Elternteil bereits im Land geboren sein muss. Der Erwerbstatbestand greift also bei der zweiten Generation.
  • Deutschland verwendete das ius soli bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts.

[Bearbeiten] Einbürgerung (Naturalisation)

Die Einbürgerung ist Erwerb der Staatsbürgerschaft durch einen Exekutivakt. Dieses Verfahren verbindet seitens des Bürgers den Faktor Freiwilligkeit, also der Wunsch, Staatsbürger zu sein (Confirmationselement) und seitens des Staates die Möglichkeit nach selbst definierten Merkmalen weitere Staatsbürger auszuwählen (Kontrollelement). Wie intensiv dieses Instrument von einem Land genutzt wird (gegebenenfalls im Kontext einer gezielten Bevölkerungspolitik, viele neue oder gezielt bestimmte Einwohner und Staatsbürger anzuwerben), kann eventuell Teil seiner Selbstdefinition als Einwanderungsland sein.

Ein Nachweis für die kausale Lenkungswirkung einer bestimmten Naturalisations- oder Staatsbürgerschaftsgesetzgebung ist jedoch nicht beigebracht worden.

Viele Rechtsordnungen setzen darüber hinaus die Naturalisation als Instrument großzügig ein, um auf komplexe und detaillierte gesetzliche Automatismen auf der Basis der ius soli- und ius sanguinis-Grundsätzen zu verzichten und eine gewisse Flexibilität zu wahren. Dies ist häufige Praxis bei Ländern mit ethnischer Zersprenkelung, um geografisch und oder historisch weit reichenden Verbindungen gerecht zu werden. Gleiches gilt bei Sezessionen und Zusammenschlüssen von Ländern oder Landesteilen.

Im Selbstverständnis vieler Staatsordnungen sind Demokratieprinzip und Steuerlast natürlich verbunden, so dass der Staat nur diejenigen an der Finanzierung des Gemeinwesens redlicherweise beteiligen darf, denen auch der Zugang zur Staatsbürgerschaft offen steht: No taxation without representation. Das Beispiel der Einbürgerungen in der Schweiz zeigt zudem Konflikte zwischen der Demokratie und dem Rechtsstaat auf.

[Bearbeiten] Erklärung

Eine Person kann durch Erklärung gegenüber den Behörden eines Landes die Staatsbürgerschaft erwerben, sofern das nationale Recht dies vorsieht. Dies ist meist an einige wenige Voraussetzungen und Merkmale geknüpft und ist eine minimalistische Form der Einbürgerung.


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