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Ständische Adelsmatrikel des Herzogtums Krain von 1824 – Wikipedia

Ständische Adelsmatrikel des Herzogtums Krain von 1824

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Nach der Abdankung Napoleons wurde in Krain auf der Grundlage des § 15 des „allerhöchsten Patents vom 29. August 1818 über die Wiedereinführung der ständischen Verfassung“ die alte ständische Ordnung wiedereingeführt. Im Zuge dieser Reorganisation der gesellschaftspolitischen, fiskalischen, territorialen und rechtlichen Verhältnisse war es auch erforderlich gewesen, die Adelsgeschlechter Krains zu erfassen, die einst im Herzogtum landständisch waren und die diesen Status auch wiedererlangen sollten. So wurde im Jahre 1824 auch – und das zum ersten Mal – eine Ständische Adelsmatrikel des Herzogtums Krain erstellt, die als ein wichtiges Zeitdokument nach der napoleonischen Epoche in diesem Lande zu sehen ist. Ein Exemplar der Matrikel wird im Archiv Sloweniens aufbewahrt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Historischer Hintergrund

Im Herzogtum Krain, das Napoleon den von ihm geschaffenen Illyrischen Provinzen eingegliedert hatte, wurde die ständische Ordnung relativ spät - erst im Jahre 1818 – wieder eingeführt. Mit dem ersten Pariser Friedenabkommen vom 30. Mai 1814 endete auch de jure die französische Herrschaft in den Illyrischen Provinzen, die Österreich zugesprochen wurden. Es stand die Frage im Raum, wie die territoriale Neugliederung bewerkstelligt werden soll. Nach langwierigen Verhandlungen entschloss man sich im Jahre 1816 ein „Königreich Illyrien“ zu schaffen. Dieses Königreich bestand aber lediglich auf dem Papier und das bis zum Jahre 1918 in der Form eines weiteren Titels des Herrschers und des hierfür eigens geschaffenen Wappens: „Ein goldenes Schiff auf blauem Grund“.

Schon zu Beginn des Jahres 1814 waren Menschen, bei denen man frankophiles Gedankengut vermutete, Verfolgungen und Visitationen ausgesetzt. Verboten waren Freimaurerlogen und alle, die man für Freimaurer hielt, wurden penibel überwacht. Im gleichen Jahr wurden Personenstandsbücher wieder in geistliche Hände gelegt. Alle jene, die nur zivilrechtlich verheiratet waren, mussten sich zusätzlich kirchlich trauen lassen, da widrigenfalls die Ehe annulliert wurde.

Die ständische Ordnung wurde zwar eingeführt, aber lediglich dem Anschein nach und das insbesondere im Verwaltungs-, Abgaben- und Steuerrecht. Im Verwaltungssystem behielt man alle französischen Neuerungen bei, die die Staatsmacht stärkten. Die Kreisämter wurden zwar reorganisiert, die Grundherrschaften erhielten jedoch nicht das Privileg der patrimonialen Gerichtsbarkeit und das der Erhebung von Steuern zurück.

[Bearbeiten] Verantwortliche Verfasser der Matrikel

  • Joseph Camillo Freiherr von Schmidburg, Erbschenk von Trier, k. k. wirklicher geheimer Raths, Kämmerer, Landstand des Königreichs Böhmen und der Herzogtümer Kärnten und Krain, Gouverneur im Königreiche Illyrien, Präsident der Stände des Herzogtums Krain, zeitweiligen Protektor der k. k. Landwirtschafts- und philharmonischen Gesellschaft, dann des Sparcasse-Verein zu Laibach.

Die Schmidburg (Schenk v. Schmittburg) sind ein mittelrheinisches Uradelsgeschlecht, das mit Giselbert v. Schmidburg 1263 erstmalig urkundlich nachgewiesen ist. Das Inkolat des Herzogtums Krain erlangte Friedrich Freiherr v. Schmidburg, der Vater des Camillo.

  • Vinzenz Freiherr Schweiger von Lerchenfeld, k. k. wirklicher Kämmerer, Verordneter des Herrenstandes.
  • Joseph Ritters von Kalchberg, k. k. wirklicher Rath, Verordneter des Ritterstandes.

[Bearbeiten] Das Gesicht der Matrikel

Die Matrikel umfasst 494 Namen von Personen, denen der Krainer Landstand zuerkannt wurde. Viele in Krain landständische Adelsgeschlechter sind vor der Erstellung dieser Adelsmatrikel erloschen und viele Geschlechter erlangten erst nach der Erstellung der Matrikel das Krainer Inkolat. Die Matrikel enthält viele neue Namen, die für das Herzogtum Krain eigentlich untypisch sind. In der Matrikel wird als erstes der Name mit derzeitigem Titel genannt, danach folgt das erste Aufkommen in Krain soweit dies aus den für die Erstellung der Matrikel verwendeten Unterlagen nachvollziehbar war; danach erfolgen die Quellenangaben. Die Schreibweise der Namen und der Texte wurden so belassen, wie sie im Original aufgeführt sind.

[Bearbeiten] Verwendete Urkunden, Dokumente und Unterlagen für die Erstellung der Matrikel

Bei der Erstellung der Adelsmatrikel griff man neben den Landmann-Briefen und den Landtagsprotokollen auch auf das so genannte Perizhoffische Verzeichnis und auf den Landschafts- Wappenbrief aus dem Jahre 1463 zurück.

Mitglieder der Familie von Perizhoff waren die bekanntesten Registratoren in Krain. Der Großvater Markus (+ 1693), Vater Markus Joseph (1656 – 1721) und dessen Sohn Karl Seyfried (* 1694). Karl Seyfried erstellte Verzeichnisse von Korrespondenzen auf ihm eigene Weise auf der Grundlage fremder Vorbilder. Auf ähnliche Art reorganisierte er zusammen mit Christian Heil das Archiv des Vizedomats von Krain.

Der hier genannte Landschaftswappenbrief aus dem Jahre 1463 bezieht sich auf ein Verzeichnis von Pflichten und Abgaben, die den krainerischen Ständen namentlich im Zusammenhang mit der Gestellung des Aufgebots zu Verteidigungszwecken auferlegt wurden.

[Bearbeiten] Literatur und Quellen

  • Ständische Adelsmatrikel des Herzogtums Krain von 1824
  • Bogo Grafenauer: Zgodovina slovenskega naroda, V. zvezek, Ljubljana 1974 (Geschichte des slowenischen Volkes, V. Band),
  • Marija Oblak-Černi et al.: Arhivi v Sloveniji (Archive in Slowenien), Ljubljana 1970
  • Genealogisches Handbuch des Adels (Band 125 der Gesamtreihe) - Adelslexikon – Band XII, Limburg/Lahn 2001


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