Schifffahrtsordnung Emsmündung
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Die Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchEV) gilt im gesamten Mündungsbereich der Ems, auf der Leda sowie im Schutz- und Sicherheitshafen Borkum.
[Bearbeiten] Geschichte
Aufgrund des Grenzverlaufs wurde nach einem deutsch-niederländischen Abkommen vom 22. Dezember 1986 die EmsSchEV am 1. Oktober 1989 in Kraft gesetzt.
[Bearbeiten] Inhalt
Sie ist weitgehend identisch mit der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (bzw. ergänzt sie) und ersetzt diese in dem Geltungsbereich der Schifffahrtsordnung Emsmündung.
- Anwendungsbereich
- Begriffsbestimmungen
- Grundregeln für das Verhalten im Verkehr
- Verantwortlichkeit
- Schiffahrtszeichen
- Schallsignalanlagen
- Sichtzeichen
- Sichtzeichen kleiner Fahrzeuge
- Durchfahren von Brücken
- Zuständigkeiten
- Schiffahrtspolizeiliche Verfügungen
- Befreiung
- Ermächtigung zum Erlaß von strom- und schiffahrtspolizeilichen Bekanntmachungen und Rechtsverordnungen
- Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften dieser Verordnung
- Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften der Schiffahrtsordnung Emsmündung