Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme
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Die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (kurz RPS) behandeln dauerhaft eingesetzte passive Schutzeinrichtungen an Straßen. Sie unterscheidet zwischen abweisenden Schutzeinrichtungen (StahlschutzplankenSchutzwände) und auffangende Schutzeinrichtungen Anpralldämpfer.
Die RPS werden durch die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen herausgegeben. Derzeit ist die RPS 89 mit den Ergänzungen aus dem Jahr 1996 gültig. Die RPS befindet sich in grundsätzlichen Überarbeitung. Mit Ihrem Erscheinen wird im Laufe des Jahres 2008 gerechnet.
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[Bearbeiten] Erläuterungen
Fahrzeug-Rückhaltesysteme müssen die DIN EN 1317 erfüllen. Dort werden die Konstruktionen eingeteilt in:
- Schutzeinrichtungen
- Anfangs- und Endkonstruktionen
- Übergangskonstruktionen
- Anpralldämpfer
Schutzeinrichtungen und Übergangskonstruktionen werden klassifiziert nach Aufhaltestufe, Wirkungsklasse und Anprallheftigkeitsstufe. Bei Anfangs- und Endkonstruktionen sind Kriterien Anprallheftigkeitsstufe, Leistungsklasse, Klasse des Fahrzeug-Abprallbereiches und die Klasse der dauerhaften seitlichen Auslenkung; bei Anpralldämpfern sind es Anprallheftigkeitsstufe, Leistungsstufe/Gewichtsklasse, die Klasse des Zurückleitungsbereiches und die Klasse der dauerhaften seitlichen Auslenkung.
[Bearbeiten] Inhalt
Die RPS gliedert sich in sechs Hauptabschnitte. Der erste Abschnitt formuliert Grundsätze zum Einsatz passiver Schutzeinrichtungen. Abschnitt zwei und drei nennen Einsatzkriterien und Typen von Schutzsystemen. Die konstruktive Ausbildung von Schutzeinrichtungen aus Stahl und Beton werden in den Abschnitten vier und fünf erläutert. Der letzte Abschnitt befasst sich mit dem Einbau und der Wartung der Schutzeinrichtung.