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Repetitorium – Wikipedia

Repetitorium

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Repetitorium bedeutet die Wiederholung von Wissen und Kenntnissen, meist um eine Prüfung zu bestehen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Unterrichtsform

[Bearbeiten] Zielrichtung

Als Unterrichtsform ist ein Repetitorium eine komprimierte Wissensvermittlung bzw. Wiederholung für Studenten oder sonstige Prüflinge, etwa Steuerfachangestellte. Sehr verbreitet ist diese Methode der Wissensaufbereitung im Fach Rechtswissenschaft. Dieser Unterricht versucht die Wissenslücken, welche im Studium entstanden sind durch eine sehr schnelle und intensive Wiederholung und Aufbereitung des Stoffes auszugleichen. Die juristischen Repetitorien sind als Präsenzveranstaltungen organisiert, die stärker einem Schulunterricht gleichen als einer Vorlesung. Allerdings gibt es inzwischen auch Online-Angebote von Repetitorien zur Vorbereitung auf das erste juristische Staatsexamen.

[Bearbeiten] Anbieter

Meist werden Repetitorien von privaten Veranstaltern gegen Entgelt angeboten; insofern hat sich ein umfangreicher und hart umkämpfter Markt entwickelt. An fast jedem Studienort gibt es teilweise mehrere Anbieter solcher Kurse. Auch für Rechtsreferendare existieren Repetitorien zur Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen.

Seit einigen Jahren gibt es aber auch viele Hochschulen, die selbst kostenlose Repetitorien anbieten, um den Studenten die Möglichkeit zu geben, den Stoff zu wiederholen und sich intensiv auf Klausuren vorzubereiten.

Die privat angebotenen Repetitorien sind oft mit erheblichen Kosten verbunden. Dadurch grenzen sie sich auch zur universitären Wissensvermittlung ab. Eine qualitativ bessere Wissenvermittlung ist aber nicht selbstverständlich, sondern hängt im Einzelfall - wie an den Universitäten auch - von den beteiligten Personen ab, wenngleich die Motivation der Repetitoren - aus wirtschaftlichen Gründen - zur Zufriedenstellung ihrer "Kunden" unter Umständen höher sein kann als die von Universitätsdozenten.

[Bearbeiten] Kritik

Von den Universitäten wird an den Repetitorien vor allem kritisiert, dass dieses Angebot auch als Ausnutzung der Angst der Studenten vor Prüfungen verstanden werden könne und dass die universitäre Ausbildung einen besseren Wissensstand vermittle. Einige Studenten und Referendare verzichten ganz bewusst auf den Besuch von Repetitorien.

Dem wird wiederum entgegengehalten, dass es Studenten allein mit dem in den universitären Vorlesungen vermittelten Stoff trotz häuslichen Fleißes kaum möglich ist, das Examen zu bestehen, weil für das Examen viel spezielleres Wissen und vor allem eine über die Universität nur ungenügend vermittelte Methodik vorausgesetzt wird. Unabhängig von den Meinungen, die Hochschulen und Repetitorien voneinander haben, steht jedenfalls der finanzielle Erfolg dieser Einrichtungen fest. Ob allerdings die Studenten, die ein Repetitorium besucht haben, im Examen tatsächlich besser abschneiden, ist nicht belegt. Bislang existieren keine nachvollziehbaren Vergleiche über die Examensnoten von Teilnehmern mit bzw ohne Vorbereitung mithilfe eines Repetitors. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass Studenten, die sich gegen ein Repetitorium entscheiden, oftmals ohnehin aufgrund ihrer Begabung bzw aufgrund vorangegangenen Fleißes gute Examina ablegen.

Der wesentliche Grund für den unbestreitbar vorhandenen finanziellen Erfolg der Repetitorien liegt dabei (allgemein und insbesondere in den Massenfächern Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaft) letztlich darin, dass Hochschullehrer an staatlichen Hochschulen in Deutschland einerseits für gute Forschung und für aktive Publikationstätigkeit eine Gratifikation erhalten (Anerkennung in der wissenschaftlichen Gemeinde ihres Fachs, Gutachtenaufträge aus Politik und Wirtschaft, Rufe auf attraktiver ausgestattete bzw. dotierte Lehrstühle anderer Hochschulen), dass es dagegen andererseits eine entsprechend gewichtige Gratifikation für gute Lehre an den staatlichen wissenschaftlichen Hochschulen in Deutschland nicht gibt.

Die im Herbst 2006 offiziell eingeführte Klassifikation der "Elite-Universität" (im Oktober 2006 LMU und TU München sowie Universität Karlsruhe) scheint diese Problematik weiter zu verschärfen, denn die Zurechnung zu dieser Art "Elite" erfolgt über besondere Forschungsleistungen und nicht über herausragende Ergebnisse eines Audits zu Leistungen der Lehre.

In jüngster Zeit sind von ehemaligen Studenten auch Bücher erschienen, die zeigen wie man ohne Repetitor die juristischen Examina bestehen kann.

[Bearbeiten] Literaturgattung

Der Begriff Repetitorium bezeichnet auch eine Gattung von Lehrbüchern, welche sich insbesondere zur Wiederholung und Prüfungsvorbereitung eignen.

[Bearbeiten] Literatur

  • Achim Berge/Christian Rath/Friederike Wapler: Examen ohne Repetitor. Leitfaden für eine selbstbestimmte und erfolgreiche Examensvorbereitung, Baden-Baden 2001, Nomos, ISBN 978-3-7890-6435-7
  • Barbara Lange: Jurastudium erfolgreich. Planung - Lernstrategie -Zeitmanagement, Köln 2005, Heymanns, ISBN 978-3-452-26003-1
  • Gabriele Lingelbach: Vorlesung, Seminar, Repetitorium. Universitäre geschichtswissenschaftliche Lehre im historischen Vergleich, 2006, Martin Meisenbauer, ISBN 978-3-89975-566-4
  • Wolfgang Martin: Juristische Repetitorien und staatliches Ausbildungsmonopol in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin 1993, Duncker & Humblot, ISBN 978-3-428-07704-5

[Bearbeiten] Weblinks


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