Rechtsarchäologie
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Rechtsarchäologie ist ein junges Spezialgebiet der Archäologie, das Karl von Amira begründete. Sie befasst sich mit Denkmälern primär zur mittelalterlichen Rechtgeschichte. Es sind dies Markierungen, Verkündungs- und Richtplätze von Gebietskörperschaften oder in anderer Weise organisierter Gemeinschaften wie:
- Anger-, Bauern-, Braut-, Kauf- und Verkündungssteine
- Brautportale (nordseitige Portal mittelalterlicher Kirchen).
- Flursteine, Grenzsteine
- Marktkreuze
- Narrenhäuser
- Pranger
- Ratsstuben,
- Richtplätze
- Rolande
- Rote Türme bzw. Türen
- Ties
- Ting- und Gerichtsplätze
[Bearbeiten] Literatur
- W. Fieber & R. Schmitt: Erfassung und Schutz von Rechtsdenkmälern – erste Ergebnisse rechtsarchäologischer Forschung In: Archäologie und Heimatgeschichte 4 S. 66-69. 1989
- W. Maisel: Rechtsarchäologie Europas 1992 ISBN 3-205-05364-8