See also ebooksgratis.com: no banners, no cookies, totally FREE.

CLASSICISTRANIERI HOME PAGE - YOUTUBE CHANNEL
Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions
Diskussion:Privatkonkurs – Wikipedia

Diskussion:Privatkonkurs

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Verbraucherinsolvenzverfahren/Insolvenzverfahren

eventuell zusammenführen? Bubo 18:32, 5. Okt 2004 (CEST)

[Bearbeiten] Inhalte

von Insolvenz/Insolvenzverfahren/Verbraucherinsolvenz/Verbraucherinsolvenzverfahren sollten IMO zusammengeführt werden. --Bubo 23:17, 7. Dez 2004 (CET)

Wenn sich kein Widerspruch regt, würde ich gerne folgendes tun:

Wäre das OK? --103II 12:38, 29. Mär 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Unvollständiger Satz?

Da steht: "Als Zahlungsüberpflichtung gilt die geldliche Situation von Menschen, in der die Schulden mit dem Erlös der zwangsvollstreckungsrechtlich verwertbaren Vermögens."

Da fehlt doch noch etwas? Ich kenne mich leider mit der Materie überhaupt nicht aus, bitte korrigieren. GGShinobi 17:39, 25. Apr 2006 (CEST)

 Nachtrag: Hab jetzt erkannt das der Punkt einfach an der Stelle falsch war und die 
 beiden Sätze zusammengeführt. Bitte noch prüfen ob so richtig. GGShinobi 17:46, 25. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Französisches und englisches Recht?

Besonders unter der Vorgabe, dass EU-Restschuldbefreiungen auch im Herkunftsland anerkannt werden müssen sind diese zwei doch sicher einbauwürdig in den Artikel.

Daher auch der Deutschlandlastig-Tag.

Bitte mal recherchieren und einbauen

--84.61.38.228 19:18, 21. Jun. 2007 (CEST)

Habe Interwikilinks en: und fr: nachgetragen --Allesmüller 12:51, 22. Jan. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Insolvenzverfahren ohne beantragte Restschuldbefreiung?

Gibts sowas? Ist das sinnvoll?

(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 85.195.68.146 (Diskussion • Beiträge) 13:12, 21. Jan. 2008)

Ja, natürlich gibt es das. Ein Insolvenzverfahren ist ein Gesamtvollstreckungsverfahren und hat gem. § 1 InsO primär zum Ziel, die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen. Die Restschuldbefreiung ist nur ein sekundäres, wenn überhaupt ein, Ziel des Verfahrens. Die Durchführung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer natürlichen Person ohne Restschuldbefreiung ist allerdings nur dann möglich, wenn die Verfahrenskosten gedeckt sind. Denn nur bei Beantragung der Restschuldbefreiung und der damit verbundenen Abtretung der pfändbaren Einkommensanteile über die Laufzeit der so genannten Wohlverhaltensperiode kann die Stundung der Verfahrenskosten beantragt werden. Die Stundung der Kosten ohne Antrag auf Restschuldbefreiung ist ausgeschlossen, weil die Nachhaftung des Schuldners nach Abschluss des Insolvenzverfahren ohne Antrag auf Restschuldbefreiung nicht gegeben ist, die Staatskasse, die die Verfahrenskosten vorausschießt, sich also in die Reihe all der Gläubiger einreihen müsste, die nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch gegen den Schuldner Forderungen haben.

[Bearbeiten] Artikelname

Mal ne ganz blöde Frage: Warum wird der Artikel denn "Privatkonkurs" genannt? Das ist bereits terminologisch falsch, der der Konkurs-Begriff zugunsten der Insolvenz aufgegeben wurde, es unter Geltung der Konkursordnung noch gar kein Verfahren für Private gab und dieser Begriff mE völlig ungebräuchlich ist. Wenn hiervon (auch unter Nichtjuristen) die Rede ist, dann allenfalls als Privat- oder Verbraucherinsolvenz. Ich würde dringend dafür plädieren, den Artikelnamen zu korrigieren. -MP 03.04.08

Ich gebe Dir völlig recht. Von Priatkonkurs wird eigentlich nie gesprochen. Ratsuchende fragen meist nach der "Privatinsolvenz", der juristisch richtige Begriff wäre aber "Verbraucherinsolvenzverfahren". Zwar wird man hier bei der Suche nach Verbraucherinsolvenzverfahren zu Privatkonkurs geführt. Aber gerade wenn Wikipedia eine verlässlichere Informationsquelle werden möchte, wäre es sehr wünschenswert, wenn Artikel unter den richtigen Headlines stehen würden. Tobias Krohmer


aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu -